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19.07.2018
GGX Gold durchteuft bei Bohrungen 11,3 g/t Gold & 125 g/t Silber auf 0,51 m im Erzgang COD und 10,55 g/t Gold & 98 g/t Silber auf 0,45 m im Erzgang Everest im Konzessionsgebiet Gold Drop im Süden von British Columbia

GGX Gold durchteuft bei Bohrungen 11,3 g/t Gold & 125 g/t Silber auf 0,51 m im Erzgang COD und 10,55 g/t Gold & 98 g/t Silber auf 0,45 m im Erzgang Everest im Konzessionsgebiet Gold Drop im Süden von British Columbia

 

Vancouver, British Columbia – 19. Juli 2018 – GGX Gold Corp. (TSX-v: GGX), (OTCQB: GGXXF), (FRA: 3SR2) („GGX“ oder das „Unternehmen“) freut sich, den Erhalt der zusätzlichen Analyseergebnisse seines Diamantbohrprogramms im Konzessionsgebiet Gold Drop in der Nähe von Greenwood (British Columbia) bekannt zu geben. Die Analyseergebnisse des Bohrkerns für die Bohrlöcher COD18-27 bis COD18-30 aus dem Jahr 2018, die den Erzgang COD erprobt haben, und der Bohrlöcher EVE18-5 und EVE18-6, die den Erzgang Everest erprobt haben, sind nun eingetroffen. Die goldhaltigen Erzgänge COD und Everest befinden sich beide in der Zone Gold Drop Southwest.

 

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Ein Höhepunkt dieser Analyseergebnisse ist ein Bohrkernabschnitt von 0,51 Metern in Bohrloch COD18-28, der 11,3 Gramm Gold pro Tonne (g/t), 125 g/t Silber und 69,3 g/t Tellur lieferte. Dieser goldhaltige Abschnitt (in alterierten Granodiorit gelagerter Quarzerzgang) in Loch COD18-28 befindet sich etwa 50 Meter südwestlich des Bereichs, in dem 2017 Schürfgrabungen stattfanden. COD18-28 liegt rund 120 Meter südwestlich von Bohrloch COD17-14, das 4,59 g/t Gold über 16,03 Meter, einschließlich 10,96 g/t Gold über 5,97 Meter, durchteufte (Pressemeldung vom 7. September 2017). Ein weiterer Höhepunkt der zuletzt eingegangenen Analyseergebnisse ist ein Bohrkernabschnitt von 0,45 Metern in Bohrloch EVE18-5, der 10,55 g/t Gold, 98 g/t Silber und 82 g/t Tellur ergab. Bei diesem goldhaltigen Abschnitt handelt es sich um eine Quarzbrekzie.

 

Das Bohrprogramm 2018 konzentrierte sich bislang vornehmlich auf die Erprobung und Definition des Erzgangs COD, ein Dentonia/Jewel-ähnlicher Quarzerzgang. Im Rahmen der Schürfgrabungen von 2017 wurde der in Nordost-Südwest-Richtung streichende Erzgang COD auf einer Streichlänge von mehr als 160 Metern freigelegt. Das Bohrprogramm 2018 erprobte zudem die Fortsetzung des Erzgangs Everest, der sich rund 600 Meter südwestlich der Abbaustätte im Erzgang COD befindet. Der Erzgang Everest wurde ursprünglich im Laufe von 2017 von Prospektoren des Unternehmens entdeckt. Die im Jahr 2017 entnommenen Splitterproben des etwa 0,4 Meter mächtigen zutage tretenden Erzgangs ergaben bis zu 52,8 g/t Gold und 377 g/t Silber, während eine Schürfprobe von einem Quarzerzgang-Felsbrocken, der mit einem Bagger vom Ausbiss abgebrochen wurde, 81,8 g/t Gold und 630 g/t Silber ergab (siehe Pressemitteilung vom 21. August 2017).

 

Frühere Analyseergebnisse von Kernbohrungen des Bohrprogramms 2018 sind in den Pressemitteilungen vom 29. Mai, 14. Juni, 27. Juni und 11. Juli angegeben. Der bisherige Höhepunkt des Bohrprogramms 2018 sind 14,62 g/t Gold, 150,2 g/t Silber und 102,0 g/t Tellur auf einer Kernlänge von 2,1 Metern in Bohrloch COD18-3 beim Erzgang COD.

 

Die unten angeführten Analyseergebnisse sind die Höhepunkte aus den Bohrlöchern DDCOD18-27 bis DDCOD18-30, die die Fortsetzung des Erzgangs COD in süd-südwestlicher Richtung ausgehend von dem Graben von 2017 untersuchten, sowie aus den Bohrlöcher EVE18-5 und EVE18-6, die der Untersuchung des Erzgangs Everest dienten. Die Bohrlöcher COD18-27 bis COD18-30 aus dem Bohrprogramm 2018 untersuchten die Fortsetzung des Erzgangs COD in süd-südwestlicher Richtung ausgehend von dem Graben von 2017. Da die wahren Mächtigkeiten anhand der verfügbaren Informationen nicht exakt ermittelt werden können, sind die Kernlängen (Meter) angegeben. Die Gold-, Silber- und Telluranalysen sind in Gramm pro Tonne („g/t“) angegeben. Die in der untenstehenden Tabelle aufgelisteten Intervalle stammen vom gold-, silber- und tellurhaltigen Erzgang und/oder vom angrenzenden niedriggradigen mineralisierten Muttergestein.

 

 

Bohrloch-Nr.

von (m)

bis (m)

Länge des Abschnitts (m)

Au (g/t)

Ag (g/t)

Te (g/t)

 

COD18-28

64,00

64,51

0,51

11,3

125

69,3

 

COD18-29

66,76

67,00

0,24

2,03

25,1

16,25

 

COD18-29

67,00

67,50

0,50

7,49

77,6

45,3

 

COD18-29

68,00

68,36

0,36

1,65

13,45

8,41

 

COD18-30

72,86

73,8

0,94

2,77

19,87

13,23

 

EVE18-5

16,10

16,54

0,44

1,1

9,75

8,66

 

EVE18-5

22,35

22,80

0,45

10,55

98

82

 

EVE18-6

29,37

31,63

2,26

1,47

14,57

11,47

 

EVE18-6

48,02

48,4

0,38

3,48

24,3

17,65

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Bohrkern aus dem Programm 2018 wurde geologisch aufgezeichnet und erprobt. Der Bohrkern wurde in zwei Hälften geteilt, wobei eine Hälfte zur Analyse eingereicht und die andere Hälfte an einem sicheren Ort aufbewahrt wurde. Die Kernproben wurden an das Labor von ALS Minerals nach Vancouver zur Analyse auf Gold mittels Brandprobe – AA gesendet. Die Proben wurden mittels vier Säuren und ICP-AES/ICP-MS auch auf 48 weitere Elemente analysiert. Qualitätskontroll- (QC)-Proben wurden in regelmäßigen Intervallen hinzugefügt.

 

 

 

David Martin, P.Geo., ist als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 für die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen verantwortlich.

Die Originalmeldung samt Bildmaterial finden Sie auf der Webseite des Unternehmens. Sie können diese auch über das Unternehmen anfordern.

 

Für das Board of Directors

Barry Brown, Director

604-488-3900

Office@GGXGold.com

 

 

Investor Relations:               

Jack Singh, 604-488-3900   ir@ggxgold.com

 

„Wir müssen das nicht tun, wir haben die Chance, es zu tun“

Das Team

 

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Zukunftsgerichtete Informationen

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „schätzt“, „beabsichtigt“ beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „könnten“, „würden“ oder „werden“, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

 

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