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13.07.2018
Belmont unterzeichnet mit MGX Minerals eine Options- und Finanzierungsvereinbarung für sein Lithiumkonzessionsgebiet Kibby Basin in Nevada; die Bohrungen werden in Kürze beginnen

Belmont unterzeichnet mit MGX Minerals eine Options- und Finanzierungsvereinbarung für sein Lithiumkonzessionsgebiet Kibby Basin in Nevada; die Bohrungen werden in Kürze beginnen

 

 

Vancouver, B.C. Kanada, 13. Juli 2018 – Belmont Resources Inc. (TSX.V: BEA; FWB: L3L1; DTC-berechtigt – CUSIP 080499403); („Belmont“ oder das „Unternehmen“).

 

Belmont Resources Inc. hat mit MGX Minerals Inc. („MGX“) (CSE: XMG; FKT: 1MG; OTCQB: MGXMF) eine Optionsvereinbarung (die „Vereinbarung“) für den Erwerb einer ersten Beteiligung von 25 % am Lithiumsoleprojekt Kibby Basin in Nevada unterzeichnet. Als Gegenleistung investiert MGX bis zu 300.000 $ in die Exploration, insbesondere in die Bohrung und Testförderung aus dem ersten tiefen Loch in der Anomalie (potenzielle Lithiumsole-Lagerstätte), die im Rahmen einer MT-Messung im Januar 2018 geortet wurde (siehe BEA-Pressemeldung vom 1. März 2018 & Quantec Geoscience Ltd. –Geophysischer Bericht für Spartan-MT-Messung - http://www.belmontresources.com/src/documents/SpartanMTSurvey.pdf)  

 

MGX Minerals ist ein diversifiziertes kanadisches Ressourcenunternehmen mit Beteiligungen an Rohstoff- und Energieprojekten im fortgeschrittenen Explorationsstadium in ganz Nordamerika.

 

Durch die Vereinbarung erhält MGX die Möglichkeit, sich eine zusätzliche Beteiligung von 25 % (insgesamt 50 %) am Konzessionsgebiet Kibby zu sichern. Wenn die ersten Bohrungen positive Ergebnisse liefern, werden bis zu 300.000 $ in eine zweite tiefe Testbohrung im Bereich der Anomalie investiert.

 

In der Vereinbarung ist außerdem vorgesehen, dass MGX im Zuge einer Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung durch Zeichnung von 4.000.000 Belmont-Einheiten (die „Einheiten“) zum Preis von 0,05 $ pro Einheit rund 200.000 $ aufbringt. Jede Einheit wird aus einer Stammaktie von Belmont und einem übertragbaren Aktienkaufwarrant (ein „Warrant“) bestehen. Jeder ganze Warrant berechtigt den Inhaber im ersten Jahr nach Abschluss zum Erwerb einer zusätzlichen Aktie des Unternehmens zum Preis von 0,08 $ und im zweiten Jahr zum Erwerb einer zusätzlichen Aktie zum Preis von 0,10 $. Die Stammaktien und Warrants unterliegen einer gesetzlichen Haltedauer und müssen von der Börsenaufsicht der TSX Venture Exchange (die „Börse“) genehmigt werden.

 

Zusätzlich erhält MGX Warrants für den Ankauf von bis zu 10 Millionen Belmont-Aktien zum Preis von 0,20 $ pro Aktie, die innerhalb von drei (3) Jahren, nachdem die Börse sämtliche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erforderlichen Unterlagen genehmigt hat, ausgeübt werden können.

 

Aufgrund der Vereinbarung kann sich MGX die Rolle des Projektbetreibers im Joint Venture mit Belmont für weitere Erschließungen im Kibby Basin sichern (z.B. zusätzliche Explorationsbohrungen, Bohrlochtestbetrieb, Errichtung und Betrieb einer Pilotanlage). Das Joint Venture wird die MGX-Lithiumschnellextraktionstechnologie anwenden, die einen Teil des erfolgreichen Geschäftsmodells der Technologieentwicklung des Unternehmens ausmacht. Das Joint Venture wird sich außerdem um die Vermarktung von Lithium und anderen Rohstoffen, die während des Betriebs vor Ort produziert werden, kümmern.

 

Belmont-CEO James Place erklärt: „Diese Vereinbarung bietet Belmont ein solides Fundament für die Finanzierung der nächsten Evaluierungsphase im Konzessionsgebiet Kibby und eröffnet uns gleichzeitig die Möglichkeit, uns über die Partnerschaft mit einem Marktführer in der Extraktionstechnologie einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bei der Lithiumproduktion zu sichern.

 

Das Unternehmen wird im Rahmen der Privatplatzierung eine Provision (Finder's Fee) in Höhe von 10 % in bar entrichten. Das Unternehmen hat sich außerdem bereit erklärt, der Firma R7 Capital Investments Ltd. in Bezug auf die Explorationsaufwendungen nach Überweisung der Gelder eine Finder’s Fee in Höhe von bis zu 5 % der Belmont-Einheiten zum Preis von 0,07 $ pro Einheit zu bezahlen. Jede Einheit wird aus einer Stammaktie von Belmont und einem nicht übertragbaren Aktienkaufwarrant (ein „Warrant“) bestehen. Jeder ganze Warrant berechtigt den Inhaber innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Abschluss zum Erwerb einer zusätzlichen Aktie zum Preis von 0,10 $. Die Finder's Fees, Stammaktien und Warrants unterliegen einer gesetzlichen Haltedauer und müssen von der Börsenaufsicht genehmigt werden.

 

Über Belmont Resources Inc.

Belmont ist ein aufstrebendes Ressourcenunternehmen, das sich mit dem Erwerb, der Exploration und der Erschließung von Mineralkonzessionsgebieten in Kanada und Nevada (USA) beschäftigt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.BelmontResources.com.

 -Facebook https://www.facebook.com/Nevadalithium/

 -Twitter     https://twitter.com/Belmont_Res

 

Belmont hat vor kurzem die Option auf 31 Rohstoff-Claims mit rund sieben Quadratkilometer Grundfläche, 24 Kilometer nordwestlich von Saint John (New Brunswick), erworben. Es handelt sich dabei um das Zink-Kobalt-Prospektionsgebiet Mid Corner / Johnson Croft.

 

Am 30. März 2016 erwarb das Unternehmen 16 Seifenerz-Bergbaukonzessionen mit einer Größe von insgesamt 1036 Hektar (2.560 Acres) in Esmeralda County (Nevada, USA). Das Konzessionsgebiet Kibby Basin befindet sich 65 km nördlich des Clayton Valley im US-Bundesstaat Nevada.  Das Unternehmen ist der Auffassung, dass das Konzessionsgebiet beträchtliches Lithiumpotenzial aufweist. Die anschließenden geophysikalischen Bodenuntersuchungen und Gravitationsmessungen, Oberflächenprobenahmen und ein zwei Löcher mit 2046 Fuß umfassendes Diamantbohrprogramm haben die Lithiumvorkommen bei Kibby bestätigt.

 

Im Juni 2018 hat das Unternehmen seinen Grundbesitz durch Abstecken um eine an Kibby 16 grenzende Zusatzfläche (126 x 20 Acres) von Seifenerz-Bergbaukonzessionen mit einer Gesamtgröße von 1.020 Hektar (2.520 Acres) erweitert. Dadurch vergrößert sich der gesamte Grundbesitz im Kibby Basin (das „Konzessionsgebiet“) auf 2.056 Hektar (5.080 Acres).

 

Im Rahmen einer Kooperation mit International Montoro Resources Inc. (Besitzverhältnis 50/50) hat Belmont im Uranium City District im Norden der kanadischen Provinz Saskatchewan zwei wichtige Urankonzessionen (Crackingstone -982 Hektar und Orbit Lake – 11.109 Hektar) erworben und prüft nun die Möglichkeit, diese in Form eines Joint Ventures zu bearbeiten.

 

FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS:

„James H. Place“

James H. Place,

CEO/President

 

BELMONT RESOURCES INC.

#600 – 625 Howe Street, Vancouver, B.C. V6C 2T6

Tel: (604) 683-6648 Fax: (604) 683-1350

E-Mail: gmusil@belmontresources.com

 

 

Diese Pressemeldung kann zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, die möglicherweise auch diverse Risiken und Unsicherheiten in sich bergen. Sie basieren auf Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung im Hinblick auf zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse und könnten sich aufgrund von Explorationsergebnissen oder anderen Risikofaktoren, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, als falsch erweisen. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung zählen auch Aussagen zu einer möglichen Kapitalbeschaffung und der Exploration in unseren Konzessionsgebieten. Die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse könnten sich erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen und Erwartungen des Unternehmens unterscheiden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen unter anderem: dass wir möglichweise nicht in der Lage sein werden, die notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen; dass wir möglicherweise die notwendigen Mittel nicht aufbringen können; dass die Abschlusskonditionen der Transaktion nicht erfüllt werden können; dass es uns nicht möglich ist, 2016 ein Explorationsprogramm zu organisieren oder durchzuführen; sowie andere Risiken, die sich für ein Mineralexplorations- und -erschließungsunternehmen ergeben könnten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt dieser Pressemeldung und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen bzw. die Gründe für die Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird von den geltenden Gesetzen gefordert.

 

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