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31.10.2012
Globex: Update bezüglich “Spin Out” von Chibougamau Independent Mines Inc.
Globex: Update bezüglich “Spin Out” von Chibougamau Independent Mines Inc.

31. Oktober 2012

Rouyn-Noranda (Quebec, Kanada). GLOBEX MINING ENTERPRISES INC. (Toronto Stock Exchange: GMX; Frankfurt, Stuttgart, Berlin, München, Xetra Stock Exchanges: G1M; International OTCQX: GLBXF) möchte seine Aktionäre bezüglich des Arrangement-Plans auf dem Laufenden halten, demzufolge das „Spin Out“ der Aktien von Chibougamau Independent Mines Inc. (“CIM”) an die Aktionäre von Globex erfolgen wird.

Wie bereits berichtet, wurde im Rahmen einer außerordentlichen Aktionärsversammlung am 19. Oktober 2012 der Sonderbeschluss zur Umsetzung des Arrangement-Plans von 99,95 % der Stimmanteile befürwortet. Am 24. Oktober 2012 hat der Oberste Gerichtshof in Québec den Termin für die Anhörung des von Globex eingebrachten Antrags auf den Erlass eines endgültigen Gerichtsbeschlusses in Bezug auf den Arrangement-Plan neu anberaumt. Eine Anhörung des Antrags auf den Erlass eines endgültigen Gerichtsbeschlusses durch den Obersten Gerichtshof in Québec erfolgt dann, wenn: (i) Globex von der kanadischen Einkommensteuerbehörde einen steuerlichen Vorabbescheid erhält, in dem bestätigt wird, dass das Arrangement als steuerbegünstige „Butterfly Reorganization“ gemäß kanadischem Einkommensteuergesetz gehandhabt wird, bei der CIM- oder Globex-Aktionäre, die ihre Aktien als Kapitalvermögen halten, keine wesentlichen Einkommensteuerabgaben laut kanadischem Gesetz zu leisten haben; (ii) CIM die Bestätigung erhält, dass die Aktien des Unternehmens bedingt zum Handel an der TSX Venture Exchange zugelassen werden; und (iii) Globex dem Gericht ein als „Fairness Option“ bezeichnetes Gutachten hinsichtlich des Arrangement-Plans übermittelt. Globex ist zuversichtlich, dass der steuerliche Vorabbescheid von der Einkommensteuerbehörde und die Bestätigung hinsichtlich der bedingten Zulassung der CIM-Aktien zum Handel an der Börse in Kürze übermittelt werden, wenngleich diesbezüglich keine Garantie gegeben werden kann. Globex hat außerdem bereits Schritte unternommen, um dem Gericht ein entsprechendes Gutachten („Fairness Opinion“) in Bezug auf den Arrangement-Plan zukommen zu lassen.

Globex wird im Rahmen einer Pressemeldung den Termin der Anhörung zur Erteilung eines endgültigen Gerichtsbeschlusses bekannt geben, sobald dieser festgesetzt wurde. Globex geht davon aus, dass der Termin der Anhörung zur Erteilung des endgültigen Gerichtsbeschlusses Mitte November stattfinden wird. Es ist nicht zu erwarten, dass die Anberaumung eines neuen Anhörungstermins zu einem Aufschub des CIM-Spinouts führen wird.

Eine Kopie des Gerichtsbeschlusses durch den Obersten Gerichtshof in Québec über die Anberaumung eines neuen Anhörungstermins finden Sie auf der Website von Globex. Weiters wird auch eine Kopie der Bekanntgabe des Termins der Anhörung auf der Website von Globex verfügbar sein, sobald dieser festgelegt wurde.


Wir bemühen uns um das Safe-Harbour-Zertifikat.

Ausländischer Emittent 12g3 – 2(b)
Wertpapierkennziffer: 379900 10 3

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Jack Stoch, P.Geo., Acc.Dir.
President & CEO
Globex Mining Enterprises Inc.
86, 14th Street
Rouyn-Noranda, Quebec, Kanada J9X 2J1
Tel: (819) 797-5242
Fax: (819) 797-1470
info@globexmining.com
www.globexmining.com

Hinweise bezüglich zukunftsgerichteter Informationen
Abgesehen von historischen Informationen kann diese Pressemitteilung auch „zukunftsgerichtete Aussagen“ enthalten. Diese Aussagen können eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten sowie andere Faktoren in sich bergen, welche möglicherweise dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten und Leistungen erheblich von jenen unterscheiden, die vom Unternehmen erwartet und geplant wurden. Eine ausführlichere Beschreibung der Risiken ist in den jährlich unter dem Unternehmensprofil auf SEDAR veröffentlichten Berichten unter www.sedar.com erhältlich.


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Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
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