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30.10.2018
GGX Gold leitet Herbst-Bohrprogramm im Konzessionsgebiet Gold Drop im Süden von British Columbia ein

GGX Gold leitet Herbst-Bohrprogramm im Konzessionsgebiet Gold Drop im Süden von British Columbia ein

 

Vancouver, British Columbia – 30. Oktober 2018 – GGX Gold Corp. (TSX-v: GGX), (OTCQB: GGXXF), (FWB: 3SR2) (das „Unternehmen“ oder „GGX“) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen im Konzessionsgebiet Gold Drop unweit von Greenwood im Süden der kanadischen Provinz British Columbia mit dem Bohrprogramm für den Herbst 2018 begonnen hat. Im Mittelpunkt des Programms steht der goldhaltige Erzgang COD in der Gold Drop Southwest Zone. Die Höhepunkte des Konzessionsgebiets Gold Drop, einschließlich des Erzgangs COD, beinhalten:

 

-          Die Bohrabschnitte von 2017 und 2018 (Kernlängen) beinhalten 50,1 g/t Gold auf 2,05 Metern, 54,9 g/t Gold auf 1,47 Metern und 4,59 g/t Gold auf 16,03 Metern im Erzgang COD.

-          Gold- und silberhaltige Quarzerzgänge in mehreren Bereichen des Konzessionsgebiet, in denen auch eine hochgradige Goldmineralisierung nachgewiesen wurde (Proben mit mehr als 1 Unze Gold pro Tonne).

-          Historische Gold- und Silberproduktion in den Erzgangsystemen Gold Drop, North Star, Amandy und Roderick Dhu.

 

 

 

Das Ziel des Diamantbohrprogramms besteht in der genaueren Erprobung der hochgradigen Abschnitte im Erzgangsystem COD, insbesondere im Bereich der vorherigen Bohrlöcher COD18-45 und COD18-46 von 2018. Bohrloch COD18-45 durchteufte 50,1 Gramm Gold pro Tonne (g/t) und 375 g/t Silber auf einem Kernabschnitt von 2,05 Metern, einschließlich 167,5 g/t Gold, 1.370 g/t Silber und über 500 g/t Tellur auf 0,46 Meter Kernlänge (Pressemeldung vom 15. August 2018). COD18-46 durchteufte 54,9 g/t Gold und 379 g/t Silber auf einem Kernabschnitt von 1,47 Metern, einschließlich 223 g/t Gold, 1.535g/t Silber und über 500 g/t Tellur auf 0,30 Meter Kernlänge (Pressemeldung vom 22. August 2018).

 

Im Rahmen des aktuellen Bohrprogramms wird die Fortsetzung der Goldmineralisierung in die Tiefe unterhalb der Abschnitte in den Bohrlöchern COD18-45 und COD18-46 und in Richtung Süden dieser Löcher erprobt.

 

 

 

Goldhaltiger Quarzerzgang mit hochgradiger Goldmineralisierung in Bohrloch COD18-45

(50,1 g/t Gold auf 2,05 Metern)

 

COD18-45 und COD18-46 liegen beide rund 160 Meter südwestlich des Bereichs, in dem 2017 die Grabungen im Erzgang COD stattfanden, und etwa 220 Meter südwestlich von Bohrloch COD17-14, das 4,59 g/t Gold auf einem Kernabschnitt von 16,03 Metern einschließlich 10,96 g/ Gold auf 5,97 Meter Kernlänge durchteufte (Pressemeldung vom 7. September 2017).

 

David Martin, P.Geo., ist als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 für die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen verantwortlich.

Die Originalmeldung samt Bildmaterial finden Sie auf der Webseite des Unternehmens. Sie können diese auch über das Unternehmen anfordern.

 

Für das Board of Directors

Barry Brown, Director

604-488-3900

Office@GGXGold.com

 

 

Investor Relations:               

Jack Singh, 604-488-3900   ir@ggxgold.com

 

„Wir müssen das nicht tun, wir haben die Chance, es zu tun“

Das Team

 

 

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Zukunftsgerichtete Informationen

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „schätzt“, „beabsichtigt“ beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „könnten“, „würden“ oder „werden“, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

 

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