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13.09.2018
GGX Gold durchteuft bei Bohrungen 12,45 g/t Gold & 121 g/t Silber auf 0,85 m im Konzessionsgebiet Gold Drop im Süden von British Columbia

GGX Gold durchteuft bei Bohrungen 12,45 g/t Gold & 121 g/t Silber auf 0,85 m im Konzessionsgebiet Gold Drop im Süden von British Columbia

 

Vancouver, British Columbia – 13. September 2018 – GGX Gold Corp. (TSX-v: GGX), (OTCQB: GGXXF), (FRA: 3SR2) (das „Unternehmen“ oder „GGX“) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen weitere Analyseergebnisse seines Diamantbohrprogramms im Konzessionsgebiet Gold Drop in der Nähe von Greenwood (British Columbia) erhalten hat. Die Analyseergebnisse des Bohrkerns für die Bohrlöcher EVE18-7 bis EVE18-18 aus dem Jahr 2018, die den Bereich des Erzgangs Everest in der Zone Gold Drop Southwest erprobt haben, sind nun eingetroffen. Die Bohrungen 2018 erprobten außerdem den Erzgang COD in der Zone Gold Drop Southwest, nördlich des Erzgangs Everest. Der Höhepunkt dieser Analyseergebnisse ist ein Kernabschnitt von 0,85 Metern in alteriertem Granodiorit in Bohrloch EVE18-12, der 12,45 Gramm Gold pro Tonne (g/t) und 121 g/t Silber lieferte.

 

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Goldhaltiger alterierter Granodiorit in Bohrloch EVE18-12 (12,45 g/t Gold auf 0,85 Metern)

 

Der Erzgang Everest, der sich südlich des Erzgangs COD befindet, wurde ursprünglich im Laufe von 2017 von Prospektoren des Unternehmens entdeckt. Die im Jahr 2017 entnommenen Splitterproben des etwa 0,4 Meter mächtigen zutage tretenden Erzgangs ergaben bis zu 52,8 g/t Gold und 377 g/t Silber, während eine Schürfprobe von einem Quarzerzgang-Felsbrocken, der mit einem Bagger vom Ausbiss abgebrochen wurde, 81,8 g/t Gold und 630 g/t Silber ergab (siehe Pressemitteilung vom 21. August 2017).

 

Die unten angeführten Analyseergebnisse sind die Höhepunkte aus den Bohrlöchern EVE18-7 bis COD-18-18 (Abschnitte mit mehr als 1 g/t Gold), die den Erzgang Everest untersuchten. Da die wahren Mächtigkeiten anhand der verfügbaren Informationen nicht exakt ermittelt werden können, sind die Kernlängen (Meter) angegeben. Die Gold-, Silber- und Telluranalysen sind in Gramm pro Tonne („g/t“) angegeben.

 

 

 

Bohrloch-Nr.

von (m)

bis (m)

Länge des Abschnitts (m)

Au (g/t)

Ag (g/t)

Te (g/t)

 

EVE18-10

52,34

52,97

0,63

2,72

20,7

14,9

 

EVE18-12

40,41

41,26

0,85

12,45

121

91,2

 

EVE18-12

43,65

43,90

0,25

1,42

5,57

4,48

 

EVE18-13

46,42

47,34

0,92

1,32

12,8

9,9

 

EVE18-16

18,30

19,48

1,18

1,07

9,72

8,16

 

EVE18-16

20,09

20,72

0,63

3,00

31,2

22,0

 

Der Abschnitt in 40,41 bis 41,26 Meter Tiefe in Bohrloch EVE18-12 befindet sich in alteriertem Granodiorit mit Pyrit. Die anderen in der vorstehenden Tabelle angeführten Abschnitte enthalten alterierten Granodiorit mit Pyrit und/oder Erzgänge (Quarz und/oder Calcit).

 

 

Das Bohrprogramm 2018 konzentrierte sich auch auf die Erprobung und Definition des Erzgangs COD, ein Dentonia/Jewel-ähnlicher Quarzerzgang. Im Rahmen der Schürfgrabungen von 2017 wurde der in Nordost-Südwest-Richtung streichende Erzgang COD auf einer Streichlänge von mehr als 160 Metern freigelegt. Zahlreiche Bohrlöcher von 2018, die den Erzgang COD erprobten, durchteuften bedeutende Gold-, Silber- und Tellurgehalte, wie in den Pressemeldungen vom 29. Mai, 14. Juni, 27. Juni, 11. Juli, 19. Juli, 25. Juli, 1. August, 9. August, 15. August, 22. August, 30. August und 6. September 2018 berichtet wurde. Dazu gehörten Bohrlöcher im Bereich des Grabens aus dem Jahr 2017 sowie Löcher südwestlich dieses Grabens. Weitere bedeutende bisherige Goldabschnitte (Kernlänge) aus dem Programm 2018 bei den Erzgängen COD und Everest beinhalten:

 

-          COD18-3:  14,62 g/t Au auf 2,1 Metern

-          COD18-26:  10,3 g/t Au auf 1,4 Meter gewonnenem Kern (enthalten in einem Abschnitt von 2,35 Metern)

-          COD18-28: 11,3 g/t Au auf 0,51 Metern

-          COD18-33: 8,65 g/t Au auf 2,98 Metern

-          COD18-34: 6,16 g/t Au auf 3,41 Metern

-          COD18-37: 8,23 g/t Au auf 3,95 Metern

-          COD18-45: 50,1 g/t Au auf 2,05 Metern

-          COD18-46: 54,9 g/t Au auf 1,47 Metern

-          COD18-49: 9,52 g/t Au auf 1,47 Metern

-          COD18-54:  7,60 g/t Au auf 1,66 Metern

-          EVE18-5: 10,55 g/t Au auf 0,45 Metern

-          EVE18-12:  12,45 g/t Au auf 0,85 Metern

 

Die Bohrlöcher 2018 beim Erzgang Everest befinden sich etwa 350 bis 800 Meter südlich des Bereiches, in dem die Bohrlöcher 2017 und 2018 im Erzgang COD niedergebracht wurden.

 

Zusätzlich zur Goldmineralisierung, die das Unternehmen in den Erzgängen COD und Everest entdeckte, wird in den östlichen und nördlichen Teilen des Konzessionsgebiets eine Goldmineralisierung in Quarzerzgängen gemeldet. Dazu gehören die Quarzerzgänge Gold Drop, North Star und Silent Friend im östlichen Bereich sowie Amandy, Roderick Dhu, Lady of the Lake, Lake View und Moonlight im nördlichen Bereich des Konzessionsgebiets. Die historischen Proben aus einigen dieser Erzgänge lieferten eine hochgradige Goldmineralisierung von bis zu über 1 Unze Gold pro amerikanische Tonne. In den Erzgängen Gold Drop, North Star, Amandy und Roderick Dhu fanden historische Abbauarbeiten statt.

 

Der Bohrkern aus dem Programm 2018 wurde geologisch aufgezeichnet und erprobt. Der Bohrkern wurde in zwei Hälften geteilt, wobei eine Hälfte zur Analyse eingereicht und die andere Hälfte an einem sicheren Ort aufbewahrt wurde. Die Kernproben wurden an das Labor von ALS Minerals nach Vancouver zur Analyse auf Gold mittels Brandprobe und AA-Verfahren gesendet. Proben, die Werte über 100 g/t Gold ergaben, wurden nochmals auf Gold mittels Brandprobe und abschließendem gravimetrischem Verfahren analysiert. Die Proben wurden mittels vier Säuren und ICP-MS auch auf 48 weitere Elemente analysiert. Proben, die Werte über 100 g/t Silber ergaben, wurden nochmals auf Silber mittels vier Säuren und ICP-AES-Verfahren analysiert. Eine Probe aus COD18-46 ergab mehr als 1.500 g/t Silber und wurde mittelts Brandprobe mit abschließendem gravimetrischem Verfahren nochmal auf Silber analysiert. Qualitätskontroll- (QC)-Proben wurden in regelmäßigen Intervallen hinzugefügt.

 

David Martin, P.Geo., ist als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 für die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen verantwortlich.

 

Die Originalmeldung samt Bildmaterial finden Sie auf der Webseite des Unternehmens. Sie können diese auch über das Unternehmen anfordern.

 

Für das Board of Directors

Barry Brown, Director

604-488-3900

Office@GGXGold.com

 

 

Investor Relations:               

Jack Singh, 604-488-3900  

ir@ggxgold.com

 

„Wir müssen das nicht tun, wir haben die Chance, es zu tun“

Das Team

 

 

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Zukunftsgerichtete Informationen

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „schätzt“, „beabsichtigt“ beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „könnten“, „würden“ oder „werden“, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

 

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