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12.07.2016
BELMONT steckt zusätzliche 4.260 Acres neben seinen KIBBY-BASIN-Schürfrechten in Nevada ab

BELMONT STECKT ZUSÄTZLICHE 4.260 ACRES NEBEN SEINEN KIBBY-BASIN-SCHÜRFRECHTEN IN NEVADA AB

 

Vancouver (British Columbia), 11. Juli 2016. Belmont Resources Inc. (TSX-V: BEA; FSE: L3L1; OTC: BEAAF.PK) („Belmont“ oder das „Unternehmen“). Auf Empfehlung von James Wright – Wright Geophysics und Consulting Geologist Hunsaker III hat das Unternehmen das Abstecken von zusätzlichen Seifenmineralschürfrechten mit einer Größe von 213 mal 20 Acres (insgesamt etwa 4.260 Acres bzw. 1.724 Hektar) abgeschlossen, wodurch der Landbesitz bei Kibby Basin (das „Konzessionsgebiet“) auf 6.820 Acres (2.760 Hektar) gesteigert werden konnte. Das Konzessionsgebiet liegt 65 Kilometer nördlich von Clayton Valley in Esmeralda County (Nevada). Die Schürfrechte liegen 35,8 Meilen (Luftlinie) nordwestlich von Tonopah (Nevada). Das Konzessionsgebiet Kibby befindet sich in Kibby Flat, was dem geografischen Namen der Salztonebene im unteren Bereich des Monte Cristo Valley entspricht.

 

Mit der jüngsten Gravitätsmessung steigen die Chancen, dass sich im geologischen Umfeld des Konzessionsgebiets, das Ähnlichkeiten mit dem kontinentalen Solemodell im Clayton Valley aufweist, lithiumhaltige Solevorkommen befinden.

 

Abstecken von Kibby Basin

 

Aufgrund der positiven Ergebnisse der Gravitätsmessung haben James Wright (Wright Geophysics) und der geologische Berater Herr Hunsaker empfohlen, den Grundbesitz einerseits in östlicher Richtung auszudehnen, um die große Struktur in der östlichen Randzone des Beckens miteinzuschließen, und andererseits in nord-nordöstlicher Richtung zu erweitern, um einen Teil der tiefliegenden Zone des Beckens, wo dieses sich nördlich der ursprünglichen Kibby-Claims weiter ausdehnt, zu erfassen. Im Rahmen der Gravitätsmessung wurden mehrere bedeutende Strukturen identifiziert, in denen sich Gesteinsformationen unterschiedlicher Dichte aneinanderreihen. Es handelt sich hier mit hoher Wahrscheinlichkeit um Füllsedimente des Beckens, die gegenüber dem Grundgestein eine Verwerfung bilden. Bohrungen und Probennahmen werden nun als nächste Phase der Explorationsarbeiten geplant.

 

NI 43-101-konforme Veröffentlichung:

 

Ernest L. Hunsaker III, CPG 8137, hat in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 die Fachinformationen in dieser Pressemeldung geprüft und bestätigt.

 

FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS:

„Vojtech Agyagos

Vojtech Agyagos,

CEO/President

 

BELMONT RESOURCES INC.

#600 – 625 Howe Street,

Vancouver, B.C. V6C 2T6

Tel: (604) 683-6648

Fax: (604) 683-1350  

E-Mail: belmontr@telus.net

 

Diese Pressemeldung kann zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, die möglicherweise auch diverse Risiken und Unsicherheiten in sich bergen. Sie basieren auf Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung im Hinblick auf zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse und könnten sich aufgrund von Explorationsergebnissen oder anderen Risikofaktoren, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, als falsch erweisen. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung zählen auch Aussagen zu einer möglichen Kapitalbeschaffung und der Exploration in unseren Konzessionsgebieten. Die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse könnten sich erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen und Erwartungen des Unternehmens unterscheiden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen unter anderem: dass wir möglichweise nicht in der Lage sein werden, die notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen; dass wir möglicherweise die notwendigen Mittel nicht aufbringen können; dass die Bedingungen für einen Abschluss nicht erfüllt werden können; dass es uns nicht möglich ist, 2016 ein Explorationsprogramm zu organisieren oder durchzuführen; sowie andere Risiken, die sich für ein Mineralexplorations- und -erschließungsunternehmen ergeben könnten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt dieser Pressemeldung und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen bzw. die Gründe für die Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird von den geltenden Gesetzen gefordert.

 

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung.

 

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