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28.04.2017
Alabama Graphite Corp. kündigt geplante Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung und Gewährung von Aktienoptionen mit Anreizwirkung an

 

Alabama Graphite Corp. kündigt geplante Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung und Gewährung von Aktienoptionen mit Anreizwirkung an

 

Das Energiegraphitunternehmen mit Förderung und Produktion in den Vereinigten Staaten von Amerika

 

NICHT ZUR VERBREITUNG ÜBER NACHRICHTENDIENSTE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT.

 

DIESE PRESSEMELDUNG IST NUR ZUR VERBREITUNG IN KANADA BESTIMMT UND DARF NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE VERBREITET WERDEN.

 

TORONTO, KANADA — (26. April 2017) — Alabama Graphite Corp. („AGC“ oder das „Unternehmen“) (TSX-V:CSPG) (OTCQB:CSPGF) (FRANKFURT:1AG - http://www.commodity-tv.net/c/mid,1323,Interviews/?v=297157)hat heute bekannt gegeben, dass das Unternehmen die Durchführung einer Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung (die „Privatplatzierung“) von bis zu rund 5.000.000 Einheiten („Einheiten“) zum Zeichnungspreis von 0,15 $ pro Einheit plant, mit der ein Bruttogesamterlös von bis zu rund 750.000 $ generiert werden soll. Jede Einheit setzt sich aus einer Stammaktie aus dem Kapitalbestand des Unternehmens (jede eine „Stammaktie“) und einem Stammaktienkaufwarrant des Unternehmens (jeder ein „Warrant“) zusammen. Jeder Warrant berechtigt den Inhaber zum Erwerb einer zusätzlichen Stammaktie zum Ausübungspreis von 0,20 $ und kann innerhalb von 36 Monaten nach dem Ausgabedatum - vorbehaltlich der geltenden Anpassungsbestimmungen - ausgeübt werden.

 

AGC hat die Absicht, den Nettoerlös aus der Privatplatzierung für allgemeine betriebliche Zwecke sowie für die Produktion, die elektrochemischen Tests und die Spezifizierung nennenswerter Mengen eines beschichteten, sphärischen und gereinigten Graphits („CSPG”) für den Einsatz in Lithiumionen-(„Li-Ionen“)-Batterieanoden sowie eines delaminierten, erweiterten Graphits („DEXDG“) als Verdünnungsmittel für die Steigerung der Leitfähigkeit in Li-Ionen-Batteriekathoden zu verwenden. Dieses umfassend spezifizierte, getestete und für den Einsatz in Batterien gebrauchsfertige Material soll den bisher unerfüllten Materialanforderungen der vom US-Verteidigungsministerium („DoD“) beauftragten Batteriehersteller und Vertragspartner, der nicht dem DoD angehörenden Einheiten und der neuen potenziellen Endverbraucher gerecht werden.

 

Bestimmte Insider des Unternehmens haben angedeutet, dass sie die Privatplatzierung unterstützen wollen. Eine solche Beteiligung würde gemäß der Vorschrift Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“) als „Transaktion einer involvierten Partei“ gelten und wäre von den formellen Anforderungen betreffend die Bewertung und die Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß MI 61-101 ausgenommen, da weder der faire Marktwert des Transaktionsgegenstands noch die bezahlte Vergütung einen Wert von 25% der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigen. Die Privatplatzierung wurde von allen unabhängigen Direktoren des Unternehmens genehmigt.

 

Im Rahmen der Privatplatzierung besteht die Möglichkeit, dass eine Führungskraft des Unternehmens (der „Insider“) über die Einrichtungen der TSX Venture Exchange (die „TSXV“) den Verkauf einer Reihe von Stammaktien aus dem persönlichen Besitz des Insiders zu einem marktüblichen Preis arrangiert. Im Falle eines besagten Verkaufs würde der Insider 100 % des Erlöses aus dem Verkauf für die Teilnahme an der Privatplatzierung verwenden.

 

Die Anzahl an Stammaktien, die im Zuge der Privatplatzierung möglicherweise an Insider des Unternehmens begeben werden (einschließlich der bei Ausübung der Warrants begebenen Stammaktien) machen nicht mehr als 10 % des derzeit in Umlauf befindlichen Stammaktienkapitals des Unternehmens (= ausgegebene und ausstehende Stammaktien) auf nicht verwässerter Basis aus.

 

In Verbindung mit der Privatplatzierung kann das Unternehmen eine Vergütung in Form einer Barprovision (Finder's Fee) sowie Warrants entrichten, für die sämtliche erforderlichen Genehmigungen der Regulierungsbehörden eingeholt werden müssen.

 

Der Abschluss der Privatplatzierung unterliegt der bedingten und endgültigen Genehmigung durch die TSXV. Das Unternehmen hat die Absicht, die Privatplatzierung in einer Tranche und sobald als möglich abzuschließen, wobei für den Abschluss sämtliche erforderlichen Genehmigungen der Regulierungsbehörden eingeholt werden müssen. Gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen sind alle im Rahmen der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unter anderem an ein Wiederveräußerungsverbot während eines Zeitraums von vier Monaten und einen Tag gebunden.

 

Gewährung von Aktienoptionen mit Anreizwirkung

 

AGC gibt darüber hinaus bekannt, dass im Rahmen der Bestimmungen des vom Unternehmen vorgesehenen Aktienoptionsplans einem strategischen Berater des Unternehmens Aktienoptionen mit Anreizwirkung gewährt wurden, die innerhalb von vier Jahren zum Kauf von bis zu 250.000 Stammaktien des Unternehmens zum Ausübungspreis von 0,17 $ pro Aktie berechtigen. Die Aktienoptionen werden mit sofortiger Wirkung zugeteilt. Die Gewährung der Aktienoptionen erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSXV.

 

Für das Board of Directors von

ALABAMA GRAPHITE CORP.

Donald K. D. Baxter, P.Eng.

President, Chief Executive Officer & Executive Director

 

Qualifizierter Sachverständiger

 

Donald K. D. Baxter, P.Eng., President, Chief Executive Officer und Executive Director von Alabama Graphite Corp., hat als qualifizierter Sachverständiger im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 den fachlichen Inhalt dieser Pressemeldung geprüft und freigegeben.

 

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Über Alabama Graphite Corp.

 

Alabama Graphite Corp. ist ein kanadisches Unternehmen, das sich auf die Exploration und Erschließung von Flockengraphitvorkommen konzentriert. Des Weiteren bemüht sich AGC darum, ein Unternehmen für Batteriematerialien und -technologien zu werden. Das Unternehmen ist über seine 100 %-Tochter Alabama Graphite Company Inc. (ein im US-Bundesstaat Alabama eingetragenes Unternehmen) tätig. Alabama Graphite Corp. hat sich zum Ziel gesetzt, mit einem in Entwicklung befindlichen Flockengraphitprojekt in den USA ein verlässlicher amerikanischer Langzeitlieferant von hochreinen Spezialgraphitprodukten zu werden. Das Unternehmen wird von einem erfahrenen Team geleitet, das zusammen über mehr als 100 Jahre Erfahrung im Graphitbergbau, der Graphitaufbereitung, der Entwicklung von Spezialgraphitprodukten und -anwendungen und dem Graphitvertrieb verfügt. Alabama Graphite konzentriert sich in erster Linie darauf, sein Vorzeigeprojekt, das Graphitprojekt Coosa in Coosa County (Alabama), und sein Minenprojekt Bama in Chilton County (Alabama) zu explorieren und zu erschließen. Ein zusätzlicher Fokus des Unternehmens ist die Erforschung und Entwicklung von firmeneigenen Herstellungs- und technologischen Verarbeitungsverfahren für Batteriematerialien.

 

Alabama Graphite Corp. besitzt sämtliche Mineralrechte (100 %) für diese beiden Graphitprojekte, die sich beide auf Privatgrund in den USA befinden.  Die Projekte erstrecken sich über eine Grundfläche von mehr als 43.000 Acres und liegen in einem geopolitisch stabilen, bergbaufreundlichen Gebiet im Flockengraphitgürtel in Zentral-Alabama, der als Alabama Graphite Belt bekannt ist (Quelle: U.S. Bureau of Mines). Hier wurden in der Vergangenheit bereits bedeutende Mengen an kristallinem Flockengraphit gefördert. Die Lagerstätten in Alabama stellen insofern eine Besonderheit dar, als ein bedeutender Anteil des graphithaltigen Materials oxidiert ist und zu überaus weichem Gestein zersetzt wurde. Beide Projekte verfügen über Infrastrukturanschluss, eine gute Anbindung an wichtige Highways, Eisenbahnlinien, Stromleitungen und Wasserversorgung und befinden sich rund drei Stunden mit dem Lastwagen oder Zug vom Hafen in Mobile (Alabama), dem Tiefwasserhafen der Alabama Port Authority und im Hinblick auf das Frachtvolumen dem neuntgrößten Hafen in den Vereinigten Staaten (Quelle: U.S. Army Corps of Engineers/USACE), entfernt. Das günstige Klima im US-Bundesstaat Alabama ermöglicht den ganzjährigen Minenbetrieb. Der weltweit größte Marmorbruch, der 365 Tage im Jahr und 24 Stunden pro Tag in Sylacauga (Alabama) in Betrieb ist, befindet sich nur 30 Autominuten vom Graphitprojekt Coosa entfernt Beide Projekte verfügen über eine entsprechende Infrastruktur, eine gute Anbindung an wichtige Straßen und Eisenbahnlinien, Stromleitungen und Wasserversorgung und sind vom Hafen in Mobile (Alabama) - dem Tiefseehafen der Alabama Port Authority und in punkto Frachtvolumen neuntgrößten Hafen der Vereinigten Staaten (Quelle: U.S. Army Corps of Engineers/USACE) - mit dem Lastwagen oder Zug in ca. drei Stunden erreichbar.   Das günstige Klima im US-Bundesstaat Alabama ermöglicht einen ganzjährigen Minenbetrieb. Der weltweit größte Marmorbruch in Sylacauga (Alabama), der an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden pro Tag in Betrieb ist, befindet sich nur 30 Autominuten vom Graphitprojekt Coosa entfernt.

 

Am 30. November 2015 gab Alabama Graphite Corp. die Ergebnisse seiner PEA für das Graphitprojekt Coosa bekannt, in der die Möglichkeit eines kostengünstigen Projekts mit potenziell positiven wirtschaftlichen Kennzahlen eingeräumt wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem technischen Bericht des Unternehmens mit dem Titel „Alabama Graphite Corp. Preliminary Economic Assessment (PEA) on the Coosa Graphite Project, Alabama, USA vom 27. November 2015, der von den unabhängigen Ingenieurbüros AGP Mining Consultants Inc. und Metal Mining Consultants Inc. angefertigt wurde und auf SEDAR (www.sedar.com) veröffentlicht wurde.

 

 

Hinweis: Eine wirtschaftliche Erstbewertung hat vorläufigen Charakter und es sind darin u.a. abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als Mineralreserven von wirtschaftlichem Interesse eingestuft werden zu können. Es ist nicht gewiss, ob die Ergebnisse dieser vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung tatsächlich erzielt werden.

 

 

*Bei den abgeleiteten Mineralressourcen handelt es sich um Material, das für eine wirtschaftliche Bewertung zu spekulativ ist. Es sind weitere Grabungen und Bohrungen erforderlich, um abgeleitete Mineralressourcen in gemessene oder angezeigte Mineralressourcen umwandeln zu können. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Es kann nicht garantiert werden, dass die Mineralressourcen zur Gänze oder auch nur zum Teil zu Mineralreserven umgewandelt werden können.

 

Für weitere Informationen und Neuigkeiten zum Unternehmen bzw. zur Aufnahme in den Verteiler von Alabama Graphite Corp. Aktuell besuchen Sie bitte die Webseite www.alabamagraphite.com  oder folgen Sie uns auf Twitter, Facebook und LinkedIn.

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

 

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze („zukunftsgerichtete Aussagen“), zu denen unter anderem auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der Privatplatzierung und die Verwendung des daraus generierten Erlöses zählen. Die zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den Annahmen der Unternehmensführung und entsprechen den derzeitigen Erwartungen von Alabama Graphite Corp.  Im Rahmen dieser Pressemeldung sollen mit der Verwendung von Wörtern wie „schätzen“, „prognostizieren“, „glauben“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „planen“, „vorhersehen“, „können“ oder „sollten“ bzw. der verneinten Form dieser Wörter oder Abwandlungen davon bzw. ähnlichen Wörtern zukunftsgerichtete Aussagen ausgedrückt werden. Solche Aussagen spiegeln die aktuelle Meinung von Alabama Graphite Corp. in Bezug auf Risiken und Ungewissheiten wider, die dazu führen können, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden.

 

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen typischerweise bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens bzw. andere zukünftige Ereignisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem die Interpretation und die tatsächlichen Ergebnisse von aktuellen Explorationsaktivitäten, Änderungen der Projektparameter im Zuge der Überarbeitung von Plänen, zukünftige Graphitpreise, mögliche Abweichungen beim Mineralgehalt bzw. bei den Gewinnungsgraden, unerwartet auftretende maschinelle oder verfahrenstechnische Mängel, Nichterfüllung der Leistungen durch die unter Vertrag stehenden Parteien, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau typischerweise auftretende Risiken, Verzögerungen bei den behördlichen Genehmigungen, bei Finanzierungstransaktionen bzw. bei der Exploration sowie jene Faktoren, die in den öffentlich eingereichten Unterlagen des Unternehmens bekannt gegeben werden. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren außerdem auf einer Vielzahl von Annahmen, unter anderem dass: die Vertragsparteien Waren und/oder Dienstleistungen im vereinbarten Zeitrahmen erbringen; die für die Exploration benötigte Ausrüstung planmäßig verfügbar ist und keine unvorhergesehen Ausfälle eintreten; kein Arbeitskräftemangel oder keine Verzögerung eintritt; Anlagen und Ausrüstung wie angegeben funktionieren; keine ungewöhnlichen geologischen oder technischen Probleme auftreten; und Labordienste bzw. damit zusammenhängende Dienstleistungen verfügbar sind und vertragsgemäß erbracht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aussagen und Alabama Graphite Corp. ist (mit Ausnahme von gesetzlichen Vorgaben) nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sofern sich diese Annahmen, Schätzungen und Meinungen bzw. die jeweiligen Umstände ändern sollten. Den Anlegern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Alabama Graphite Corp. weist darauf hin, dass die oben aufgelisteten Faktoren und Annahmen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Anleger und andere Personen sollten, wenn sie sich bei ihren Entscheidungen auf zukunftsgerichtete Aussagen von Alabama Graphite Corp. stützen, die zuvor erwähnten Faktoren und Annahmen sowie andere Unsicherheiten und mögliche Ereignisse ausreichend berücksichtigen.

 

Alabama Graphite Corp. geht auch davon aus, dass keine wesentlichen Faktoren und Annahmen wirksam werden, die zu einer Abweichung solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Informationen von den tatsächlichen Ergebnissen oder Ereignissen führen würden. Die Liste dieser Faktoren und Annahmen ist allerdings nicht vollständig und unterliegt Änderungen, und es kann daher nicht garantiert werden, dass solche Annahmen mit dem tatsächlichen Ergebnis solcher Faktoren übereinstimmen.

 

DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX VENTURE EXCHANGE ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DES INHALTS DIESER PRESSEMELDUNG.

 

Ansprechpartner

 

Ann-Marie M. Pamplin

Director of Investor Relations

+1 (416) 309-8641

apamplin@alabamagraphite.com

www.alabamagraphite.com

 

Alabama Graphite Corp.

First Canadian Place

100 King Street West

Suite 5700

Toronto, Ontario M5X 1C7

KANADA

Website | LinkedIn | Facebook | Twitter

 

 


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:
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Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link:
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