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15.04.2020
Drone Delivery Canada plant rasche Umsetzung der kommerziellen Tests zu seiner Langstrecken-Schwerlast-Drohne Condor

Toronto, ON, 14. April 2020, Drone Delivery Canada Corp. (TSXV: FLT;   OTC: TAKOF;   Frankfurt:  ABB.F) (das „Unternehmen“ oder „DDC“) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit den kommerziellen Tests zu seiner Drohne Condor beginnen wird. Der Condor hat eine Luftfrachtkapazität von 180 kg (400 Pfund) Nutzlast, eine Reichweite von 200 km und eine Betriebsgeschwindigkeit von 120 km/h. Der für mehrere Paketsendungen ausgelegte Transportbehälter ist so konzipiert, dass er eine Ladung von rund 20 Kubikfuß aufnehmen kann.

 

Diese Testphase für den Transport außer Sichtweite (BVLOS) findet im Prüfzentrum für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) in Foremost in der kanadischen Provinz Alberta statt, wo der Condor im Langstreckenbereich und mit schweren Nutzlasten getestet wird. Das Unternehmen steht mit mehreren potentiellen Kunden im Gespräch, die alle ihr großes Interesse am Condor bekundet haben. Das hat sich besonders jetzt im Zuge der aktuellen Pandemie gezeigt, wo der Einsatz des Condor im Kampf gegen COVID-19 vor allem interessant wäre, um entlegene Wohngebiete zu erreichen.

 

„Das Marktecho auf den Condor war überwältigend positiv. Angesichts der COVID-19-Pandemie sind interessierte Kunden mit der Bitte an uns herangetreten, das Vermarktungsverfahren zu beschleunigen; diesem Wunsch kommen wir nun auch gerne nach. Mit seinen Kapazitäten eignet sich der Condor für viele soziale (medizinische Versorgung, Medikamente, entlegene Wohngebiete, indigene Kommunen, humanitäre Einsätze etc.) und wirtschaftliche (Bergbau, Öl & Gas, Kurierdienste, Inspektionen etc.) Einsatzbereiche, die von den DDC-Kunden nachgefragt werden. Der Transport via Drohne ist auch die ideale Lösung, wenn es darum geht, in der aktuellen Pandemie den Kontakt zwischen Personen zu minimieren. Dieser Bedarf ist derzeit überall auf der Welt gegeben“, weiß President und CEO Michael Zahra.  „Darüber hinaus ist DDCs patentiertes Managementsystem FLYTE 'flugwerk-agnostisch', was bedeutet, dass es relativ einfach in zukünftige Drohnen und bemannte Drehflügel- und Starrflügelflugzeuge von DDC oder anderen Herstellern integriert werden kann. Damit wird das Unternehmen in Zukunft auch für Drohnen mit noch schwereren Lasten und noch weiteren Flugstrecken einen soliden Technologie-Fahrplan parat haben.“

 

Der Condor hat eine Länge von 22 Fuß, eine Breite von 5 Fuß und eine Höhe von 7 Fuß. Mit einem Rotordurchmesser von rund 20 Fuß ist er in der Lage, Senkrechtstarts und -landungen zu absolvieren. Der Condor verfügt über das markenrechtlich geschützte DDC-Managementsystem FLYTE. Mit dieser Plattform sind auch alle anderen von DDC entwickelten Transportdrohnen ausgestattet.

 

Das Unternehmen bemüht sich derzeit aktiv um den Abschluss der bereits im Vorfeld angekündigten Handelsvereinbarungen und konnte im 1. Quartal 2020 erfolgreich mit dem kommerziellen Betrieb starten. Dem Unternehmen stehen zahlreiche Geschäftschancen in Kanada und auch in anderen Ländern der Welt offen.

 

Über Drone Delivery Canada Corp.

 

Drone Delivery Canada Corp. ist ein Drohnentechnologieunternehmen, das sich auf die Planung, Entwicklung und Umsetzung seiner auf dem Einsatz von Drohnen basierenden Logistik-Software-Plattform konzentriert. Die Plattform des Unternehmens wird Regierungsstellen und Unternehmensorganisationen weltweit als „Software as a Service“-(SaaS)-Modell zur Verfügung stehen.

 

Drone Delivery Canada Corp. ist ein börsennotiertes Unternehmen, dessen Aktien an der kanadischen TSX V Exchange unter dem Börsensymbol FLT, im OTCQB-Markt (Nasdaq International Designation) in den Vereinigten Staaten unter dem Börsensymbol TAKOF und an der Frankfurter Börse in Deutschland unter dem Börsensymbol A2AMGZ gehandelt werden.

 

Mehr erfahren Sie unter www.DroneDeliveryCanada.com oder auf den Social-Media-Konten von DDC.

 

Über das Prüfzentrum in Foremost

 

Das Prüfzentrum in Foremost (Foremost Test Range) ist ein Testgelände für unbemannte Luftfahrtsysteme im Südosten der Provinz Alberta, das dauerhaft als Flugbeschränkungsgebiet ausgewiesen ist. Dieser Luftraum ist besonders für Firmen attraktiv, die Testflüge außer Sichtweite (BVLOS) absolvieren wollen. Das Testgelände bietet einen Luftraum, der sich über 700 nautische Quadratmeilen (2400 Quadratkilometer) erstreckt und für den Drohnenbetrieb bis in eine Seehöhe von 18.000 Fuß zugelassen ist.

 

Kontakt für weitere Informationen:

 

Capital Markets: Herr Richard Buzbuzian, Tel: (647) 501-3290, E-Mail: richard@dronedeliverycanada.com;

 

Investor Relations: Herr Bill Mitoulas, Tel: (416) 837-7147, E-Mail: billm@dronedeliverycanada.com

 

Pressekontakt: Herr Nelson Hudes, Hudes Communications International, Tel: (905) 660-9155, E-Mail: Nelson@hudescommunications.com

 

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Informationen

 

Bestimmte Informationen in dieser Pressemeldung können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die mit einer Reihe von bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Diese zukunftsgerichteten Informationen unterliegen zahlreichen Risiken und Unsicherheiten, von denen einige nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen. Dazu zählen unter anderem auch der Einfluss der allgemeinen Wirtschaftslage, die Branchensituation und die Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen (sowohl in Kanada als auch auf internationaler Ebene). Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die Annahmen, die zur Erstellung solcher Informationen herangezogen werden, möglicherweise ungenau sind, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung als angemessen erachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten daher nicht als zuverlässig. Die Parteien sind nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird von den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 


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