Immer top

informiert!

News

07.09.2017
GGX Gold durchteuft bei Bohrungen auf 16,3 Meter 4,59 g/t Gold und 38,64 g/t Silber

GGX Gold durchteuft bei Bohrungen auf 16,3 Meter 4,59 g/t Gold und 38,64 g/t Silber

 

Erzgang COD, Greenwood, British Columbia

 

Vancouver, British Columbia, 7. September 2017 – GGX Gold Corp. (TSXV: GGX) (das „Unternehmen“ oder „GGX“) freut sich bekannt zu geben, dass die Analyseergebnisse für die zweite Charge der Bohrkernproben aus dem Phase-I-Diamantbohrprogramm im unternehmenseigenen Projekt Gold Drop bei Greenwood (British Columbia) nun vorliegen. GGX ist derzeit mit der Exploration und Definition des Erzgangs COD befasst, bei dem es sich um einen Quarzgang vom Dentonia/Jewel-Typ handelt und der sich in der Gold Drop Southwest Zone befindet. Im Rahmen der 2017 erfolgten Grabungen wurde der in Nordost-Südwest-Richtung streichende Erzgang COD auf einer Streichlänge von 160 Meter freigelegt. Die zweite Charge der Bohrkernproben ergab eine bedeutende Gold- und Silbermineralisierung, darunter auch einen breiten Abschnitt in Bohrloch COD17-14 (mit einem Erzgehalt von 4,59 g/t Gold und 38,64 g/t Silber auf 16,03 Meter und einem hochgradigen Kern mit 10,96 g/t Gold und 89,86 g/t Silber auf 5,97 Meter).

 

Das Unternehmen hatte zuvor bereits die Analyseergebnisse aus 68 Schlitzproben erhalten, die im Rahmen der Grabungen gewonnen wurden. In diesen Proben fand sich eine anomale bis hochgradige Goldmineralisierung, die unter anderem Spitzenwerte von 43,2 g/t Gold und 224 g/t Silber aufwies (Pressemeldung vom 26. Juli 2017). Die erste Charge der Bohrkernproben aus dem Erzgang COD lieferte Erzgehalte von 24,1 g/t Gold und 192 g/t Silber (Pressemeldung vom 28. August 2017).

 

 

C:\Users\Geodex\Downloads\20170711_091939.jpg

 

Ziel des Phase-I-Bohrprogramms war es, den Erzgang COD in der Gold Drop Southwest Zone ausgehend von 5 Bohrplattformen entlang des Nord-Süd-Grabens abzugrenzen. Im Rahmen der Bohrungen wurde der Erzgang auf einer Streichlänge von 80 Meter erkundet. Die Bohrungen starteten südlich des COD-Minenschachts und wurden systematisch in nördlicher Richtung fortgesetzt. Im Rahmen der Phase-I-Bohrungen wurden insgesamt 15 Bohrlöcher (691 Meter) niedergebracht. Ziel der Bohrungen war es, die Tiefe und den Einfallwinkel des an der Oberfläche freigelegten Erzgangs zu bestimmen und das Vorkommen einer Gold- und Silbermineralisierung unterhalb der gewonnenen Schlitzproben zu bestätigen. Im Rahmen der bisherigen Bohrungen konnte der Erzgang bis in eine senkrechte Tiefe von 150 Fuß (46,36 Meter) nachgewiesen werden, wobei die Mineralisierung in der Tiefe offen ist.

 

 

Das Bohrkernmaterial wird in der Anlage in Greenwood von einem Geologen protokolliert und Proben daraus gewonnen. Die Bohrkernproben werden in zwei Hälften zersägt und an einem gesicherten Ort zwischengelagert. Die Bohrkernproben werden zur Analyse an das Labor von ALS Minerals in Vancouver übergeben und dort anhand einer Brandprobe mit anschließender Atomabsorptionsspektrometrie (AA) auf ihren Goldgehalt untersucht. Die zweite Charge wurde außerdem mit vier Säuren aufgeschlossen und anhand des ICP-AES / ICP-MS-Verfahrens auf 48 Elemente untersucht. Zur Qualitätskontrolle werden in regelmäßigen Abständen entsprechende Proben beigefügt.

 

 

C:\Users\Geodex\Downloads\20170718_143251.jpg

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Analyseergebnisse stammen aus den Bohrlöchern COD17-10 bis COD17-14, in denen der Erzgang COD erkundet wurde. Nachdem die wahre Mächtigkeit anhand der vorliegenden Informationen nicht exakt festgestellt werden kann, werden die Kernlängen (Meter) angegeben. Der Gold- und Silbergehalt wird in Gramm pro Tonne (g/t) angegeben. Die nachfolgend angeführten Abschnitte stammen aus dem gold- und silberführenden Erzgang und den angrenzenden Mineralisierungszonen mit geringerem Vererzungsgrad. Im Rahmen der Probenahme wurden noch weitere Abschnitte mit geringerem Vererzungsgrad (bis zu 0,4 g/t Gold auf 1 Meter) in Erzschnüren und / oder im Grundgestein entdeckt.

 

Loch-Nr.

Länge des Bohrkernabschnitts (m)

Gewichteter Durchschnitt (g/t Au)

Gewichteter Durchschnitt (g/t Au)

COD17-10

5,45

0,47

4,31

einschließlich

0,27

5,85

63,3

 

 

 

 

COD17-11

3,45

1,15

7,31

einschließlich

1,00

2,13

8,61

 

 

 

 

COD17-12

2,68

1,03

13,78

einschließlich

0,79

2,89

28,6

 

 

 

 

COD17-13

3,32

1,19

11,68

einschließlich

0,67

4,97

51.251,2

 

 

 

 

COD17-14

16,03

4,59

38,64

einschl.

5,97

10,96

89,86

einschließlich

0,56

38,4

339

einschließlich

0,60

24,5

257

 

In Bohrloch COD17-14 wurde eine breitere Zone aus Erzschnüren und einer Gold- und Silbermineralisierung mit Erzgehalten von 4,59 g/t (Gold) und 38,64 g/t (Silber) auf 16,03 Metern Kernlänge durchteuft. Kernabschnitte, die ein silbergraues Mineral enthielten, von dem man vermutete, dass es sich um das Gold-/Silbertellurid Calaverit handelt, lieferten hohe Gold- und Silberwerte. Die beiden höhergradigen Proben aus dem Bohrloch COD17-14, die in der vorstehenden Tabelle aufgelistet sind, enthielten ebenfalls höhere Tellurwerte von 211 g/t (0,56 Meter) und 140 g/t (0,60 Meter).

 

 

C:\Users\Geodex\Downloads\20170722_110053.jpg

Quarzgänge in Bohrloch COD17-14

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Meldung erwähnten „historischen Aufzeichnungen“ von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, aber nicht bestätigt wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen Daten, auf die in dieser Meldung Bezug genommen wird, zu verifizieren.

 

David Martin, P.Geo., ist als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift NI 43-101 für die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen verantwortlich.

 

Für das Board of Directors:

Barry Brown, Director

604-488-3900

 

Investor Relations:

Jack Singh: 604-720-6598     E-Mail: ir@ggxgold.com

 

„Wir müssen das nicht tun, wir dürfen es tun“

Das Team

 

 

C:\Users\User\AppData\Local\Temp\20170716_093406.jpg

 

Zukunftsgerichtete Informationen

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „schätzt“, „beabsichtigt“ beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „könnten“, „würden“ oder „werden“, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:
Englische Originalmeldung
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link:
Übersetzung

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:



Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach:
Newsletter...

Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.