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05.07.2018
GGX Gold ist bei der Verarbeitung einer Massenprobe aus dem Erzgang Everest im Konzessionsgebiet Gold Drop im Süden der Provinz British Columbia erfolgreich

GGX Gold ist bei der Verarbeitung einer Massenprobe aus dem Erzgang Everest im Konzessionsgebiet Gold Drop im Süden der Provinz British Columbia erfolgreich

 

 

Vancouver, British Columbia – 5. Juli 2018 – GGX Gold Corp. (TSXV: GGX), (OTCQB: GGXXF),(FRA: 3SR2) (das „Unternehmen“ oder „GGX“) freut sich, die erfolgreiche Extraktion und Verarbeitung einer Massenprobe aus dem goldführenden Erzgang Everest im Goldkonzessionsgebiet Gold Drop bekannt zu geben. Der Erzgang Everest befindet sich im südwestlichen Teil des Projektgeländes (Gold Drop Southwest Zone).

 

Zweck der Probenahme war es, den Mineralisierungstyp im Erzgang Everest zu ermitteln und festzustellen, ob sich ein Rütteltisch als Trennwerkzeug zur Konzentration der im Erzgang enthaltenen Mineralisierung eignet.

 

Es gibt hier im Englischen einen alten Bergmannspruch, der lautet:

 

„Drill for structure, drift for grade“

(in etwa: Die Struktur erhält man durch Bohrungen, den Erzgehalt durch den Abbau)

 

 

Es wurde eine Stichprobe aus dem Erzgang Everest gewonnen und untersucht. Die Probe wurde im Zielgebiet des Bohrprogramms 2018 aus obertägigem Erzgangmaterial entnommen. Das Material wurde mittels Backenbrecher zerkleinert und auf einen Siebdurchgang von 20 (0,90 mm) Mesh gesiebt. Das Material aus dem Erzgang Everest wurde zweimal durch den Backenbrecher geschickt.

 

 

Das zerkleinerte, gesiebte und gewogene Material wurde anschließend mit dem Rütteltisch verdichtet. Aus dem ausgesonderten Material wurden Proben entnommen und an das Labor von ALS Canada in Vancouver zur Ermittlung des Gold- und Silbergehalts sowie des Gehalts an mehreren Elementen geschickt. Der Rütteltisch, die Eimer und die Brecher wurden vor und zwischen den Probenahmen gereinigt. Die Ergebnisse des Tests sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Erzgang Everest Proben

Gewicht (kg)

 

 

 

 

 

Mahlung

18,05

 

Au (g/t)

Ag (g/t)

Te (g/t)

durchschn. Au (g/t)

11101

0,18

Konzentrate

509

5110

>500

 

11102

0,38

Mittelprodukte

74,14

676,2

403

 

11103

7,94

Rückstände

14,35

121

97,8

 

 

 

 

 

 

 

20,51

 

Die gewonnenen Werte wurden zur Berechnung des Goldgehalts der 18,05 kg schweren Probe herangezogen. Es ergab sich ein Goldwert von 20,51 Gramm pro Tonne. Nachdem der ganze Eimer mit den Rückständen nicht getrocknet und gewogen wurde, ist davon auszugehen, dass sich das Gesamtgewicht der Rückstände aus der ersten Zerkleinerung abzüglich der Konzentrate und der Mittelprodukte zusammensetzt. 

Die Untersuchung der Massenprobe hat ergeben, dass das Erzgangmaterial mit der Rütteltischtechnik erfolgreich konzentriert werden kann. Der Rütteltisch muss laufend beschickt werden, um ordnungsgemäß zu funktionieren; das Riffelblech musste aus diesem Grund gesäubert werden. Es ist durchaus möglich, dass während der Säuberung eine geringfügige „Querkontamination“ zwischen den Mittelprodukten und den Rückständen stattfand. Das in den Rückständen gefundene Gold lässt sich durch die Feinheit der Goldpartikel erklären. Die Rütteltischtechnik bedarf einer konsequenten Feinabstimmung, um die Trennung und Erfassung der Mineralien zu optimieren. Das Unternehmen ist mit diesen ersten Ergebnissen sehr zufrieden.

 

Das Unternehmen hat die Absicht, einen Schwerkraftkonzentrator der Marke iCON zu verwenden, um die Ausbeute mit den Ergebnissen des Rütteltisches zu vergleichen.

 

Robert Tilsley, P.Geo., ist als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 für die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen verantwortlich.

 

Die Originalmeldung samt Bildmaterial finden Sie auf der Webseite des Unternehmens. Sie können diese auch über das Unternehmen anfordern.

 

Für das Board of Directors

Barry Brown, Director

604-488-3900

Office@GGXGold.com

 

Investor Relations: 

Jack Singh, 604-488-3900   ir@ggxgold.com

 

„Wir müssen das nicht tun, wir haben die Chance, es zu tun“

Das Team

 

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Zukunftsgerichtete Informationen

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „schätzt“, „beabsichtigt“ beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „könnten“, „würden“ oder „werden“, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

 

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