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29.01.2024
Aurania verlängert die Laufzeit von zuvor ausgegebenen Optionsscheinen

 

Toronto, Ontario, 29. Januar 2024 - Aurania Resources Ltd. (TSXV: ARU; OTCQB: AUIAF; Frankfurt: 20Q) ("Aurania" oder das "Unternehmen") - https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/aurania-resources-ltd/ - gibt bekannt, dass es beabsichtigt, die Ausübungsfrist für insgesamt 1.996.653 nicht börsennotierte Warrants auf den Erwerb von Stammaktien zu verlängern, die alle zu einem Preis von 1,25 $ pro Stammaktie ausgeübt werden können und andernfalls am 28. März 2024 oder am 30. März 2024 auslaufen würden (zusammen die "Warrants").

 

Die Optionsscheine wurden im Rahmen einer nicht vermittelten Privatplatzierung ausgegeben, die in Tranchen am 28. März 2022 (die "erste Tranche") und am 30. März 2022 (die "zweite Tranche") abgeschlossen wurde. In der ersten Tranche wurden 1.586.653 Optionsscheine und in der zweiten Tranche 410.000 Optionsscheine ausgegeben. Keiner der Warrants wurde bisher ausgeübt. Das Unternehmen schlägt vor, die Verfallsdaten dieser Warrants um ein Jahr zu verlängern, so dass die neuen Verfallsdaten der Warrants der 28. März 2025 für die Warrants der ersten Tranche und der 30. März 2025 für die Warrants der zweiten Tranche sein werden (die "Verlängerung"). Alle anderen Bedingungen und Konditionen der Warrants bleiben unverändert. Die Verlängerung der Warrants unterliegt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange.

 

Dr. Keith Barron, der Chief Executive Officer, Direktor, Promoter und ein bedeutender Aktionär des Unternehmens, beteiligte sich an der ersten Tranche (Zeichnung durch Bambazonke Holdings Ltd., ein persönliches Unternehmen von Dr. Barron) und erhielt dementsprechend 571.428 der Warrants (die "Insiderbeteiligung"). Die Insiderbeteiligung macht die Erweiterung zu einer "Transaktion mit verbundenen Parteien" im Sinne des Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions ("MI 61-101"). Die Erweiterung ist jedoch gemäß Abschnitt 5.1(k) von MI 61-101 von den Anforderungen von Teil 5 von MI 61-101 befreit.

 

Die Verlängerung wurde von den Mitgliedern des Board of Directors des Unternehmens genehmigt, die im Sinne der Insider-Beteiligung unabhängig sind, d.h. von allen Directors außer Dr. Barron. Im Zusammenhang mit der Verlängerung wurde kein spezieller Ausschuss gebildet, und kein Direktor des Unternehmens hat in diesem Zusammenhang eine wesentlich gegenteilige Meinung geäußert oder sich der Stimme enthalten.

 

Weitere Einzelheiten zur ursprünglichen Emission der Optionsscheine finden Sie in den Pressemitteilungen des Unternehmens vom 28. März 2022 und 30. März 2022.

 

Über Aurania

 

Aurania ist ein Mineralexplorationsunternehmen, das sich mit der Identifizierung, Bewertung, dem Erwerb und der Exploration von Mineralgrundstücken beschäftigt, wobei der Schwerpunkt auf Edelmetallen und Kupfer in Südamerika liegt. Das Vorzeigeprojekt, The Lost Cities - Cutucú Project, befindet sich im Jurassic Metallogenic Belt in den östlichen Ausläufern des Andengebirges im Südosten Ecuadors.

 

Informationen über Aurania und technische Berichte finden Sie unter www.aurania.com und www.sedarplus.ca, sowie auf Facebook unter https://www.facebook.com/auranialtd/, auf Twitter unter https://twitter.com/auranialtd und auf LinkedIn unter https://www.linkedin.com/company/aurania-resources-ltd-.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

 

Carolyn Muir

VP Unternehmensentwicklung & Investor Relations

Aurania Resources Ltd.

(416) 367-3200

carolyn.muir@aurania.com

 

In Europa:

Swiss Resource Capital AG

Jochen Staiger & Marc Ollinger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

 

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

 

Vorsichtige Erklärung in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen:

 

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen, wie dieser Begriff in den geltenden Wertpapiergesetzen definiert ist, die sich auf zukünftige Ereignisse oder zukünftige Leistungen beziehen und die die aktuellen Erwartungen und Annahmen des Managements widerspiegeln. Zu den zukunftsgerichteten Informationen gehören auch Aussagen über die Verlängerung des Verfallszeitraums der Warrants und Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung der Grundstücke von Aurania und den Bergbaubetrieb von Aurania. Solche zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtigen Überzeugungen des Managements wider und basieren auf Annahmen und Informationen, die Aurania derzeit zur Verfügung stehen, einschließlich der Annahme, dass es keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen bei den Kupfer- und Edelmetallpreisen geben wird und dass alle erforderlichen Zustimmungen, Lizenzen, Erlaubnisse und Genehmigungen eingeholt werden, einschließlich verschiedener lokaler Regierungsgenehmigungen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen weder Versprechen noch Garantien darstellen und Risiken und Ungewissheiten unterliegen, die dazu führen können, dass zukünftige Ergebnisse wesentlich von den erwarteten Ergebnissen abweichen. Zu den Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen, gehören unter anderem das Versäumnis, erforderliche behördliche Lizenzen, Genehmigungen, Zulassungen und Zustimmungen zu erhalten oder Verzögerungen bei deren Erhalt, die Unfähigkeit, die erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen, ein allgemeiner wirtschaftlicher Abschwung, ein volatiler Aktienkurs, Streiks, politische Unruhen, Änderungen der für Aurania geltenden Bergbauregelungen und die Nichteinhaltung von Umweltvorschriften. Aurania weist den Leser darauf hin, dass die obige Liste der Risikofaktoren nicht erschöpfend ist.

 


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:
Englische Originalmeldung
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link:
Übersetzung

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