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29.05.2017
Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) gibt bekannt, dass die steuerpflichtige Transaktion, die eine Voraussetzung des US-Bundesstaats Nevada für die Beantragung einer Lizenz für den Anbau und Verkauf von Cannabis als Genussmittel ist

Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) gibt bekannt, dass die steuerpflichtige Transaktion, die eine Voraussetzung des US-Bundesstaats Nevada für die Beantragung einer Lizenz für den Anbau und Verkauf von Cannabis als Genussmittel ist, abgeschlossen wurde

 

Marapharm gab am 25. Mai 2017 bekannt, dass das Unternehmen mit der endgültigen und bestätigten Lizenz nun berechtigt ist, im Bundesstaat Nevada Cannabis anzubauen und zu verkaufen und Pflanzen von anderen lizenzierten Anbauern zu kaufen. Es werden umgehend Pflanzen gekauft. Neben der Lizenz für den Anbau und den Verkauf von medizinischem Marihuana ist das Unternehmen nun in der Lage, eine Lizenz für Marihuana als Genussmittel zu beantragen. Voraussetzung dafür ist die Durchführung einer steuerpflichtigen Transaktion durch einen Lizenzinhaber bis zum 31. Mai 2017.

 

Marapharm gibt bekannt, dass die steuerpflichtige Transaktion am 26. Mai 2017 abgeschlossen wurde und dass die staatliche Verbrauchersteuer bezahlt wurde. Der Lizenzinhaber ist nun auch berechtigt, einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz für den Anbau von Cannabis als Genussmittel zu stellen. Der Antrag wurde offiziell eingereicht.

 

Marapharm hat der Stadt 95.000 Dollar für Geschäftslizenzen und Gebühren sowie dem Bundestaat eine Zulassungsgebühr in Höhe 45.000 Dollar im Voraus bezahlt.

 

ÜBER MARAPHARM VENTURES INC.

www.marapharm.com

 

Marapharm verfügt in Washington und Nevada über Grundflächen und Anlagen zur Herstellung von medizinischem Marihuana auf 300.000 Quadratfuß. Vor etwa drei Jahren stellte Marapharm bei Health Canada einen Antrag auf Gewährung einer Produktions- und Vertriebslizenz gemäß den MMPR-Richtlinien und hat auch die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen absolviert. Der Antrag wird derzeit einem eingehenden Screeningverfahren unterzogen. Im September 2016 erhielt Marapharm von Health Canada den Bescheid, seinen Antrag im Hinblick auf die neuen ACMPR-Richtlinien zu ergänzen.

 

Die Stammaktien von Marapharm notieren in Kanada unter dem Börsenkürzel „MDM“ an der Canadian Securities Exchange, in den USA unter dem Börsenkürzel „MRPHF“ an der OTCQB sowie in Europa unter dem Börsenkürzel „2M0“ an der Frankfurter Börse.

 

Weitere Informationen zu den Betriebs- oder Finanzergebnissen von Marapharm entnehmen Sie bitte den bei den zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden vorliegenden Berichten, die über die CSE-Website (www.thecse.com), die OTC-Website (www.otcmarkets.com) und die SEDAR-Website (www.sedar.com) unter dem Unternehmensprofil von Marapharm Ventures Inc. eingesehen werden können.

 

WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE ÜBER:

www.marapharm.com oder 778-583-4476, E-Mail: info@marapharm.com

 

BÖRSEN:

Weder CSE noch FWB oder OTCQB® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt noch abgelehnt. Weder CSE, noch FWB oder OTCQB® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Gebrauch der Wörter „erwarten“, „fortsetzen“, „schätzen“, „rechnen mit“, „könnten“, „werden“, „planen“, „sollten“, „glauben“ und ähnlicher Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf angemessenen Annahmen. Es kann trotzdem nicht gewährleistet werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein ungebührliches Vertrauen entgegengebracht werden.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 


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