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28.11.2017
Marapharm Ventures Inc. berichtet über aktuellen Stand seines Antrags auf Erteilung einer Marihuanalizenz in Kanada

Marapharm Ventures Inc. berichtet über aktuellen Stand seines Antrags auf Erteilung einer Marihuanalizenz in Kanada

 

28. November 2017, Kelowna,

BC, Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) gibt bekannt, dass das Unternehmen den Antrag auf Erteilung einer Lizenz für den Anbau von Marihuana in Kanada weiter vorantreibt.

 

Seit wir unseren Antrag auf die Erteilung einer Anbaulizenz für Marihuana in Kanada gestellt haben, sind mehr als drei Jahre vergangen.“

 

Wir sind vorsichtig optimistisch, dass uns in Kürze eine kanadische Anbaulizenz erteilt wird und wir mit dem Anbau in Kanada beginnen können.

 

Wir nehmen aktuell eine Änderung unseres Antrags in Hinblick auf neues Personal und eines neuen Standorts in British Columbia vor.

 

Geplant ist es, im Vorgriff auf die Genehmigung unseres Antrags so bald wie möglich mit der Errichtung einer Anlage zu beginnen.

 

Wir sind Teil des neuen Grünrausches in Kanada“, sagte Linda Sampson, CEO von Marapharm.

 

Der legale Markt für Cannabis als Genussmittel in Kanada wird laut Einschätzung der Analysten von GMP Securities größer sein als bisher erwartet; Nahrungsmittel könnten bis zu 40 Prozent des gesamten Cannabiskonsums ausmachen.

 

CIBC World Markets rechnet mit legalen Cannabisumsätzen im Wert von 10 Milliarden $ pro Jahr.

 

ÜBER MARAPHARM VENTURES INC.

www.marapharm.com

 

Marapharm ist ein an der Canadian Stock Exchange notiertes Unternehmen, das in erster Linie auf die Produktion von Cannabis für medizinische Zwecke und als Genussmittel spezialisiert ist und Betriebsstätten in der kanadischen Provinz British Columbia besitzt.  Seit 2016 konnte das Unternehmen seine Präsenz mit Produktionsstandorten in den wichtigsten US-Bundesstaaten Washington, Nevada und Kalifornien rasant ausbauen   und bemüht sich aktiv um Expansionsmöglichkeiten rund um den Globus.

 

 

WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE ÜBER:

www.marapharm.com oder Linda Sampson, CEO, Tel. 778-583-4476, E-Mail info@marapharm.com 

 

SOZIALE MEDIEN:

Facebook:  facebook.com/marapharm

Twitter:  twitter.com/marapharm  

 

BÖRSEN:

Die Aktien von Marapharm notieren in Kanada unter dem Börsenkürzel „MDM“ an der CSE, in den USA unter dem Börsenkürzel „MRPHF“ an der OTCQB sowie in Europa unter dem Börsenkürzel „2M0“ an der Frankfurter Börse. Die Aktien von Marapharm werden auch an anderen renommierten europäischen Marktplätzen wie etwa Stuttgart, Tradegate, L & S, Quotnx, Düsseldorf, München und Berlin gehandelt.

 

 

Weder CSE noch FWB oder OTCQB® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt noch abgelehnt. Weder CSE, noch FWB oder OTCQB® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

ENGAGEMENT IN DER MARIHUANABRANCHE

 

Die guten Beziehungen zu an der kanadischen Börse (CSE) notierten Unternehmen bleiben aufrecht, solange diese die von den Regulierungsbehörden verlangten Auskünfte erteilen und die anwendbaren Lizenzierungsanforderungen sowie die rechtlichen Bestimmungen erfüllen, die in dem Bundesstaat, in dem sie tätig sind, anwendbar sind.

 

Marapharm besitzt Marihuanalizenzen in Kalifornien und Nevada. Marihuana ist in diesen beiden Bundesstaaten legal, jedoch gemäß dem US-Bundesgesetz weiterhin illegal, auch wenn die Vollstreckung des US-Bundesgesetzes gegen Marihuana im Wandel begriffen ist.

 

Aktionäre und Investoren müssen sich bewusst sein, dass negative Vollstreckungsaktionen Auswirkungen auf ihre Investitionen haben könnten und dass die Fähigkeit von Marapharm, Zugang zu privatem und öffentlichem Kapital für die Fortsetzung der laufenden Betriebe zu erhalten, betroffen oder nicht mehr gegeben sein könnte. Marapharm führt seine Geschäfte gemäß dem staatlichen Gesetz und im Einklang mit den Lizenzierungsanforderungen durch.

 

Kopien der Lizenzen wurden auf der Website von Marapharm veröffentlicht. Marapharm wendet interne Konformitätsverfahren an und verfügt über auf Konformität fokussierte Anwälte, die in den jeweiligen Rechtsprechungen tätig sind, um kontinuierlich zu überprüfen, ob es zu Gesetzesänderungen hinsichtlich der Konformität mit staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen gekommen ist. Diese Anwaltskanzleien informieren über etwaige erforderliche Änderungen unserer Bestimmungen und Verfahren hinsichtlich der Konformität in Kanada und den USA.

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

 

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Gebrauch der Wörter „erwarten“, „fortsetzen“, „schätzen“, „rechnen mit“, „könnten“, „werden“, „planen“, „sollten“, „glauben“ und ähnlicher Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf angemessenen Annahmen. Es kann trotzdem nicht gewährleistet werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein ungebührliches Vertrauen entgegengebracht werden.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 


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