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13.03.2018
GGX Gold schließt die ersten 3 Bohrlöcher des Phase-III-Diamantbohrprogramms bei Greenwood, BC, ab

GGX Gold schließt die ersten 3 Bohrlöcher des Phase-III-Diamantbohrprogramms bei Greenwood, BC, ab

 

 

 

Vancouver, British Columbia - 13. März 2018 - GGX Gold Corp. (TSXV: GGX), (das „Unternehmen“ oder „GGX“) freut sich, die Fertigstellung der ersten drei Löcher des Phase-III-Diamantbohrprogramms 2018 im Konzessionsgebiet Gold Drop unweit von Greenwood, BC, bekannt zu geben. Das laufende Programm konzentriert sich auf den Erzgang COD in der Zone Gold Drop Southwest.

 

 

Die ersten drei Bohrlöcher des aktuellen Programms wurden jetzt erfolgreich fertiggestellt und weisen eine Gesamtlänge von 212,45 Metern (m) auf. Diese Bohrlöcher waren darauf ausgelegt, den Erzgang COD in der Tiefe genauer abzugrenzen.

 

Die Bohrlöcher wurden von den Bohrlochplatten 2017 aus zurückgesetzt, um den Erzgang in der Tiefe zu durchschneiden.

 

 

DDCOD18-1 durchteufte eine mineralisierte Zone auf 2,81 m, einschließlich eines Erzgangabschnitts von 1,2 m.

 

DDCOD18-2 durchteufte eine mineralisierte Zone auf 4,3 m, einschließlich eines Abschnitts mit Erzgängen und Alteration auf 2,92 m. In größerer Bohrlochtiefe wurde eine alterierte Scherzone mit unregelmäßiger Mineralisierung auf 7,5 m durchschnitten.

 

DDCOD18-3 durchteufte eine mineralisierte Zone auf 6,64 m, einschließlich eines Abschnitts mit Erzgängen und Alteration auf 2,33 m.

 

 

Der Bohrkern wird derzeit gespalten und für den Transport an ALS Laboratories in Vancouver, BC, sicher verpackt. Dort wird der Kern anhand einer Brandprobe auf Gold sowie anhand Vier-Säuren-Aufschluss und ICP-MS-Verfahren auf 48 Elemente analysiert. Qualitätskontrollproben (QC) werden in regelmäßigen Abständen in die Charge gegeben.

 

 

Die Phase-III-Bohrungen dauern an. Unterhalb der südlichen Ausdehnung des Grabens 2017 sind weitere Bohrlöcher geplant, einschließlich einiger Löcher, die von der Ostseite aus auf den Erzgang abzielen.

 

David Martin, P.Geo., zeichnet in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß NI 43-101 und als Berater von GGX für die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen verantwortlich.

 

Vorherige Pressemeldungen hinsichtlich des Konzessionsgebiets Gold Drop können Sie auf der Webseite des Unternehmens abrufen oder über das Unternehmen anfordern.

 

Für das Board of Directors

 

Barry Brown, Director

604-488-3900

office@ggxgold.com

 

Investor Relations: 

Jack Singh: 604-720-6598     E-Mail: ir@ggxgold.com

 

„Wir müssen das nicht tun, wir dürfen es tun“

Das Team

 

 

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Zukunftsgerichtete Informationen

 

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, bei denen es sich um „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze handelt, zu denen unter anderem auch Informationen und Aussagen des Unternehmens zählen, die sich direkt oder indirekt auf die zukünftige Geschäftstätigkeit, den Betrieb, die Finanzkraft, Prognosen und andere Pläne, Absichten, Erwartungen, Schätzungen und Meinungen des Unternehmens beziehen. Zu solchen Aussagen zählen auch Aussagen im Hinblick auf den Abschluss der geplanten Transaktionen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände und basieren zwangsläufig auf Schätzungen und Annahmen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Begriffen oder Phrasen wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „schätzt“, „beabsichtigt“ beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „könnten“, „würden“ oder „werden“, sowie Abwandlungen solcher Begriffe und ähnliche Ausdrücke, stellen keine historischen Tatsachen dar und können daher zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren zwangsläufig auf einer Reihe von Faktoren, die - sollten sie sich als unrichtig erweisen - dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen, wie sie in solchen Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, unterscheiden. Solche Aussagen und Informationen basieren auf zahlreichen Annahmen in Bezug auf aktuelle und zukünftige Geschäftsstrategien und auf dem Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird. Dazu zählen unter anderem auch der Preis von Gold und anderen Metallen, die voraussichtlichen Kosten und ob das Unternehmen in der Lage sein wird, seine Ziele umzusetzen und die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten. Obwohl solche Schätzungen und Annahmen von der Unternehmensführung als angemessen betrachtet werden, sind sie mit erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen und regulatorischen Unsicherheiten und Risiken behaftet. Dazu zählt unter anderem: dass die Exploration und Erschließung von Ressourcen ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften verschärft werden könnten; dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, weitere Finanzmittel aufzubringen, falls dies erforderlich sein sollte; Schwankungen bei den Metallpreisen; die Möglichkeit, dass die zukünftigen Explorations-, Erschließungs- und Förderergebnisse nicht den Erwartungen des Unternehmens entsprechen; Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Betriebsführung; und der Mitbewerb. Es besteht keine Gewähr, dass im Konzessionsgebiet Gold Drop wirtschaftlich förderbare Ressourcen entdeckt bzw. erschlossen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können daher unter Umständen erheblich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen angenommen werden. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage, der Verlust von wichtigen Führungskräften, Mitarbeitern oder Beratern, Ausfälle bei den Anlagen, Streitigkeiten, der Mitbewerb, von den Dienstleistern eingehobene Gebühren und die Unfähigkeit von Vertragsparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen oder Ereignisse darstellen und werden daher davor gewarnt, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten überzubewerten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Meldung und das Unternehmen hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

 

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