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28.02.2018
Centurion meldet Wechsel des Abschlussprüfers

Centurion meldet Wechsel des Abschlussprüfers

 

Vancouver, B.C., 27. Februar 2018 -- Centurion Minerals Ltd. (CTN: TSX-V) (Centurion oder das Unternehmen) gibt bekannt, dass das Unternehmen seinem Abschlussprüfer BDO CANADA LLP (BDO” oder der frühere Abschlussprüfer”) die Kündigung ausgesprochen hat. Manning Elliott LLP (der nachfolgende Abschlussprüfer”) wurde mit Wirkung ab dem 13. Februar 2018 als neuer Abschlussprüfer bestellt. Centurion erwartet die Fertigstellung und Einreichung seines geprüften Jahresabschlusses für das am 31. Juli 2017 beendete Geschäftsjahr innerhalb einer Woche.

 

In Übereinstimmung mit dem National Instrument 51-102 (NI 51-102”) haben der frühere Abschlussprüfer, der nachfolgende Abschlussprüfer und das Unternehmen die entsprechenden Meldungen erstellt und bei SEDAR eingereicht.

 

Im Zusammenhang mit dem Wechsel des Abschlussprüfers gibt es weder Unstimmigkeiten oder Konsultationen (in der im NI 51-102 festgelegten Definition dieser Begriffe) noch Vorbehalte oder Abänderungen der Berichte des früheren Abschlussprüfers hinsichtlich des Jahresabschlusses des Unternehmens für die Berichtsperiode, in der dieser als Abschlussprüfer fungierte. In der Benachrichtigung über den Wechsel des Abschlussprüfers an die Wertpapieraufsichtsbehörden von British Columbia und Alberta merkt BDO jedoch an, dass es ein meldepflichtiges Ereignis” im Hinblick auf eine ungelöste Frage gebe. BDO führt wie folgt aus:

 

Der frühere Abschlussprüfer hat nicht über den Jahresabschluss des Unternehmens zum 31. Juli 2017 berichtet, da ihm keine ausreichenden Prüfungsnachweise vorgelegt wurden, um seinen Prüfungsauftrag in Bezug auf die Verpflichtungen des Unternehmens gemäß dessen Joint-Venture-Arrangement zur Joint-Venture-Vereinbarung für Ana Sofia erfüllen zu können. In Reaktion auf die jüngste Anforderung von Dokumenten zur Stützung der erfassten Transaktionen seitens des früheren Abschlussprüfers teilte das Unternehmen dem früheren Abschlussprüfer mit, dass sein Auftrag zum Abschluss der Prüfung beendet sei.”

 

Centurion ist mit dieser Aussage nicht einverstanden. Tatsächlich hat Centurion vom Beginn der Prüfungshandlungen im Juli 2017 bis zur Kündigung von BDO im Februar 2018 sämtlichen vorherigen Anforderungen von Prüfungsdokumenten Folge geleistet. Nach Ansicht des Unternehmens gehen die anhaltenden Aufforderungen zur Vorlage weiterer Informationen weit über das Prüfungsmandat von BDO hinaus. Das Unternehmen hat das Schreiben von BDO zur Prüfungsplanung am 13. November 2017 erhalten. Zu diesem Zeitpunkt hieß es, die Prüfungshandlungen seien inhaltlich abgeschlossen, und dies war lediglich zwei Wochen vor der Einreichungsfrist für den Jahresabschluss.

 

Am 27. November 2017 nahm BDO wenige Stunden nach dem Bericht des früheren Abschlussprüfers an den Prüfungsausschuss des Unternehmens und der Genehmigung eines endgültigen Entwurfs des Jahresabschlusses zum 31. Juli 2017 durch die Directors seine Entscheidung, den Jahresabschluss zu Ende zu bringen, zurück und forderte Centurion auf, die Erfassung seiner Beteiligung am Joint Venture von Ana Sofia zu ändern. Diese Entscheidung erfolgte ungeachtet der Tatsache, dass die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode des Unternehmens für das Joint Venture mit dem von BDO geprüften Jahresabschluss des Vorjahres übereinstimmte. Infolge dieser derart kurzfristigen Aufforderung von BDO war das Unternehmen nicht in der Lage, seinen Jahresabschluss termingerecht einzureichen, sodass am 5. Dezember 2017 eine Anordnung zur Aussetzung des Handels erlassen wurde.

 

Angesichts des langen Zeitraums, den die Prüfung bereits in Anspruch nimmt, und insbesondere der Zeit, die seit der Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses verstrichen ist, hat Centurion das Vertrauen in die Fähigkeit von BDO, die Prüfung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens durchzuführen, verloren. Nach Ansicht des Unternehmens hat BDO den Prüfungsprozess schlecht gehandhabt, missverständlich mit seinen Vertretern in Argentinien kommuniziert und die JV-Vereinbarung von Centurion falsch interpretiert. Centurion hat beschlossen, dass es nicht im Interesse seiner Stakeholder liegen kann, die Dienste von BDO weiter in Anspruch zu nehmen.

 

Das Unternehmen hat Verständnis dafür, dass die Aktionäre durch diesen langen Zeitraum der Handelsaussetzung frustriert sind; Centurion ist jedoch hinsichtlich der derzeitigen Zeitplanung für den Prüfungsabschluss zuversichtlich und wird umgehend die Wiederaufnahme des Handels beantragen, sobald der Jahresabschluss fertig gestellt und eingereicht ist.

 

ÜBER CENTURION

Centurion Minerals Ltd. ist ein kanadisches Unternehmen, das sich auf die Erschließung von Agromineralvorkommen für die Herstellung von Düngemitteln auf internationaler Ebene konzentriert. Weitere Informationen über das Projekt Ana Sofia und die Anwendungsmöglichkeiten von Gips finden Sie auf unserer Website: www.centurionminerals.com

 

FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS

  „David G. Tafel“

 President und CEO

 

Nähere Informationen erhalten Sie über:

 

David Tafel

604-683-1991

 

Centurion Minerals Ltd.

Suite 520 - 470 Granville Street

Vancouver, BC Kanada V6C 1V5

Tel.: (604) 484-2161

Fax: (604) 683-8544

www.centurionminerals.com

info@centurionminerals.com

 

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsorgan („Regulation Services Provider“ im Sinne der Richtlinien der TSX Venture Exchange) haften für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

 

Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf die zukünftige Betriebstätigkeit von Centurion Minerals Ltd. (das „Unternehmen“) beziehen. Sämtliche zukunftsgerichteten Aussagen in Bezug auf die zukünftigen Pläne und Betriebstätigkeiten des Unternehmens - z.B. wie die Unternehmensführung die Erwartungen oder Meinungen des Unternehmens im Hinblick auf das Projekt bewertet - unterliegen möglicherweise bestimmten Annahmen, Risiken und Unsicherheiten, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen darstellen, und dass sich die tatsächlichen Leistungen sowie die Explorations- und Finanzergebnisse erheblich von etwaigen Schätzungen oder Prognosen unterscheiden können. Solche Aussagen beinhalten unter anderem: mögliche Schwankungen bei Mineralisierungen, Gehalten oder Gewinnungsraten; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsaktivitäten; die tatsächlichen Ergebnisse der Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen aus zukünftigen wirtschaftlichen Bewertungen; Veränderungen der Projektparameter mit weiterer Optimierung der Pläne; die Unfähigkeit von Equipment oder Prozessen, wie erwartet zu funktionieren; Unfälle und andere Risiken in Verbindung mit dem Bergbausektor; Verzögerungen und andere Risiken in Verbindung mit den Bauarbeiten und Betriebsaktivitäten; der zeitgerechte Erhalt der behördlichen Betriebsgenehmigungen; die Einhaltung der behördlichen Auflagen durch das Unternehmen und andere relevante Parteien; die Finanzierbarkeit der geplanten Transaktionen, Programme und Investitionsauflagen zu vernünftigen Bedingungen; die angemessene und zeitgerechte Durchführung von Arbeiten durch Drittunternehmen; die Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsrelevante, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 


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