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24.11.2016
Marapharm Ventures Inc. kündigt Erwerb von Cannabis-Automaten an

Marapharm Ventures Inc. kündigt Erwerb von Cannabis-Automaten an

 

Kelowna, British Columbia, Kanada - 24. November 2016, Marapharm-Symbole: Kanada - CSE:MDM / Deutschland - FWB:2M0 / Vereinigte Staaten - OTCQB:MRPHF

 

Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) gibt bekannt, dass es den Erwerb von Cannabis-Automaten, die unter dem Begriff ACMs (Automated Cannabis Vending Machines) vertrieben werden, beabsichtigt. Die ACMs dienen als automatisierte Verkaufstheken und werden im Einzelhandel einfach als Automaten bezeichnet. Das ACM-System bietet Point-of-Sale-Transaktionen, die Bestandsführung, sichere Produktlagerung, die erhöhte Produktverfügbarkeit, Privatsphäre und eine Senkung der Arbeitskosten. Die ACMs werden zunächst in Verkaufs- oder Ausgabestellen in den US-Bundesstaaten Washington und Nevada aufgestellt. Die ACMs in den Staaten, in denen Marapharm Zuchtanlagen besitzt, werden lediglich Marapharm-Produkte vorrätig halten und verkaufen. In anderen Gebieten werden die Automaten an andere Züchter vermietet oder im Rahmen von Umsatzbeteiligungsvereinbarungen in Verkaufs- und Ausgabestellen aufgestellt werden. Marapharm hat 2 ACMs für ein Pilotprojekt bestellt und bezahlt, die im Januar 2017 ausgeliefert werden sollen. Fotos der ACMs sind auf der Website von Marapharm (www.marapharm.com) einsehbar. „Bankomaten haben sich in Banken bewährt; von daher macht es Sinn, anzunehmen, dass ein Cannabis-Automat in einer Ausgabestelle erfolgreich sein wird. Unsere Automaten entsprechen dem neuesten Stand der Technik und das Potenzial hier ist sehr groß. Die AMCs könnten sich als zusätzliche Einnahmequelle als überaus lukrativ für das Unternehmen erweisen“, so Linda Sampson, CEO und Director von Marapharm.

 

ÜBER MARAPHARM VENTURES INC.

www.marapharm.com

 

Marapharm ist im Besitz von 300.000 Quadratfuß umfassenden lizensierten Flächen und Anlagen für den Anbau und Verkauf von medizinischem Marihuana in den US-Bundesstaaten Washington und Nevada. In Kanada beantragte Marapharm vor zweieinhalb Jahren eine Produktions- und Verkaufslizenz gemäß den MMPR-Richtlinien und hat die Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten. Der Antrag wird derzeit dem eingehenden Prüfverfahren unterzogen. Im September 2016 wurde Marapharm von Health Canada kontaktiert und darüber informiert, dass es für Marapharm zulässig ist, den derzeit von Health Canada geprüften Antrag zu ergänzen und die vor kurzem eingeführten ACMPR-Bestimmungen einzubinden.

 

Weitere Informationen zu den Betriebs- oder Finanzergebnissen von Marapharm entnehmen Sie bitte den bei den zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden vorliegenden Berichten, die über die CSE-Website (www.thecse.com), die OTC-Website (www.otcmarkets.com) und die SEDAR-Website (www.sedar.com) unter dem Unternehmensprofil von Marapharm Ventures Inc. eingesehen werden können.

 

WEITER INFORMATIONEN:

www.marapharm.com oder Frau Linda Sampson, CEO, 778-583-4476 info@marapharm.com 

 

BÖRSEN:

 

Weder CSE noch FWB oder OTCQB® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt noch abgelehnt. Weder CSE, noch FWB oder OTCQB® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Gebrauch der Wörter „erwarten“, „fortsetzen“, „schätzen“, „rechnen mit“, „könnten“, „werden“, „planen“, „sollten“, „glauben“ und ähnlicher Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf angemessenen Annahmen. Es kann trotzdem nicht gewährleistet werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein ungebührliches Vertrauen entgegengebracht werden.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 

 


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