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05.04.2018
Goldsource erhält Option auf strategisch günstiges Landpaket in Guyana

Goldsource erhält Option auf strategisch günstiges Landpaket in Guyana

 

Vancouver, BC, Kanada 5. April 2018Goldsource Mines Inc. (“Goldsource” oder das “Unternehmen”) gibt bekannt, dass es am 29. März 2018 durch seine Tochtergesellschaft und mit dem regionalen Joint-Venture-Partner in Guyana, Kilroy Mining Inc., eine endgültige Vereinbarung mit einer regionalen guyanesischen Einzelperson (derBesitzer”) bezüglich der Option, das Konzessionsgebiet Bishop Growler (“Bishop Growler” oder das “Konzessionsgebiet”) zu explorieren und eine 100-prozentige Beteiligung zu erwerben, abgeschlossen hat.

 

Wie am 1. Februar 2018 bekannt gegeben, liegt Bishop Growler entlang des projektierten mineralisierten Gangs drei (3) Kilometer vom zu 100 % unternehmenseigenen Goldprojekt Eagle Mountain (“Eagle Mountain”) in Guyana, Südamerika, entfernt und ist von Eagle Mountains bestehendem 5.030 Hektar großen Prospektionslizenzgebiet (“EMPL”) umgeben.

 

Yannis Tsitos, President, sagte dazu: “Wir freuen uns, dass wir diese endgültige Vereinbarung abgeschlossen haben, damit nur wir dieses strategisch günstige Landpaket nahe Eagle Mountain explorieren dürfen. Zusammen mit unserer das Gebiet umschließenden Prospektionslizenz bietet es uns Zugang zu diesem nordöstlich verlaufenden Gang mit Goldmineralisierung, der noch nie systematisch exploriert oder erbohrt wurde, aber Stichproben an der Oberfläche sowie Gesteinsproben mit Werten von bis zu 80 gpt Gold (historische Datenbank von Eagle Mountain Gold Corp, 2012 – siehe Abbildung) ergab. Wir haben jetzt ein Explorationsprogramm auf Bishop Growler gestartet, das geologische Kartierung, Schnecken- und Diamantkernbohrungen auf ausgewählten Standorten, geochemische Probennahmen entlang Gängen und Beprobung der historischen, im Kleinstbergbau abgebauten Halden umfasst. Wir möchten die Ergebnisse dieses Explorationsprogramms auf Bishop Growler und der benachbarten EMPL-Gebiete in die nächste überarbeitete Ressourcenschätzung des Unternehmens aufnehmen.”

 

Bishop Growler besteht aus einer Mining Permit Medium Scale (“MPMS”)-Bergbaugenehmigung und deckt ein Gebiet von rund 2,5 km² ab. Die 15 Bergbauclaims mit geringer Fördermenge, die in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 1. Februar 2018 beschrieben wurden, wurden zu dieser einzigen aktuell gültigen MPMS-Bergbaugenehmigung umgewandelt.

 

Gemäß der endgültigen Vereinbarung kann das Unternehmen eine 100-prozentige Beteiligung an dem Konzessionsgebiet erwerben. Im Gegenzug sind folgende Zahlungen zu leisten:

 

-          75.000 US-$ bei Abschluss der endgültigen Vereinbarung (bezahlt);

-          150.000 US-$ im Januar 2019;

-          150.000 US-$ im Januar 2020;

-          150.000 US-$ im Januar 2021; und

-          500.000 US-$ bei Optionsausübung.

 

Als weitere Vergütung für den Erwerb des Konzessiongebiets ist der Eigentümer berechtigt, ein alternatives Stück Land für Bergbau im Kleinstbetrieb in der Nähe von Eagle Mountain zu erhalten, das mindestens so groß ist wie Bishop Growler, wobei jedoch allein das Unternehmen den Standort eines solchen Stück Land festlegen darf.

 

Die Optionsvereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, ohne dass Kosten entstehen.

 

N. Eric Fier, CPG, P.Eng., Executive Chairman und Chief Operating Officer von Goldsource, hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß der VorschriftNational Instrument 43-101 - Standards of Disclosure for Mineral Projects“ den Inhalt dieser Pressemeldung geprüft und genehmigt.

 

Ioannis (Yannis) Tsitos

President

Goldsource Mines Inc.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

 

Goldsource Mines Inc.

Ansprechpartner:

Ioannis (Yannis) Tsitos, President

Fred Cooper, Investor Relations

Tel: +1 (604) 694-1760

Fax: +1 (604) 694-1761

gebührenfreie Tel: 1-866-691-1760 (Kanada & USA)

E-Mail: info@goldsourcemines.com

Website: www.goldsourcemines.com

570 Granville Street, Suite 501

Vancouver, British Columbia V6C 3P1

 

Vorsorglicher Hinweis und Haftungsausschluss in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

 

Die Produktionsentscheidung der Unternehmensführung für das Goldprojekt Eagle Mountain basiert nicht auf einer Machbarkeitsstudie, in der wirtschaftlich rentable bzw. technisch förderbare Mineralreserven ausgewiesen wurden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen betreffen die strategischen Pläne von Goldsource, den Zeitplan und die Erwartungen hinsichtlich der Explorations- und Bohrprogramme des Unternehmens bei Eagle Mountain und Bishop Growler. Solche zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen basieren auf einer Reihe von Annahmen, die sich als inkorrekt herausstellen könnten. Es wurden Annahmen unter anderem hinsichtlich Folgendem getroffen: der allgemeinen Wirtschaftslage und der Finanzmärkte; der Genauigkeit der Interpretationen und Annahmen bei der Berechnung abgeleiteter Mineralressourcenschätzungen; der Verfügbarkeit von Bergbauequipment; der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte; des Zeitplans und der Höhe von Kapitalaufwendungen; der Leistung des verfügbaren Labors und anderer damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen; sowie der zukünftigen Betriebskosten. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten sich aufgrund von Risikofaktoren erheblich von jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert wurden, einschließlich: des Zeitplans und des Umfangs von Arbeitsprogrammen; Ergebnisse von Explorationstätigkeiten und Erschließungen von Mineralgrundstücken; der Interpretation von Bohrergebnissen und anderen geologischen Daten; Ungewissheiten von Ressourcenschätzungen; des Erhalts, der Aufrechterhaltung und der Sicherung von Genehmigungen und Besitzrechten an Mineralkonzessionsgebieten; umweltbezogener und anderer behördlicher Risiken; der Überschreitung der Projektkosten oder unerwarteter Kosten und Ausgaben; sowie der allgemeinen Markt- und Branchenbedingungen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Erwartungen und Annahmen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Annahmen, auf denen solche Informationen beruhen, könnten sich möglicherweise als ungenau herausstellen, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung für vernünftig gehalten werden. Die Leser sollten sich daher nicht vorbehaltslos auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen, da diese nur zum Zeitpunkt gelten, ab dem sie getätigt werden. Das Unternehmen ist außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemeldung zu aktualisieren oder zu überarbeiten, wenn sich die Annahmen, Schätzungen und Meinungen oder andere Umstände ändern sollten

 

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