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02.05.2017
Marapharm Ventures Inc. gibt den Erwerb eines zweiten Grundstücks in Desert Hot Springs (Kalifornien) bekannt, für das eine bedingte Nutzungsgenehmigung (Conditional Use Permit, „CUP“) für die Aufzucht von Cannabis erteilt wurde

Marapharm Ventures Inc. gibt den Erwerb eines zweiten Grundstücks in Desert Hot Springs (Kalifornien) bekannt, für das eine bedingte Nutzungsgenehmigung (Conditional Use Permit, „CUP“) für die Aufzucht von Cannabis erteilt wurde

 

2. Mai 2017, Kelowna, BC - Marapharm („Marapharm“) gibt bekannt, dass das Unternehmen einen Kaufvertrag für ein 7,02 Acres großes Grundstück in Desert Hot Springs (Kalifornien) unterzeichnet hat. Für einen Teilbereich des Grundstücks von 102.125 Quadratfuß wurde eine bedingte Nutzungsgenehmigung (CUP) für die Aufzucht und Verarbeitung von Cannabis erteilt. Der Kaufpreis beträgt 2,5 Millionen USD. Der Vertrag hängt von der Bewilligung von vorläufigen Anlageflächen für den Anbau im Umfang von bis zu 40.000 Quadratfuß innerhalb von 60 Tagen ab. Dafür sollen Container auf das Grundstück verbracht werden, die bis zum Bau der Anlagen für die Aufzucht genutzt werden. Die Stadtverwaltung hatte zuvor einen Aufzuchtplan für diese Übergangszeit bewilligt; dies wurde jedoch nicht weiterverfolgt. MSA Consulting Inc. wurde mit der erneuten Aufnahme dieses Prozesses beauftragt.

 

Marapharm gab am 17. April 2017 bekannt, dass es ein 1,22 Acres großes Grundstück in Desert Hot Springs (Kalifornien) ohne besondere Auflagen erworben hat. Das Grundstück ist als Industriefläche gewidmet und für einen Teilbereich von 29.193 Quadratfuß wurde eine bedingte Nutzungsgenehmigung (CUP) für die Aufzucht und die Verarbeitung erteilt. Im Zuge des Erschließungsverfahrens müssen folgende Schritte durchlaufen werden: die erforderliche Orientierungssitzung, die Erschließungsvereinbarung, die bedingte Nutzungsgenehmigung, die Vorprüfung (Straßensanierung, Wasserrückhalt und -kapazität, Betriebsmittel, Absenkungen, Planierarbeiten, Brandbekämpfung, Zäune, Mauern etc.), die Vorlage der Vereinbarungen, die Vorlage der Antragsvorbereitungen, die Überprüfung der Architektur und des Naturraums, die Vorlage und Prüfung des Antrags auf Erteilung einer Umweltgenehmigung, die Überprüfung durch die Rechtsvertretung der Stadtverwaltung, die Genehmigungen der Planungskommission, der Stadtrat und mehrere andere Schritte.

 

ÜBER MARAPHARM VENTURES INC.

www.marapharm.com

 

Die Aktien von Marapharm werden in Kanada an der CSE unter dem Börsensymbol MDM, in den Vereinigten Staaten im OTCQB-Markt unter dem Börsensymbol MRPHF und in Europa an der Börse Frankfurt unter dem Börsensymbol 2M0 gehandelt.

 

Marapharm verfügt in Washington und Nevada über Grundflächen und Anlagen zur Herstellung von medizinischem Marihuana auf 300.000 Quadratfuß. Vor etwa zweieinhalb Jahren stellte Marapharm bei Health Canada einen Antrag auf Gewährung einer Produktions- und Vertriebslizenz gemäß den MMPR-Richtlinien und hat auch die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen absolviert. Der Antrag wird derzeit einem eingehenden Screeningverfahren unterzogen. Im September 2016 erhielt Marapharm von Health Canada den Bescheid, seinen Antrag im Hinblick auf die neuen ACMPR-Richtlinien zu ergänzen.

 

Fotos und Videos der Errichtung stehen auf der Webseite von Marapharm zur Verfügung. Die Stammaktien von Marapharm notieren in Kanada unter dem Börsenkürzel „MDM“ an der Canadian Securities Exchange, in den USA unter dem Börsenkürzel „MRPHF“ an der OTCQB sowie in Europa unter dem Börsenkürzel „2M0“ an der Frankfurter Börse.

 

Weitere Informationen zu den Betriebs- oder Finanzergebnissen von Marapharm entnehmen Sie bitte den bei den zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden vorliegenden Berichten, die über die CSE-Website (www.thecse.com), die OTC-Website (www.otcmarkets.com) und die SEDAR-Website (www.sedar.com) unter dem Unternehmensprofil von Marapharm Ventures Inc. eingesehen werden können.

 

WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE ÜBER:

www.marapharm.com  oder Linda Sampson, CEO, 778-583-4476, E-Mail: info@marapharm.com

 

BÖRSEN:

Weder CSE noch FWB oder OTCQB® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt noch abgelehnt. Weder CSE, noch FWB oder OTCQB® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Gebrauch der Wörter „erwarten“, „fortsetzen“, „schätzen“, „rechnen mit“, „könnten“, „werden“, „planen“, „sollten“, „glauben“ und ähnlicher Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf angemessenen Annahmen. Es kann trotzdem nicht gewährleistet werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein ungebührliches Vertrauen entgegengebracht werden.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:
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