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08.05.2019
GGX Gold unterzeichnet mit Golden Dawn Minerals eine Exklusivitätsvereinbarung hinsichtlich der Kettle River Claim Group im Bergbaugebiet Greenwood

GGX Gold unterzeichnet mit Golden Dawn Minerals eine Exklusivitätsvereinbarung hinsichtlich der Kettle River Claim Group im Bergbaugebiet Greenwood

 

Vancouver, British Columbia – 7. Mai 2019 – GGX Gold Corp. (TSX-v: GGX), (OTCQB: GGXXF), (FRA: 3SR2) (das „Unternehmen“ oder „GGX“) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit Golden Dawn Minerals Inc. (GOM) (TSX-V: GOM) eine Exklusivitätsvereinbarung unterzeichnet hat, wonach GGX ein sechzigtägiger Exklusivitätszeitraum gewährt wird, in dem GGX eine Due-Diligence-Prüfung im Hinblick auf eine mögliche Übernahme durchführen kann. Während dieses Zeitraums wird GGX den Status der Konzessionen und die Explorationsdaten prüfen sowie eine unabhängige Bewertung der Kettle River Claim Group (die „KRCG“) im Bergbaugebiet Greenwood im Süden von British Columbia durchführen lassen. Nach Ablauf des Exklusivitätszeitraums kann GGX mit GOM eine einvernehmliche endgültige Vereinbarung über den vollständigen Erwerb oder Teilerwerb der KRCG aushandeln.

 

 

Lageplan der Konzessionen im Bergbaugebiet Greenwood: http://www.ggxgold.com/maps/Greenwood-Claims.jpg

 

Die Kettle River Claim Group steht im Eigentum von Kettle River Resources, einem privaten Unternehmen, an dem GOM alle ausstehenden Anteile besitzt.

 

Die KRCG besteht aus zwei separaten Konzessionsgruppen. Die erste Gruppe wird als Konzessionsgebiet Phoenix bezeichnet, das direkt an das Konzessionsgebiet Gold Drop von GGX angrenzt.

 

Das Konzessionsgebiet Phoenix hat eine Grundfläche von 10.321 ha und beinhaltet:

 

-          51 Mineralkonzessionen

-          57 staatliche Konzessionen (Crown grants) mit den Untertagerechten, die die historische Mine Phoenix beinhalten

-          24 staatliche Konzessionen mit den Oberflächenrechten, die die alten städtischen Parzellen von Phoenix beinhalten

-          20 staatliche Konzessionen mit den Untertagerechten über den historischen Abbaustätten

-          49 dokumentierte Mineralvorkommen

-          +30 historische Bergbaubetriebe

 

 

Lageplan von Phoenix: http://www.ggxgold.com/maps/Phoenix-Map.jpg

 

Dieses Konzessionsgebiet beinhaltet die historische Mine Phoenix. Die Mine Phoenix wurde ursprünglich ab Anfang der 1890er Jahre als Untertagemine betrieben. 1956 begann Granby Mining hier mit dem Abbau in einer Tagebaugrube, die bis 1978 in Betrieb war. Während des Tagebaus produzierte die Mine Phoenix bei einer Gesamtfördermenge von 21,5 Millionen Tonnen mit 0,9 % Cu und 1,12 g/t Au insgesamt mehr als 1 Millionen Unzen Gold, 18 Millionen Unzen Silber und 575 Millionen Pfund Kupfer (BC MINFILE 082ESE020).

 

Im Zuge des Bewertungsprozesses wird GGX eine vor Kurzem erstellte, umfassende digitale Datenbank für das Konzessionsgebiet Phoenix prüfen, die Informationen zur Geologie und dem Bergbau für einen Zeitraum von 120 Jahren enthält und Dateien, Aufzeichnungen, Berichte und Lagepläne, Gesteinsproben sowie eine Bibliothek der gelagerten Kerne beinhaltet.

 

Die zweite Konzessionsgruppe wird als Konzessionsgebiet Tam O’Shanter („TOS“) bezeichnet. Das Konzessionsgebiet TOS hat eine Grundfläche von 1.400 ha und umfasst 10 Mineralkonzessionen, die sich fünf Kilometer westlich des Konzessionsgebiets Phoenix befinden. TOS hat Potenzial für eine Gold-, Kupfer- und Silbermineralisierung.

 

Im Konzessionsgebiet gibt es vier wesentliche Gebiete mit bekannter Mineralisierung: die Zonen Bengal, Deadwood, Tam O’Shanter und Iva Lenore.

 

 

Siehe Lageplan von Tam O’Shanter: http://www.ggxgold.com/maps/TOS-Map.jpg

 

Das Bergbaugebiet Greenwood im Süden von British Columbia ist eine der ertragreichsten Bergbauregionen Kanadas. Das Gebiet hat eine lange Bergbaugeschichte und produzierte 1,4 Millionen Unzen Gold, 10 Millionen Unzen Silber und 0,7 Milliarden Pfund Kupfer.

 

Der Großteil der Mineralisierung im Gebiet Greenwood kann als Kupfer-Gold-Skarne oder als eine mit Skarnen verwandte Mineralisierung klassifiziert werden. Das Hauptaugenmerk früherer Explorationsarbeiten vor 1919 bei Greenwood war auf Massivsulfid-/Oxiderze gerichtet, die selbstfließend waren und direkt zu den nahegelegenen Hütten in Grand Forks oder Greenwood transportiert werden konnten. Die Mineralisierung mit geringeren Gehalten in den Unterzügen (Stringer) im Hangende wurde weitestgehend ignoriert, da man bei den Minen nur hochgradiges Erz verschiffen wollte. Es besteht daher hervorragendes Potenzial für die Entdeckung von Lagerstätten mit großen Tonnagen an Kupfer-Gold-Skarnmaterial mit niedrigem bis mäßigem Gehalt außerhalb der historischen Minen.

 

Darüber hinaus wurden die Skarnzonen mit einer eisenreichen Mineralisierung weitestgehend ignoriert, da das Hauptaugenmerk bei den meisten historischen Minen auf Kupfer gerichtet war. Die erneute Bewertung aller Skarnlagerstätten auf Gold wird von Bedeutung sein.

 

George Sookochoff, President von GGX Gold, meinte: „Während wir die Erschließung des Konzessionsgebiets Gold Drop mit seinen hochgradigen Gold-, Silber- und Tellurerzgängen fortsetzen, haben wir nun die Gelegenheit, unseren Grundbesitz im ertragreichen Bergbaugebiet Greenwood auszubauen.

 

In den nächsten 60 Tagen wird unser Team die Explorationsdaten aus den letzten 120 Jahren bewerten, die vor Kurzem zum ersten Mal für das Konzessionsgebiet Phoenix zusammengetragen worden sind. Ich bin zuversichtlich, dass die Prüfung zu einem positiven Ergebnis führen wird, sodass wir eine endgültige Vereinbarung aushandeln und abschließen können.“

 

Für das Board of Directors

George Sookochoff, President,

604-488-3900

george@GGXgold.com

 

Investor Relations:

Herr Jack Singh,

604-488-3900,

office@GGXgold.com

 

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Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Erwartungen, Ansichten, Annahmen, Schätzungen und Vorhersagen über das Geschäft, die Branche und die Märkte, in denen das Unternehmen tätig ist. Dazu zählen, dass der aktuelle Preis von Mineralien, auf die das Unternehmen abzielt, und die aktuelle Nachfrage nach diesen anhalten oder sich verbessern wird; dass das Unternehmen in der Lage sein wird, die erforderlichen Explorationslizenzen und andere Genehmigungen einzuholen; dass sich die allgemeine Geschäfts- und Wirtschaftslage nicht wesentlich ändert; dass Finanzierungen gegebenenfalls zu angemessenen Bedingungen verfügbar sind; dass das Unternehmen keine wesentlichen Unfälle erleidet; und dass das Unternehmen in der Lage sein wird, weitere Beteiligungen an Mineralprojekten zu identifizieren und zu angemessenen Bedingungen oder überhaupt zu erwerben. Zukunftsgerichtete Aussagen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen und sind Risiken, Unsicherheiten und Annahmen unterworfen, die schwer vorhersehbar sind. Die Anleger werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle zukunftsgerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten unterworfen sind. Dazu gehören, dass die Ressourcenexploration und -erschließung ein spekulatives Geschäft ist; dass die Umweltgesetze und -vorschriften strenger werden; dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, gegebenenfalls weitere Mittel zu beschaffen; Wechselkursschwankungen; schwankende Rohstoffpreise; Betriebsstörungen und -risiken; Wettbewerb; mögliche Unfähigkeit, geeignete Akquisitionsmöglichkeiten zu finden und/oder diese abzuschließen; sowie andere Risiken und Unsicherheiten, die in den öffentlichen Unterlagen des Unternehmens aufgeführt sind. Diese und andere Risiken können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse sehr unterschiedlich ausfallen. Die Leser sollten sich daher nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen, die vollständig durch diesen vorsorglichen Hinweis eingeschränkt sind, verlassen. Es gibt keine Gewissheit, dass sich zukunftsgerichtete Informationen oder die wesentlichen Faktoren oder Annahmen, die den zukunftsgerichteten Informationen zugrunde liegen, als richtig erweisen werden. Das Unternehmen betont ausdrücklich, dass es keine Verpflichtung hat, etwaige Änderungen solcher freiwilligen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

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