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20.11.2018
GGX Gold gewinnt bei COD North im Konzessionsgebiet Gold Drop im Süden der Provinz British Columbia Proben mit 15,45 bzw. 21,7 Gramm Gold pro Tonne

GGX Gold gewinnt bei COD North im Konzessionsgebiet Gold Drop im Süden der Provinz British Columbia Proben mit 15,45 bzw. 21,7 Gramm Gold pro Tonne

 

Vancouver, British Columbia – 20. November 2018 – GGX Gold Corp. (TSX-v: GGX), (OTCQB: GGXXF), (FRA: 3SR2) (das „Unternehmen“ oder „GGX“) freut sich bekannt zu geben, dass die Analyseergebnisse zu den Grabungen und Probenahmen 2018 im Konzessionsgebiet Gold Drop, unweit von Greenwood (British Columbia), nun vorliegen. Die Grabungen und Probenahmen konzentrierten sich auf den Zielbereich COD North, der zum südwestlichen Teil des Projektgeländes (Gold Drop Southwest Zone) gehört.

 

Hier die wichtigsten Ergebnisse der Probenahmen 2018 bei COD North:

–­        Stichprobe: 15,45 Gramm Gold pro Tonne (g/t Au), 159 g/t Silber (Ag) und 114,5 g/t Tellur.

–­        Splitterprobe (0,4 Meter lang): 21,7 g/t Gold, 216 g/t Silber und 149 g/t Tellur.

 

–­        Neue, bisher nicht durch Bohrungen erkundete Zone - Bohrgenehmigungen für 2019 wurden erteilt

 

 

Die Grabungen 2018 konzentrierten sich auf die Abbaustätte COD North in der Gold Drop Southwest Zone. Im Zuge des Programms wurden Goldanomalien im Erdreich untersucht, auf die das Unternehmen 2017 gestoßen war. Die Abbaustätte COD North befindet sich nordöstlich der Abbaustätte im Bereich des Erzgangs COD.

 

Im Zuge der Grabungen 2018 wurden mehrere Aufschlüsse des Quarzgangs COD North freigelegt. Aufgrund einer mächtigen Abraumschicht und Verwerfungen im Grundgestein gestalteten sich die Arbeiten schwierig. Insgesamt wurden 16 Gesteinsproben gesammelt und an ALS Canada in North Vancouver zur Analyse übergeben. Zehn der Proben wiesen einen Goldgehalt von über 1 g/t auf, aber auch nennenswerte Silber- und Telluranteile. Die besten Ergebnisse stammen aus den nördlich gelegenen Gräben unweit des Minenschachts COD North.

 

Zu den wichtigsten Ergebnissen zählen: Stichprobe 112753 aus rostigem Quarzgangmaterial mit 15,45 Gramm Gold pro Tonne (g/t), 159 g/t Silber und 114,5 g/t Tellur; sowie Probe 112759 (eine Splitterprobe, die sich quer über einen 40 Zentimeter mächtigen und in NO-SW-Richtung streichenden, annähernd vertikalen Quarzgang erstreckte) mit 21,7 g/t Gold, 216 g/t Silber und 149 g/t Tellur.

 

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In der nachfolgenden Tabelle sind alle Gesteinsproben mit einem Goldgehalt über 1 g/t bei COD North aufgelistet.

 

Probenbezeichnung

Probentyp

Au (ppm)

Ag (ppm)

Te (ppm)

112751

Splitterprobe (30 cm)

1,43

12,8

10,2

112752

Splitterprobe (40 cm)

4,26

26,8

18,25

112753

Stichprobe

15,45

159

114,5

112754

Stichprobe

1,38

9,23

5,98

112755

Stichprobe

6,52

17,65

14,25

112756

Splitterprobe (30 cm)

5,07

39,5

29,2

112757

Splitterprobe (30 cm)

1,38

10,1

6,27

112758

Stichprobe

4,75

20,9

12,65

112759

Splitterprobe (40 cm)

21,7

216

149

112761

Stichprobe

1,58

11,85

9,08

 

 

Die 2018 bei COD North gewonnenen Gesteinsproben wurden mittels Brandprobe und Atomabsorption auf ihren Goldgehalt analysiert. Die Analyse von 48 Elementen erfolgte mit einem Vier-Säuren-Aufschluss und dem ICP-MS-Verfahren. Proben mit einem Silbergehalt von über 100 g/t wurden ein weiteres Mal auf ihren Silbergehalt überprüft (Vier-Säuren-Aufschluss und ICP-AES-Verfahren).

 

Anomale Proben aus Erdreich bei COD North 2017

 

David Martin, P.Geo., ist als qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101 für die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen verantwortlich.

 

Die Originalmeldung samt Bildmaterial finden Sie auf der Webseite des Unternehmens. Sie können diese auch über das Unternehmen anfordern.

 

Für das Board of Directors

Barry Brown, Director

604-488-3900

Office@GGXGold.com

 

 

Investor Relations:        Jack Singh, 604-488-3900  ir@GGXgold.com

 

„Wir müssen das nicht tun, wir haben die Chance, es zu tun“

Das Team

 

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Zukunftsgerichtete Informationen

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „schätzt“, „beabsichtigt“ beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „könnten“, „würden“ oder „werden“, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

 

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