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22.05.2017
Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) gibt bekannt, dass es in Nevada neben der Lizenz für medizinisches Marihuana auch eine Lizenz für Marihuana als Genussmittel beantragen wird.

Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) gibt bekannt, dass es in Nevada neben der Lizenz für medizinisches Marihuana auch eine Lizenz für Marihuana als Genussmittel beantragen wird.

 

Die Steuerbehörde des US-Bundesstaates Nevada nimmt nun auch Lizenzanträge für die Aufzucht, Produktion, Laboranalyse und den Ladenverkauf von Marihuana als Genussmittel von bestehenden Marihuanaproduzenten in Nevada entgegen, die bereits über ein gültiges Registrierungszertifikat verfügen.

 

Der US-Bundesstaat Nevada hat den Zeitplan für sein Programm, das die Zulassung von Marihuana als Genussmittel vorsieht, um 6 Monate verkürzt. Das Programm sollte ursprünglich im Januar 2018 in Kraft treten, wird nun aber bereits im Juli 2017 wirksam.

 

Um für die bevorstehenden Chancen gerüstet zu sein, hat Marapharm zwei Modulbauten auf seinem 7 Acres großen Grundstück errichtet und diese den staatlichen Lizenzanforderungen entsprechend komplett ausgerüstet. Zu jedem Gebäude wurde eine asphaltierte Zufahrt im Einklang mit den Bebauungsplänen errichtet. Die Gebäude wurden besichtigt und eine vorläufige Genehmigung für die Aufzucht und Verarbeitung ausgestellt. Die Stadt North Las Vegas hat eine Bebauungsgenehmigung erteilt. Es sind nun nur noch einige wenige Maßnahmen erforderlich, dann kann das Unternehmen auf eine endgültige Genehmigung hoffen. Sobald eine Genehmigung erteilt wird, kann mit der Aufzucht und Verarbeitung in den kleineren Anlagen begonnen werden, sodass noch vor 31. Mai 2017 eine steuerbare Geschäftstätigkeit in den lizenzierten Betrieben vorliegt. Aufgrund dieser Maßnahmen ist das Unternehmen in der Lage, einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz im Rahmen des staatlichen Programms für die Aufzucht von Marihuana als Genussmittel zu stellen.

 

„Der Markt für Marihuana wird auf nationaler Ebene bis zum Jahr 2019 voraussichtlich auf bis zu 50 Milliarden $ anwachsen (Quelle: CNN). In Nevada ist Marihuana mittlerweile als Genussmittel zugelassen und die Tourismusbranche des Bundesstaates verzeichnet jährlich 50 Millionen erwachsene Besucher. Bereits im ersten Jahr dürfte der Bundesstaat Nevada Steuern und Gebühren in Höhe von insgesamt 100 Millionen $ aus dem Verkauf von Marihuana als Genussmittel einnehmen (Quelle. rgi.com)“, bestätigt Marapharm-CEO Linda Sampson.

 

ÜBER MARAPHARM VENTURES INC.

www.marapharm.com

 

Marapharm verfügt in Washington und Nevada über Grundflächen und Anlagen zur Herstellung von medizinischem Marihuana auf 300.000 Quadratfuß. Vor etwa drei Jahren stellte Marapharm bei Health Canada einen Antrag auf Gewährung einer Produktions- und Vertriebslizenz gemäß den MMPR-Richtlinien und hat auch die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen absolviert. Der Antrag wird derzeit einem eingehenden Screeningverfahren unterzogen. Im September 2016 erhielt Marapharm von Health Canada den Bescheid, seinen Antrag im Hinblick auf die neuen ACMPR-Richtlinien zu ergänzen.

 

Die Stammaktien von Marapharm notieren in Kanada unter dem Börsenkürzel „MDM“ an der Canadian Securities Exchange, in den USA unter dem Börsenkürzel „MRPHF“ an der OTCQB sowie in Europa unter dem Börsenkürzel „2M0“ an der Frankfurter Börse.

 

Weitere Informationen zu den Betriebs- oder Finanzergebnissen von Marapharm entnehmen Sie bitte den bei den zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden vorliegenden Berichten, die über die CSE-Website (www.thecse.com), die OTC-Website (www.otcmarkets.com) und die SEDAR-Website (www.sedar.com) unter dem Unternehmensprofil von Marapharm Ventures Inc. eingesehen werden können.

 

WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE ÜBER:

www.marapharm.com oder Linda Sampson, CEO, 778-583-4476, E-Mail: info@marapharm.com

 

BÖRSEN:

Weder CSE noch FWB oder OTCQB® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt noch abgelehnt. Weder CSE, noch FWB oder OTCQB® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Gebrauch der Wörter „erwarten“, „fortsetzen“, „schätzen“, „rechnen mit“, „könnten“, „werden“, „planen“, „sollten“, „glauben“ und ähnlicher Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf angemessenen Annahmen. Es kann trotzdem nicht gewährleistet werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein ungebührliches Vertrauen entgegengebracht werden.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 


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