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24.08.2021
Golden Dawn leitet 50.000 Meter umfassendes Bohrprogramm ein; Bohrungen beginnen Anfang September in den Bereichen der Minen Golden Crown und JD

VANCOUVER, Kanada, 24. August 2021, Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD) („Golden Dawn“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass die Bohrungen auf dem Konzessionsgebiet Golden Crown, Teil seines Edelmetallprojekts Greenwood im Südosten der kanadischen Provinz British Columbia, voraussichtlich Anfang September oder spätestens am 15. September 2021 beginnen werden.

 

Die Bohrungen auf dem Konzessionsgebiet werden voraussichtlich Anfang September beginnen, nachdem es zu Verzögerungen kam, da das Unternehmen aufgrund einer Änderung der bestehenden Genehmigung eine neue „Notice of Work“ eingereicht hat, sodass es auch bestehende „Non-Status Roads“ (Straßen, die auf Karten eingezeichnet sind, deren Zustand und Ursprung jedoch unbekannt sind) nutzen kann. Insgesamt sind Bohrungen an 26 Standorten (bis zu 3.950 Meter) geplant. Die Bohrungen sollen zunächst in geringen Abständen an 10 vorrangigen Standorten im Bereich der historischen Mine JD beginnen, um den vorherigen Ergebnissen bei JD nachzugehen. Darüber hinaus sind bei der Mine Golden Crown Bohrungen an 7 Standorten geplant, um die bekannten Ressourcen zu ergänzen und zu erweitern. Außerdem sind Bohrungen an 9 Standorten vorgesehen, um verschiedene geophysikalische und geochemische Anomalien zu erproben.

 

Mine JD

 

Das Gebiet JD befindet sich 5 Kilometer östlich von Greenwood und 2 Kilometer südlich der historischen Tagebaumine Phoenix. Das Gebiet wurde zuvor mittels Schürfgrabungen und Bohrungen auf einer Streichlänge von 375 Metern untersucht und man nimmt an, dass es sich hierbei um die nordwestliche Erweiterung der Lagerstätte Golden Crown handelt, die 2 Kilometer im Südosten liegt. (Die Lagerstätte Golden Crown umfasst angedeutete und vermutete Ressourcen, die im technischen Bericht zur wirtschaftlichen Erstbewertung [PEA] des Unternehmens aus dem Jahr 2017 definiert wurden). Zwischen 1986 und 1988 wurden hier geochemische Boden- und Gesteinsuntersuchungen, geophysikalische Messungen 26 Schürfgräben, 8 Diamantbohrlöcher und 10 RC-Bohrlöcher (Bohrungen mit Umkehrspülung) absolviert. In den Jahren 2003 und 2004 wurde ebenfalls ein Schürfgrabungsprogramm durchgeführt, in dessen Zuge drei Zonen einer Sulfidmineralisierung ermittelt wurden, darunter die Hauptzone sowie die Zonen im Liegenden und Hangende. Die wichtigsten historischen Explorationsergebnisse beinhalten:

 

Zone

Standort

Gehalt (g/t Au)

von (m)

bis (m)

Länge (m)

Hauptzone

DDH 86-4

7,2

10,28

13,65

3,37

Hauptzone

DDH 87-8

1

70,3

76,18

5,88

Hauptzone

DDH 97-3

3,8

28,3

30,1

1,8

Hauptzone

DDH 97-5

20,3

78,3

78,5

0,2

Hauptzone

DDH 97-5

1,1

80,2

82,2

2

Hauptzone

RCH 87-4

5

28,96

30,01

1,05

Hauptzone

RCH 87-4

1,6

39,63

44,21

4,58

Hauptzone

Graben 86-1

1,6

 

 

12,2

Hauptzone

Graben 86-2

14,2

 

 

5

Hauptzone

Graben 86-4

18,9

 

 

3

Hauptzone

Graben 04-02

36,3

 

 

1,5

Hauptzone

Graben 04-02

14,9

 

 

0,75

Hauptzone

Graben 04-02

10,4

 

 

0,8

Hauptzone

Graben 04-02

19,4

 

 

1

Hauptzone

Graben 04-04

18,4

 

 

1,1

Hauptzone

Graben 04-04

6,26

 

 

2,2

Hauptzone

Graben 04-04

21,9

 

 

1,9

Hauptzone

Graben 04-04

17,04

 

 

1,25

Hauptzone

Graben 04-04

58,28

 

 

1,25

Hauptzone

Graben 04-04

18,7

 

 

1

Hauptzone

Graben 04-04

6,58

 

 

1,1

Hauptzone

Graben 04-04

5,8

 

 

1,5

Hauptzone

Graben 04-15

12,15

 

 

1,95

Hauptzone

Graben 04-15

8,43

 

 

0,8

Hauptzone

Graben 04-16

5,92

 

 

1,3

Liegendes

DDH 86-3

3,36

13,41

14,87

1,46

Liegendes

DDH 86-3

4,05

22,74

23,05

0,31

Liegendes

DDH 86-4

4,8

18,15

18,6

0,45

Liegendes

DDH 86-4

1,1

24,26

27,4

3,14

Liegendes

DDH 97-3

3,1

40,2

42,8

2,6

Hangende

DDH 87-8

1,1

23,95

28,3

4,35

Hangende

DDH 97-1

12,7

14,9

15,4

0,5

Hangende

Graben 86-12

1,8

 

 

7

Hangende

Graben 86-17

9

 

 

1,9

Hangende

Graben 04-01

35,8

 

 

1,2

Hangende

Graben 04-01

14,21

 

 

3,51

Hangende

Graben 04-01

49,3

 

 

0,5

Hangende

Graben 04-01

6,64

 

 

2,08

Hangende

Graben 04-01

10,15

 

 

3,53

 

Das Schürfgrabungsprogramm 2003/04 legte die Hauptscherzone auf einer Streichlänge von 375 Metern in Schürfgräben frei, die quer zum und entlang des Streichens angelegt wurden. Die Zone im Hangende, 50 Meter weiter nördlich, wurde auf einer Gesamtstreichlänge von 200 Metern freigelegt. Beide Zonen bestehen aus halbmassiven bis massiven Sulfiden innerhalb von nach Nordwesten streichenden, mäßig nach Norden einfallenden Scherzonen.

 

Die Hauptzone besteht aus Linsen aus disseminiertem bis massivem Pyrit, die sich unregelmäßig entlang des Streichens erstrecken und mit etwa 45 Grad nach Norden einfallen. In einem Schürfgraben wurde auch massiver Magnetit freigelegt. Die Mineralisierung besteht in erster Linie aus grobkörnigem euhedralem Pyrit in einer Kieselsäurematrix. In schmalen Quarzerzgängchen finden sich auch Spuren von Molybdänit und Chalkopyrit.

 

Im Jahr 2017 bestätigte Golden Dawn die Goldgehalte aus den Schürfgrabungen 2003/04 im Gebiet JD durch Kontrollprobenahmen. Die Goldwerte lagen zwischen 1,87 und 15,8 g/t Gold - durchschnittlich 7,4 g/t Gold - für oberirdische Gesteinsschlitzproben von je 1 Meter. Die Durchschnittsgehalte für die mehrere Meter langen Probenschnitte sind in der nachfolgenden Tabelle angegeben:

 

Tabelle der Ergebnisse der oberirdischen Schlitzproben im Gebiet JD:

 

Proben-schnitt

Länge (m)

Gold (g/t)

Kupfer (%)

Silber (g/t)

1

2,0

10,70

0,01

3,0

2

2,0

2,36

0,01

0,5

3

2,0

8,31

0,03

3,7

4

1,5

10,64

0,01

6,1

5

4,0

5,87

0,16

28,8

(Ergebnisse stammen aus Pressemeldungen vom 18. Oktober 2017 und 30. Januar 2018)

 

Die anschließenden Schürfgrabungen im Jahr 2020 bei JD durch Golden Dawn lieferten die folgenden Ergebnisse:

 

Schürfgraben

Mächtigkeit (m)

Gold (g/t)

Kupfer (ppm)

JDT20-06

Stichprobe

23,4

149

JDT20-06

Stichprobe

13,5

133

JDT20-06

Stichprobe

12,1

54,4

JDT20-06

Stichprobe

11,8

45,8

JDT20-06

0,5

2,88

305

JDT20-06

0,5

5,51

1730

JDT20-06

0,5

3,24

1410

(siehe Pressemeldung vom 8. Juli 2021)

 

IMG_2046

Beispiel eines halbmassiven Pyrits mit Quarzerzgängen, der in einem Graben aus dem Jahr 2020 in der Hauptzone bei JD freigelegt wurde.

 

TRENCH 12

Foto eines Grabens entlang des Streichens der Zone JD Mine aus dem Jahr 2004.

 

Es wird angenommen, dass die JD-Zonen von der nahegelegenen regionalen Verwerfung Snowshoe kontrolliert werden, die die Sediment- und Vulkangesteinseinheiten aus der Trias und dem Perm durchschneidet. Die Mineralisierungslinsen sind Interpretationen zufolge in die nach Norden einfallenden sekundären Ausläufer der Snowshoe-Verwerfung eingelagert. Die Größe und die Ausrichtung der mineralisierten Zonen, in den Schürfgrabungen stattfanden, unterstützen die These, dass die JD-Zonen Erweiterungen der nach Nordwesten streichenden Zonen darstellen könnten, die im Gebiet Golden Crown abgegrenzt wurden.

 

Auf Grundlage der bisherigen Explorationsergebnisse ist für das Gebiet JD ein Diamantbohrprogramm mit Bohrstandorten im Abstand von je 15 Metern geplant, um die Hauptzone und die Zone im Hangende auf ihre Kontinuität entlang des Einfallwinkels zu untersuchen. Der Trend zwischen den Lagerstätten JD und Golden Crown sowie die nordwestliche Erweiterung des Gebiets JD werden ebenfalls erkundet werden.

 

Zusätzlich zum Konzessionsgebiet Golden Crown-JD werden in diesem Jahr auch Genehmigungen für Bohrungen in anderen Bereichen des Edelmetallprojekts Greenwood von Golden Dawn eingeholt. Die Genehmigung für Phoenix, die 12 Bohrstandorte (7.200 Bohrmeter) abdeckt, soll in Kürze erteilt werden, nachdem der Antrag 2021 auf die Wiederinbetriebnahme bestehender „Non-Status Roads“ erweitert wurde. Der Antrag auf Erteilung einer Explorationsgenehmigung für Bohrungen bei Lexington wird auch überarbeitet, sodass er die Nutzung von „Non-Status Roads“ beinhaltet und das genehmigte Gebiet der Mine Lexington ausschließt. Außerdem ist eine Untersuchung im Gange, um zu ermitteln, ob in diesem Gebiet Amerikanische Dachse vorkommen.

 

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Meldung erwähnten „historischen Aufzeichnungen“ von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, aber nicht bestätigt wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Meldung Bezug genommen wird, zu verifizieren.

 

Die in dieser Meldung beschriebenen Analysen aus dem Jahr 2017 wurden im Labor von Activation Laboratories (Act-Labs) in Kamloops (British Columbia) durchgeführt. Activation Labs (Act-Labs) ist ein unabhängiges kommerzielles Labor, das gemäß ISO 9001 zertifiziert und nach ISO 17025 approbiert ist. Der Goldgehalt wurde anhand eines 30 Gramm schweren Aliquots mithilfe einer Brandprobe und abschließender Atomabsorption ermittelt. Bei Proben mit Gehalten über dem Grenzwert von 30.000 ppb Gold erfolgte eine erneute Analyse anhand einer Brandprobe und abschließendem gravimetrischem Verfahren. Die Gehalte von Silber und anderer Elemente wurden unter Anwendung eines Königswasseraufschlusses und eines ICP-OES-Verfahrens ermittelt. Proben mit Werten von mehr als 100 g/t Silber wurden anhand einer Brandprobe und eines gravimetrischen Verfahrens mit einem 30 Gramm schweren Aliquot in zweifacher Ausfertigung erneut auf Erzkonzentrationen analysiert.Die Qualitätskontrolle wurde anhand von Referenz- und Leerproben überwacht, die in regelmäßigen Abständen in die Probencharge eingefügt wurden. An ausgewählten Proben werden derzeit Kontrollanalysen durchgeführt.

 

Die in dieser Meldung beschriebenen Analysen aus dem Jahr 2020 wurden im Labor von ALS Global (ALS Global - Geochemistry Analytical Lab) in Nord-Vancouver (British Columbia, Kanada) durchgeführt. ALS ist ein unabhängiges und vollständig approbiertes kommerzielles Labor. Der Goldgehalt wurde anhand eines 50 Gramm schweren Aliquots mit Hilfe der Flammprobe und anschließender Atomabsorption ermittelt. Bei Proben über dem Grenzwert erfolgte eine Kontrolle anhand einer 50 Gramm schweren Teilprobe mit gravimetrischem Abschluss. Andere Metalle wurden im Rahmen einer Messung auf 48 Elemente unter Anwendung eines Aufschlusses aus vier Säuren und Bestimmung mittels ICP-MS-Verfahren analysiert.

 

Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt.

 

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist.

 

Für das Board of Directors:

GOLDEN DAWN MINERALS INC.

„Christopher R. Anderson“

 

Christopher R.  Anderson

Chief Executive Officer

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications

(PR-Abteilung):

Tel: 604-221-8936

E-Mail: Office@goldendawnminerals.com

 

Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet”, „plant”, „antizipiert”, „glaubt”, „beabsichtigt”, „schätzt”, „prognostiziert”, „versucht”, „potentiell”, „Ziel”, „aussichtsreich” und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden”, „würden”, „dürften”, „können”, „könnten” oder „sollten”. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und –abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 („Gesetz von 1933“) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten  bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.

 

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