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11.10.2013
European Uranium Resources: Slowakisches Bergbaugesetz geändert, um Verlängerung von Explorationskonzessionen zu klären
European Uranium Resources: Slowakisches Bergbaugesetz geändert, um Verlängerung von Explorationskonzessionen zu klären

Vancouver, 10. Oktober 2013. European Uranium Resources Ltd. (TSX-V: EUU; OTCQX: EUUNF; Frankfurt: TGPN) gibt bekannt, dass die Slowakische Republik sein Bergbaugesetz geändert hat, um etwaige Unklarheiten bei der Interpretation des alten Gesetzes zu beheben. Das geänderte Gesetz besagt unter anderem, dass die Verlängerung einer bestehenden Explorationskonzession keine Modifizierung oder Änderung der Konzession darstellt, sofern sich deren Größe nicht ändert.

Das geänderte Gesetz bestätigt auch, dass eine Konzession vom Umweltministerium ohne Genehmigung der Gemeinden oder der regionalen Regierungen verlängert werden kann, sofern sich die Größe einer Konzession nicht ändert. Diese Angelegenheit wird zurzeit im Rahmen der Prüfung der Verlängerung der Explorationskonzession Kuriskova seitens des Umweltministeriums geprüft (siehe Pressemitteilung von EUU vom 22. August 2013).

Zu Beginn dieses Jahres war die Kuriskova-Konzession von der Geologieabteilung des Umweltministeriums bis April 2015 verlängert worden. Die verlängerte Kuriskova-Konzession gilt für dieselbe Größe und dieselben Rohstoffe (Uran, Molybdän und Kupfer) wie die vorangegangene Konzession.

Dorian L. (Dusty) Nicol, President und CEO von EUU, sagte: „Diese Änderung des Bergbaugesetzes der Slowakischen Republik besagt eindeutig, dass die Verlängerung der Explorationskonzession Kuriskova zu Beginn dieses Jahres gültig war. Die Verlängerung erfolgte gemäß dem Bergbaugesetz, und diese Änderung stellt nun klar, dass die Verlängerung keine Modifizierung oder Änderung der Konzession darstellte. Wir sind daher zuversichtlich, dass der Umweltminister zur selben Schlussfolgerung kommen und die Gültigkeit der Verlängerung bestätigen wird.“

Die Gesetzesänderung wurde am 13. September 2013 im slowakischen Parlament verabschiedet und am 4. Oktober 2013 vom slowakischen Staatspräsidenten Ivan Gašparovič unterzeichnet. Diese Gesetzesänderung tritt am 1. November 2013 in Kraft.

Über European Uranium Resources Ltd.

European Uranium Resources Ltd. ist ein engagiertes europäisches Uranexplorations- und -erschließungsunternehmen, das in der Slowakei ein Portfolio an hervorragenden Projekten zusammengestellt hat. European Uranium ist auf dem besten Weg, das wichtigste Uranexplorations- und -erschließungsunternehmen Europas zu werden. Europa ist in Bezug auf den Pro-Kopf-Verbrauch der größte Urankonsument der Welt. Derzeit sind 160 Reaktoren im Einsatz und weitere in Bau oder Planung, allerdings gibt es nur einen aktiven Uranabbaubetrieb. Das unternehmenseigene Projekt Kuriskova könnte zu den kostengünstigsten Uranproduktionsbetrieben der Welt zählen. European Uranium verfügt über eine starke und engagierte Aktionärsbasis. Dazu zählt auch AREVA, eine Gesellschaft, die im Atomenergiesektor weltweit an der Spitze steht und zu den wichtigsten Uranförderunternehmen und Atomenergiebetreibern gehört.

EUROPEAN URANIUM RESOURCES LTD.

„Dusty Nicol‟

Dorian L. (Dusty) Nicol, President und CEO

Nähere Informationen erhalten Sie über Dorian (Dusty) Nicol unter der Telefonnummer (604) 536-2711 bzw. auf der Website www.euresources.com.

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Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den derzeitigen Erwartungen und Schätzungen des Unternehmens basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen zeichnen sich häufig durch Worte aus wie „planen‟, „erwarten‟, „prognostizieren‟, „beabsichtigen‟, „glauben‟, „vorhersehen‟, „schätzen‟, „annehmen‟, „hinweisen‟ und ähnliche Begriffe oder Aussagen, wonach bestimmte Ereignisse oder Bedingungen eintreten „können‟ oder „werden‟. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den erwarteten Ereignissen oder Ergebnissen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, abweichen. Zu diesen Faktoren zählen u.a. die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsaktivitäten; Schlussfolgerungen zu wirtschaftlichen Bewertungen; Änderungen der Rahmenbedingungen von Projekten im Zuge der weiteren Planung; mögliche Abweichungen bei Erzgehalt und Ausbeute; Unfälle; arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau auftretende Risiken; Verzögerungen bei der behördlichen Genehmigung bzw. bei Finanzierungstransaktionen; und Schwankungen bei den Metallpreisen. Auch andere Faktoren können dazu führen, dass Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse anders als erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt, zu dem sie erstellt werden. Das Unternehmen hat daher nicht die Absicht oder Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse bzw. Ergebnisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert. Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und es ist daher zu empfehlen, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten nicht überzubewerten.

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Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
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