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29.05.2018
GGX Gold durchteuft Bohrabschnitte mit 14,6 g/t Gold und 150 g/t Silber, einschließlich 102 g/t Tellurid, über 2,1 Meter im Erzgang COD, Greenwood BC

GGX Gold durchteuft Bohrabschnitte mit 14,6 g/t Gold und 150 g/t Silber, einschließlich 102 g/t Tellurid, über 2,1 Meter im Erzgang COD, Greenwood BC

 

Vancouver, British Columbia – 23. Mai 2018 – GGX Gold Corp. (TSXV: GGX), (OTCQB: GGXXF), (FRA: 3SR2) (das Unternehmen” oder GGX”) freut sich, bekannt zu geben, dass die erste Charge der Analyseergebnisse aus dem Phase-III-Diamantbohrprogramm dieser Saison im Konzessionsgebiet Gold Drop in der Nähe von Greenwood, BC, eingegangen ist.

 

 

Das aktuelle Diamantbohrprogramm ist darauf ausgelegt, den Erzgang COD, einen Quarzgang des Dentonia-/Jewel-Typs, der sich in der Southwest-Zone von Gold Drop befindet, zu erkunden und weiter zu definieren. Im Rahmen der Schürfgrabungen von 2017 wurde der in Nordost-Südwest-Richtung streichende Erzgang COD auf einer Streichlänge von mehr als 160 Metern freigelegt.

 

Die in dieser Pressemitteilung gemeldeten Analyseergebnisse beziehen sich auf die ersten drei Bohrlöcher des Bohrprogramms 2018, das von einer Bohrplatte des Grubenschachts COD aus durchgeführt wurde. DDCOD16-1 wurde mit einem Azimut von 86° und einem Einfallwinkel von 45° gebohrt. DDCOD16-2 wurde mit einem Azimut von 136° und einem Einfallwinkel von 60° fertig gestellt. DDCOD18-3 wurde mit einem Einfallwinkel von 60° und einem Azimut von 91° gebohrt. Mit der Bohrplatte sollten die Erzgänge aus einer zurückgenommenen Position erkundet werden; dabei wurden die Ergebnisse aus dem Bohrprogramm 2017 zugrunde gelegt. Bohrziel war der Erzgang COD, 10-20 m nördlich des Grubenschachts COD. In den ersten drei Bohrlöchern wurde der Erzgang COD jeweils in der Tiefe durchteuft. In Bohrloch DDCOD18-1 wurde der Erzgang in einer Bohrlochtiefe von 31,1 m oder einer wahren Teufe von 22 m durchteuft. In Bohrloch DDCOD18-2 wurde der Erzgang in einer Bohrlochtiefe von 41,2 m oder einer wahren Teufe von 35 m durchteuft. In Bohrloch DDCOD18-3 wurde der Erzgang in einer Bohrlochtiefe von 49 m oder einer wahren Teufe von 42 m durchteuft. 

 

 

Die nachstehend aufgelisteten Analyseergebnisse stammen aus den Bohrlöchern DDCOD18-1 bis DDCOD18-03, mit welchen der Erzgang COD erkundet wurde. Da die wahren Mächtigkeiten anhand der vorliegenden Informationen nicht exakt ermittelt werden können, werden die Kernlängen (Meter) angegeben. Die Gold- und Silberwerte werden in Gramm pro Tonne (g/t, d. h. Teile pro Million) angegeben. Die in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Abschnitte befinden sich in dem gold- und silberführenden Erzgang und/oder dem angrenzenden Muttergestein mit geringerem Vererzungsgrad.

Bohrloch-Nr.

Von

(m)

Bis (m)

Länge des Abschnitts (m)

Au (g/t)

Ag (g/t)

Te (g/t)

COD18-1

31,1

32,3

1,2

5,51

46,3

32,6

einschließlich

 

 

 

 

 

 

COD18-1

31,1

31,6

0,5

4,65

49,9

32,1

COD18-1

31,6

32,3

0,7

6,12

43,7

32,9

 

 

 

 

 

 

 

COD18-2

39,9

41,25

1,35

0,64

7,04

4,67

COD18-2

41,25

42,15

0,9

7,81

70,3

46,9

COD18-2

42,15

42,78

0,63

0,48

4,83

3,22

 

 

 

 

 

 

 

COD18-3

46,35

47,02

0,67

0,83

5,45

3,73

COD18-3

49

51,1

2,1

14,62

150,2

102,0

einschließlich

 

 

 

 

 

 

COD18-3

49

49,55

0,55

3,14

17,9

3,73

COD18-3

49,55

49,95

0,4

4

36,6

26,30

COD18-3

49,95

51,1

1,15

23,8

253

170,50

Die bedeutendste Goldmineralisierung befindet sich im Quarzgang COD des Dentonia-/Jewel-Typs. Der Erzgang ist mit Pyrit und Spuren von Chalkopyrit und Telluridmineralien mineralisiert. Das Muttergestein in der Nähe des Erzgangs ist häufig alteriert und weist anomale Silber- und Goldwerte auf, etwa bei Meter 39,9-41,25 m und 42,15-42,78 in Bohrloch DDCOD18-2 und bei Meter 46,35-47,02 in Bohrloch DDCOD18-3. Diese Silifizierung und Chloritalteration ist textur- und magnetitdestruktiv. In diesen Alterationszonen trifft man häufig starken feinen eingesprengten Pyrit an.

 

 

Die festgestellten Kontaktwinkel im Kern des Erzgangs COD deuten darauf hin, dass dieser sub-vertikal verläuft und strukturell vom Muttergestein kontrolliert wird. Vorherrschendes Muttergestein im Erzgang COD ist ein massiver und fester mittelkörniger Granodorit aus dem Antsey-Pluton. Eine Verwerfung liegt vor, wobei die allgemeine Nord-Süd-Streichrichtung des Erzgangs jedoch vorhersagbar ist.

 

Im Jahr 2018 hatte das Unternehmen die Analyseergebnisse für 68 Schlitzproben erhalten, die aus dem Erzgang COD entnommen worden waren. Diese Proben ergaben anomale bis hochgradige Werte für Gold, unter anderem hohe Werte von 43,2 Gramm Gold / Tonne (g/t), und 224 g/t Silber (Pressemitteilung vom 26. Juli 2017). Die erste Charge der Bohrkernproben von 2017 aus dem Erzgang COD ergab bis zu 24,1 g/t Gold und 192 g/t Silber (Pressemitteilung vom 28. August 2017). Auch die zweite Charge der Bohrkernproben ergab signifikante Gold- und Silberwerte, unter anderem einen breiten Abschnitt in Bohrloch COD17-14 mit einem Gehalt von 4,59 g/t Gold und 38,64 g/t Silber über 16,03 Meter Kernlänge sowie einen hochgradigen Kern mit einem Gehalt von 10,96 g/t Gold und 89,86 g/t Silber über 5,97 Meter Kernlänge (Pressemitteilung vom 7. September 2017).

 

Der Bohrkern wird in der Einrichtung in Greenwood geologisch erfasst; anschließend werden Proben entnommen. Der Bohrkern wird in zwei Hälften zersägt, wobei die eine Hälfte der Bohrkernproben zur Analyse eingereicht und die andere Hälfte an einem sicheren Ort eingelagert wird. Die Bohrkernproben werden zur Analyse an das Labor von ALS Minerals in Vancouver geliefert und mittels Brandprobe und Atomabsorptionsspektrometrie (AA) auf Gold untersucht. Die Proben werden außerdem mit vier Säuren aufgeschlossen und anhand des ICP-AES- / ICP-MS-Verfahrens auf 48 Elemente untersucht. Zur Qualitätskontrolle werden in regelmäßigen Abständen Leerproben eingefügt.

 

 

David Martin, P.Geo., ein qualifizierter Sachverständiger im Sinne des NI 43-101 ist für die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung verantwortlich.

 

Für das Board of Directors

Barry Brown, Director

604-488-3900

Office@GGXGold.com

 

 

Investor Relations:              

Jack Singh, 604-488-3900     E-Mail: ir@ggxgold.com

 

„Wir müssen das nicht tun, wir dürfen es tun“

Das Team

 

 

Zukunftsgerichtete Informationen

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „schätzt“, „beabsichtigt“ beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „könnten“, „würden“ oder „werden“, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

 

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