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19.09.2013
Explor gibt Plan zur Finanzierung des Projekts Timmins Porcupine West, die geplante Konsolidierung der Stammaktien, die geplante Namensänderung und die Verabschiedung einer "Advance Notice-Satzung" bekannt
Explor gibt Plan zur Finanzierung des Projekts Timmins Porcupine West, die geplante Konsolidierung der Stammaktien, die geplante Namensänderung und die Verabschiedung einer "Advance Notice-Satzung" bekannt

Rouyn-Noranda, Kanada, 17. September 2013 - Explor Resources Inc. („Explor“ oder das „Unternehmen“) (TSX-V: EXS, OTCQX: EXSFF, FSE & BE: E1H) gibt bekannt, dass es bei der TSX Venture Exchange („TSXV“) die vorbehaltliche Genehmigung für die Ausgabe von 204.832.468 Stammaktien zu einem Preis von 0,05 $ im Rahmen eines Bezugsrechtsangebots (das „Bezugsrechtsangebot“), durch das, sofern vollständig gezeichnet, Bruttoeinnahmen von 10.241.623 $ erhoben wird, beantragt hat. Das Unternehmen würde einen wesentlichen Teil der Finanzmittel zur weiteren Erschließung des Konzessionsgebiets Timmins Porcupine West („TPW“) einsetzen. Das Board of Directors ist der Ansicht, dass die aktuelle Marktkapitalisierung nicht dem wahren Wert der Vermögenswerte des Unternehmens entspricht und dass ein Bezugsrechtsangebot der fairste Weg ist, bestehenden Aktionären die Möglichkeit zu bieten, ihre Aktienposition zu behalten, bis die kritische Erschließung des Projekts stattgefunden hat. Das Unternehmen beabsichtigt, vor und während des Bezugsrechtsangebots gleichzeitig traditionellere Wege zur Mittelbeschaffung zum selben Preis zu verfolgen.

Das Flaggschiff-Projekt von Explor, das Projekt TPW, liegt im Bergbaulager Porcupine in der kanadischen Provinz Ontario. Die Mineralressource bei TPW (siehe Pressemitteilung vom 27. August 2013) setzt sich folgendermaßen zusammen:

Die Tagebau-Mineralressourcen verhalten sich bei einem Cutoff-Gehalt von 0,30 g/t Gold wie folgt:

Angezeigt: 213.000 Unzen (4.283.000 Tonnen bei 1,55 g/t Au)
Abgeleitet: 77.000 Unzen (1.140.000 Tonnen bei 2,09 g/t Au)

Die Tiefbau-Mineralressourcen verhalten sich bei einem Cutoff-Gehalt von 1,70 g/t Gold wie folgt:

Angezeigt: 396.000 Unzen (4.420.000 Tonnen bei 2,79 g/t Au)
Abgeleitet: 393.000 Unzen (5.185.000 Tonnen bei 2,36 g/t Au)

Um das Konzessionsgebiet zu einer attraktiven Akquisitionsgelegenheit zu machen, haben unternehmensexterne Berater das Management des Unternehmens darüber informiert, dass eine Investition in Höhe von 10.250.000 $ beim Konzessionsgebiet TPW notwendig sein könnte, um die Ressourcen in beiden Klassen und den Unzengehalt zu erhöhen.

Das Unternehmen ist im Begriff, die sogenannte Annual Information Form („AIF“) zu erstellen. Es wird erwartet, dass das Unternehmen seinen eingetragenen Aktionären zwei Werktage nach der behördlichen Genehmigung des Schreibens zum Bezugsrechtsangebot („Eintragungsdatum der Bezugsrechte“) die Bezugsrechte anbieten wird. Das Angebot ist der behördlichen Genehmigung und dem Beschluss des Board of Directors vorbehalten und verfällt 21 Tage später („Verfallsdatum“). Das Angebot wird in den kanadischen Provinzen British Columbia, Alberta, Saskatchewan, Ontario, Quebec und in anderen Rechtsgebieten, in denen Explor berechtigt ist, ein solches Angebot zu machen, (die „berechtigten Rechtsgebiete“), erfolgen. Das Angebot unterliegt der behördlichen Genehmigung einschließlich der Zustimmung der TSXV.

Zum Eintragungsdatum der Bezugsrechte eingetragene Aktionäre werden für jede in ihrem Besitz befindliche Stammaktie ein Bezugsrecht erhalten. Ein (1) Bezugsrecht wird den Besitzer zum Erwerb einer (1) Stammaktie von Explor zum Zeichnungspreis von 0,05 $ pro Stammaktie (der „Zeichungspreis“) berechtigen. Das Bezugsrechtsangebot wird ein weiteres Bezugsrecht umfassen, welchem zufolge die Aktionäre, die ihre Bezugsrechte vollständig ausgeübt haben, sofern verfügbar, zur Zeichnung weiterer Stammaktien, die im Bezugsrechtsangebot nicht anderweitig gezeichnet wurden, berechtigt sind. Zur Zeichnung der Stammaktien muss die Zeichnungsstelle für das Bezugsrechtsangebot, CST Trust Company (die „Zeichnungsstelle“), ein ausgefülltes Bezugsrechtszertifikat sowie den vollständigen Betrag des Zeichnungspreises für jede gezeichnete Stammaktie vor 16 Uhr MST am Verfallsdatum erhalten.

Die Bezugsrechte für den Erwerb von Stammaktien sollen den Handel an der TSXV auf Ex-Bezugsrecht-Basis aufnehmen, was bedeutet, dass die Käufer von Stammaktien, die am Tag der Handelsaufnahme oder danach erworben werden, im Rahmen dieses Angebots nicht zum Erhalt der Bezugsrechte berechtigt sind. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Bezugsrechte an der TSXV zum Handel unter dem Kürzel „EXS.RT“ zugelassen werden. Der Handel der Bezugsrechte soll bis 10 Uhr MST am Verfallsdatum anhalten.

Das Bezugsrechtsangebot gilt für Aktionäre in den berechtigten Rechtsgebieten. Ein Schreiben zum Bezugsrechtsangebot und die Bezugsrechtszertifikate werden solchen Aktionären am oder um das Eintragungsdatum der Bezugsrechte zugeschickt werden. Aktionären, die nicht in den berechtigten Rechtsgebieten leben („nicht berechtigte Aktionäre“), werden keine Bezugsrechtszertifikate zugestellt werden. Nicht berechtigte Aktionäre werden das Rundschreiben zum Bezugsrechtsangebot und einen Brief erhalten, in welchem ihnen mitgeteilt wird, dass ihre Bezugsrechtszertifikate an die Zeichnungsstelle ausgegeben werden, die diese Bezugsrechte als Vertreter zugunsten aller nicht berechtigten Aktionäre halten wird. Die Zeichnungsstelle wird sich bemühen, die Bezugsrechte der nicht berechtigten Aktionäre nach bestem Ermessen über die Einrichtungen der TSXV zu verkaufen. Die Zeichnungsstelle wird Schecks im Wert der Nettoeinnahmen abzüglich anfallender Abzugssteuern und ohne Zinsen aus solchen Verkäufen aussenden. Explor wird die Zeichnungen von nicht berechtigten Aktionären annehmen, falls sie Explor und die Zeichnungsstelle überzeugen können, dass solch ein Angebot und die Zeichnung durch solch einen Aktionär oder Transferbegünstigten rechtmäßig sind und sämtlichen Wertpapiergesetzen und anderen geltenden Vorschriften in dem Rechtsgebiet, in dem ein solcher Aktionär oder Transferbegüstigter ansässig ist, entsprechen. Ein nicht berechtigter Aktionär, der diesen Anforderungen genügt und seine Bezugsrechte ausüben möchte, muss die Anweisungen, die im Rundschreiben zum Bezugsrechtsangebot dargelegt sind, befolgen.

Sollte das Angebot vollständig gezeichnet werden, würde das Unternehmen neben 18.700.000 Stammaktien, die gemäß dem Aktienoptionsplan für die Ausgabe bei Ausübung der Aktienoptionen reserviert sind, und 44.653.738 Stammaktien, die für die Ausgabe bei Ausübung der Aktienkauf-Warrants reserviert sind, über 409.664.963 ausgegebene und im Umlauf befindliche Stammaktien verfügen. Ohne Konsolidierung der Stammaktien umfasst das Aktienkapital des Unternehmens auf voll verwässerter Basis 473.018.674 Stammaktien.

Das Board of Directors ist der Ansicht, dass eine Konsolidierung der Stammaktien notwendig ist, um dem Unternehmen größere Flexibilität bei der Umsetzung seiner Pläne zur Erschließung seiner Rohstoffexplorationsprojekte wie dem Konzessionsgebiet TPW und beim Abschluss von Finanzierungen zu geben. Daher gibt das Unternehmen bekannt, dass es bei der kommenden Jahreshaupt- und Sonderversammlung der Aktionäre (die „Aktionärsversammlung“), die für den 22. Oktober 2013 angesetzt ist, per Sonderbeschluss die Zustimmung der Aktionäre zur Konsolidierung der Stammaktien ersuchen wird. Die Konsolidierung soll im von den Aktionären zu erwägenden Verhältnis von einer neuen Stammaktie für fünf bestehende Stammaktien, die sich zum Wirksamkeitsdatum der Konsolidierung im Umlauf befinden, oder für eine geringere Anzahl an Stammaktien, die vom Board of Directors von Explor festgelegt werden oder zum Erhalt der Genehmigung der Konsolidierung von der TSXV erforderlich sein könnte, erfolgen. Derzeit verfügt Explor über 204.832.468 ausstehende und sich im Umlauf befindliche Stammaktien, wobei weitere 18.700.000 Stammaktien für die Ausgabe nach Ausübung der Aktienoptionen und 44.653.738 Stammaktien für die Ausgabe nach Ausübung der Aktienkauf-Warrants reserviert sind.

Im Anschluss an eine Aktienkonsolidierung im Verhältnis von 5:1 und vor der Hinzunahme der Aktien, die nach Ausübung der Bezugsrechte gemäß dem Bezugsrechtsangebot ausgegeben werden, würde Explor über 40.966.494 ausstehende und im Umlauf befindliche Stammaktien verfügen, wobei weitere 3.740.000 Stammaktien für die Ausgabe nach Ausübung der Aktienoptionen und 8.930.748 Stammaktien für die Ausgabe nach Ausübung der Aktienkauf-Warrants reserviert sind. Im Anschluss an eine Aktienkonsolidierung im Verhältnis von 5:1 und unter Berücksichtigung der Aktien, die nach Ausübung der Bezugsrechte gemäß dem Bezugsrechtsangebot ausgegeben werden, angenommen, dass dieses vollständig gezeichnet wird, würden sich 81.932.988 Stammaktien im Umlauf befinden, wobei weitere 3.740.000 Stammaktien für die Ausgabe nach Ausübung der Aktienoptionen und 8.930.748 Stammaktien für die Ausgabe nach Ausübung der Aktienkauf-Warrants reserviert sind.

Die Änderung der Anzahl der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien, zu der die Aktienkonsolidierung führen würde, würde sich nicht wesentlich auf die prozentuale Beteiligung eines Aktionärs an Explor auswirken, obwohl solch eine Beteiligung einer kleineren Anzahl an Stammaktien entsprechen würde. Die geplante Aktienkonsolidierung ist der Zustimmung der TSXV vorbehalten. Sollte die Konsolidierung von den Aktionäre genehmigt werden, wird das Unternehmen weiters die Zustimmung der Aktionäre zu einer Änderung des Namens des Unternehmens in „Explor Gold Resources Inc.“ oder einen anderen Namen, der vom Board of Directors bestimmt werden würde, per Sonderbeschluss ersuchen.

Das Unternehmen möchte die Verabschiedung einer sogenannten Advance Notice-Satzung (die „Satzung“) bekanntgeben. Die Satzung, die vom Board of Directors des Unternehmens genehmigt wurde, enthält unter anderem eine Bestimmung, die eine Vorankündigung an das Unternehmen unter Umständen erfordert, unter denen Aktionäre des Unternehmens Personen zur Wahl in das Board aufstellen, dies jedoch nicht (i) einem „Vorschlag“, der in Übereinstimmung mit Abschnitt 136(1) des Business Corporations Act (Alberta) (das „Gesetz“) gemacht wurde oder (ii) einer Anforderung der Aktionäre, die in Übereinstimmung mit Abschnitt 142(1) des Gesetzes gemacht wurde, entspricht.

Die Satzung legt unter anderem eine Frist fest, bei der die eingetragenen Aktionäre von Explor dem President und CEO oder Secretary des Unternehmens vor jeder Jahreshaupt- oder Sonderversammlung der Aktionäre Nominierungen für die Wahl in das Board vorlegen müssen, und legt die spezifischen Informationen dar, die die schriftliche Benachrichtigung eines Aktionärs, die an den President und CEO oder Secretary des Unternehmens abgegeben muss, enthalten muss, so dass die Nominierung Gültigkeit hat. Eine Person ist nicht für die Wahl in das Board of Directors des Unternehmens aufstellbar, sofern sie nicht gemäß den Bestimmungen der Satzung nominiert wurde.

Im Falle einer Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss der President und CEO oder Secretary des Unternehmens mindestens 30 und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der Jahreshauptversammlung der Aktionäre benachrichtigt werden. Sollte die Jahreshauptversammlung der Aktionäre jedoch an einem Datum stattfinden, das weniger als 50 Tage nach dem Tag (das „Bekanntgabedatum der Satzung“), an dem das Datum der Jahreshauptversammlung zuerst bekanntgegeben wurde, liegt, muss der nominierende Aktionär seine Absicht vor dem Geschäftsschlusses am zehnten (10.) Tag im Anschluss an das Bekanntgabedatum der Satzung mitteilen.

Im Falle einer Sonderversammlung der Aktionäre, die nicht zugleich auch eine Jahreshauptversammlung ist und zum Zweck der Wahl der Mitglieder des Board of Director einberufen wurde (unabhängig davon, ob sie zu anderen Zwecken einberufen wurde), muss der President und CEO oder Secretary des Unternehmens vor Ende des Geschäftsschlusses am fünfzehnten (15.) Tag im Anschluss an den Tag, an dem das Datum der Sonderversammlung der Aktionäre zuerst bekanntgegeben wurde, benachrichtigt werden.

Die Satzung tritt zum Datum dieser Mitteilung in Kraft. In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Satzung wird sie den Aktionären des Unternehmens bei der Aktionärsversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Sollte die Satzung bei der Aktionärsversammlung nicht durch einen ordentlichen Beschluss von den Aktionären genehmigt werden, wird die Satzung für nichtig erklärt werden und im Anschluss an das Ende der Aktionärsversammlung außer Kraft treten. Der vollständige Wortlaut der Satzung wird auf SEDAR unter www.sedar.com oder auf Nachfrage durch Kontaktaufnahme mit dem President und CEO oder Secretary des Unternehmens (Anschrift: 15 Gamble East, Suite 204, Rouyn-Noranda (Quebec), J9X 3B6, Kanada) oder per E-Mail an info@explorresources.com erhältlich sein.

Explor Resources Inc. ist ein börsennotiertes Unternehmen, dessen Aktien an der TSX Venture (EXS), im OTCQX-Markt (EXSFF) und an den Börsen in Frankfurt und Berlin (E1H) gehandelt werden.

Diese Pressemitteilung wurde von Explor erstellt. Die TSX Venture Exchange bzw. deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) haben diese Meldung nicht geprüft und übernehmen keinerlei Verantwortung für deren Angemessenheit oder Genauigkeit.

Dieses Dokument enthält möglicherweise zukunftsgerichtete Aussagen zu den Betriebsaktivitäten von Explor oder zum Umfeld, in dem das Unternehmen tätig ist. Solche Aussagen basieren auf der Betriebstätigkeit, Schätzungen, Prognosen und Plänen. Diese Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und sind mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, die schwer zu beeinflussen bzw. vorauszusagen sind und möglicherweise nicht im Einflussbereich von Explor liegen. Eine Reihe von wichtigen Faktoren könnte dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, einschließlich jener, die in anderen Veröffentlichungen beschrieben werden. Zudem beziehen sich solche Aussagen nur auf den Zeitpunkt, zu dem sie getätigt werden. Man sollte sich daher nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Explor hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

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Website: www.explorresources.com



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