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13.08.2015
Majestic Gold: Update für die Aktionäre

Majestic Gold:Update für die Aktionäre

 

Vancouver, British Columbia – 12. August 2015 - Majestic Gold Corp. („Majestic“ oder das „Unternehmen“) (TSX.V: MJS, FWB: A0BK1D) freut sich, die Aktionäre über folgende Neuigkeiten zu informieren.

 

Die Majestic-Tochter Majestic China Holdings Corp. („Majestic China“) hat eine unverbindliche Absichtserklärung („LOI“) mit Yantai Baiheng Gold Mining Co. Ltd. („Baiheng“) für die Konzessionsgebiete Shuang Shan Tun und Xia Yu Cun, die sich im Goldgürtel Muping-Rushan in der chinesischen Provinz Shandong befinden, unterzeichnet.

 

Bei der Absichtserklärung handelt es sich im Wesentlichen um eine Due Diligence-Vereinbarung, die Majestic China einen Zeitraum von 12 Monaten für die Due Diligence-Prüfung einräumt. Danach hat Majestic China die Möglichkeit, eine definitive Vereinbarung für eines der beiden Konzessionsgebiete bzw. beide Konzessionsgebiete abzuschließen. Während der Due Diligence-Prüfung hat Majestic China im Falle eines Angebots von Dritten, das ähnliche Kriterien wie das vorliegende Angebot erfüllt, ein Vorkaufsrecht.

 

Shuang Shan Tun und Xia Yu Cun sind beides Goldbergbauprojekte, die unter Tag betrieben werden und kleinere Abbaumengen mit mittlerem bis hohem Erzgehalt produzieren. Sie wurden als Kleinproduktionsbetriebe konzipiert. Majestic China hat die Absicht, für jedes dieser Konzessionsgebiete zu prüfen, ob eine Produktion in größerem Maßstab im Rahmen eines Joint Ventures wirtschaftlich machbar ist.

 

Der Abschluss des Joint Ventures hängt vom Abschluss der Due Diligence-Prüfung im Hinblick auf die bisherigen Explorations- und Erschließungsarbeiten in den Konzessionsgebieten, vom Abschluss einer Bewertung in Form einer Rahmenstudie zu den Konzessionsgebieten sowie von der Genehmigung durch die Börsenaufsicht der TSX Venture Exchange bzw. aller erforderlichen Genehmigungen auf Behördenebene, Unternehmensebene und Aktionärsebene ab. Während der Due Diligence-Prüfung und vor Abschluss einer definitiven Vereinbarung mit Baiheng hat Majestic China keine Verbindlichkeiten gegenüber Baiheng.

 

Nach der Pressemeldung des Unternehmens vom 6. August 2014 wurde der Majestic-Tochter Yantai Zhongjia Mining Co. Ltd. von der Regierung die endgültige Genehmigung zur Erweiterung der Bergbaulizenz für die Goldmine Songjiagou („Songjiagou“) von ursprünglich 0,342 km² auf 0,594 km² erteilt. Im Vorfeld wurde im Rahmen der Arbeiten im Tagebaubetrieb bei Songjiagou unter anderem eine zweite Zufahrtsstraße zum Abbaugelände errichtet, um größere Tonnagen an Abraummaterial in zwei neu angekaufte Abraumhalden zu verbringen, die sich in unmittelbarer Nähe des Abbaugeländes befinden.

 

Sämtliche Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Stephen Kenwood, P. Geo. in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 geprüft und genehmigt.

 

Über Majestic Gold

Majestic Gold Corp. ist ein in British Columbia ansässiges Unternehmen, das derzeit ausschließlich in China aktiv ist und in der Goldmine Songjiagou in der ostchinesischen Provinz Shandong einen Goldförderbetrieb besitzt. Weitere Informationen zum Unternehmen und seinen Projekten finden Sie auf der Website www.sedar.com und auf der Website des Unternehmens unter www.majesticgold.com.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Stephen Kenwood, P.Geo.,President & CEO

Telefon: (604) 560-9060

E-Mail: info@majesticgold.com

Website: www.majesticgold.com

 

Majestic Gold Corp.:

306 - 1688 152nd Street
Surrey, British Columbia
Canada, V4A 4N2

Tel: 604-560-9060

Fax:  (604) 560-9062

E-Mail: info@majesticgold.com

 

Vorsorglicher Hinweis

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung könnte es sich um zukunftsgerichtete Aussagen handeln, die Im Einklang mit den Safe Harbour-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und den kanadischen Wertpapiergesetzen getätigt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die sich auf zukünftige Ereignisse beziehen. Zu solchen Aussagen zählen u.a. Schätzungen, Prognosen und Aussagen zu den Erwartungen der Firmenführung, die sich u.a. auf die zukünftige Entwicklung der Geschäftstätigkeit, die finanzielle Entwicklung, diverse Berechnungen und Schätzungen, zukünftige Trends, Pläne, Strategien, Ziele und Erwartungen beziehen. Dazu zählen auch Produktion, Explorationsbohrungen, Reserven und Ressourcen, Förderaktivitäten und zukünftige Ereignisse bzw. die zukünftige Betriebstätigkeit. Informationen, die sich aus der Analyse der Bohrergebnisse ableiten, und Informationen zu den Ressourcenschätzungen können ebenfalls als zukunftsgerichtete Aussagen gelten, da es sich hier um Prognosen hinsichtlich der eventuellen Funde nach einer tatsächlichen Projekterschließung handelt.

 

In manchen Fällen lassen sich solche zukunftsgerichteten Aussagen anhand von Begriffen wie  „könnte“, „sollte“, „erwartet“, „plant“, „beabsichtigt“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „Potenzial“ oder „weiterhin“ bzw. deren Negationen oder vergleichbare Begriffe erkennen. Diese Aussagen sind nur Vorhersagen und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse bzw. die Ergebnisse unserer Branche, sowie die entsprechenden Aktivitäten, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Aktivitäten, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden.

 

Diese zukunftsgerichteten Aussagen und sämtliche Annahmen, auf denen diese basieren, werden in gutem Glauben abgegeben und entsprechen unserer aktuellen Einschätzung der Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit. Die tatsächlichen Ergebnisse werden jedoch fast immer, bisweilen sogar wesentlich, von Schätzungen, Erwartungen, Prognosen, Annahmen oder anderen hier angenommenen zukünftigen Ergebnissen abweichen.  Majestic Gold hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, damit diese den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

 

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:
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