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29.05.2018
Marapharm Ventures Inc. schließt eine Grundsatzvereinbarung ab und erweitert seinen Betrieb in Washington damit um Outdoor-Produktion

Marapharm Ventures Inc. schließt eine Grundsatzvereinbarung ab und erweitert seinen Betrieb in Washington damit um Outdoor-Produktion

 

28. Mai 2018, Kelowna, BC - Marapharm Ventures Inc. (CSE: MDM) (OTCQX: MRPHF) (FWB: 2M0) (Marapharm“ oder das „Unternehmen“) gab in Pressemeldungen am 26. März 2018 bzw. 18. April 2018 bekannt, dass das Unternehmen eine Absichtserklärung (Letter of Intent) und endgültige Vereinbarungen zur Erweiterung der Betriebe des Unternehmens im US-Bundesstaat Washington abgeschlossen hat. Das Unternehmen freut sich sehr, mitzuteilen, dass es die vorgenannten Transaktionen abgeschlossen und bestimmte betriebliche Vermögenswerte, Land- und Wasserrechte im Zusammenhang mit zwei lizenzierten Cannabisproduzenten und -verarbeitern (die Lizenznehmer) in Tonasket, Washington (das „Grundstück“) erworben hat.

 

Südlich der kanadischen Grenze in Zentral-Washington in Tonasket befinden sich einige der ertragreichsten Obstplantagen der Welt. Dieses ideale Klima bietet rund 300 Sonnentage im Jahr, was eine Cannabisanbausaison von etwa 164 Tagen ermöglicht.

 

Die Outdoor-Anbausaison in Tonasket ist in vollem Gange. Im Freien angebautes Cannabis kann so terpenreich sein wie Cannabis aus Indoor-Betrieben und die einzigartigen Aroma- und Geschmacksprofile, die durch die Kulmination verschiedener Faktoren wie Anbaustandort, Boden, Höhenniveau und Klima beeinflusst werden, demonstrieren.

 

Um die Outdoor-Anbausaison zu nutzen, finanziert Marapharm derzeit die Vorbereitung des Grundstücks für den Anbau in diesem Sommer und die Ernte im Herbst. Alle oberirdischen Bewässerungsanlagen wurden für beide Lizenznehmer installiert und die Anbauflächen angelegt. Die Lizenznehmer haben auch alle notwendigen Betriebsgenehmigungen und Zulassungen erhalten, um ab der letzten Maiwoche Cannabispflanzen an den Standort zu bringen.

 

Darüber hinaus haben die Lizenznehmer Herrn Ian Dykstra mit dem operativen Tagesgeschäft der Lizenznehmer beauftragt. Herr Dykstra ist ein Meisterzüchter, der über umfangreiche Erfahrung im Cannabisanbau verfügt und eine eigene Cannabisproduktionslizenz besitzt. Vor Kurzem erhielt er beim Sun Cup 2018 die Auszeichnung „Best Light Dep Flower THC. Herr Dykstra sorgt bislang dafür, dass die Vorbereitungen auf dem Grundstück im Budgetrahmen und Zeitplan liegen.

 

Die Lizenznehmer werden eine Cannabisanbaufläche von bis zu 40.000 Quadratfuß bewirtschaften. Marapharm geht davon aus, dass dieses im Freien angebaute Cannabisprodukt in der lizenzierten Anlage in Lynden (Washington) verarbeitet wird.

 

„Wir freuen uns, unseren Partnern in Washington dabei zu helfen, mit der Bepflanzung und dem Anbau in Tonasket zu beginnen. Für den ‚Cannassieur‘ besteht das Erlebnis in der Suche nach einzigartigen Geschmacksnuancen, die von der Erde weitergegeben werden und in im Freien angebauten Cannabis wahrgenommen werden können", sagte CEO Linda Sampson.

 

ÜBER MARAPHARM VENTURES INC.

 

www.marapharm.com

 

Marapharm ist ein an der Canadian Stock Exchange notiertes Unternehmen, das seit 2014 auf die Produktion von Cannabis für medizinische Zwecke und Genusszwecke spezialisiert ist. Marapharm ist schnell gewachsen und umfasst nunmehr auch Aufzucht-, Produktions- und Abgabestandorte in den wichtigen nordamerikanischen Bundesstaaten Washington, Nevada und Kalifornien. Das Unternehmen sucht außerdem nach Expansionsmöglichkeiten in allen Teilen der Welt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

www.marapharm.com oder Frau Linda Sampson, CEO, Tel. 778-583-4476 bzw. info@marapharm.com

 

SOZIALE MEDIEN:

 

Facebook: facebook.com/marapharm Twitter: twitter.com/marapharm Web: marapharm.tv

 

BÖRSEN:

 

Die Aktien von Marapharm notieren in Kanada unter dem Börsenkürzel „MDM“ an der CSE, in den USA unter dem Börsenkürzel „MRPHF“ an der OTCQX sowie in Europa unter dem Börsenkürzel „2M0“ an der Frankfurter Börse. Die Aktien von Marapharm werden auch an anderen renommierten europäischen Marktplätzen wie etwa Stuttgart, Tradegate, L & S, Quotnx, Düsseldorf, München und Berlin gehandelt. 

 

Weder CSE noch FWB oder OTCQX® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt bzw. abgelehnt. Weder CSE, noch FWB oder OTCQX® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

ENGAGEMENT IN DER MARIHUANABRANCHE:

 

Die guten Beziehungen zu an der kanadischen Börse (CSE) notierten Unternehmen bleiben aufrecht, solange diese die von den Regulierungsbehörden verlangten Auskünfte erteilen und die anwendbaren Lizenzierungsanforderungen sowie die rechtlichen Bestimmungen erfüllen, die in dem Bundesstaat, in dem sie tätig sind, anwendbar sind.

 

Marapharm besitzt Marihuanalizenzen in Kalifornien und Nevada.  Marihuana wurde in beiden Bundesstaaten legalisiert, ist gemäß der US-Bundesgesetzgebung jedoch weiterhin illegal, auch wenn die Vollstreckung der US-Bundesgesetzgebung gegen Marihuana im Wandel begriffen ist. Aktionäre und Investoren müssen sich dessen bewusst sein, dass negative Vollstreckungsaktionen Auswirkungen auf ihre Investitionen haben könnten und dass die Fähigkeit von Marapharm, Zugang zu privatem und öffentlichem Kapital für die Fortsetzung der laufenden Betriebe zu erhalten, betroffen oder nicht mehr gegeben sein könnte.  Marapharm führt seine Geschäfte gemäß der staatlichen Gesetzgebung und im Einklang mit den Lizenzierungsanforderungen durch.

 

Kopien der Lizenzen wurden auf der Webseite von Marapharm veröffentlicht.  Marapharm wendet interne Konformitätsverfahren an und verfügt über auf Konformität fokussierte Anwälte, die in den jeweiligen Rechtsprechungen tätig sind, um kontinuierlich zu überprüfen, ob es zu Gesetzesänderungen hinsichtlich der Konformität mit staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen gekommen ist.  Diese Anwaltskanzleien informieren über etwaige erforderliche Änderungen unserer Bestimmungen und Verfahren hinsichtlich der Konformität in Kanada und den USA.

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

 

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Gebrauch der Wörter „erwarten“, „fortsetzen“, „schätzen“, „rechnen mit“, „könnten“, „werden“, „planen“, „sollten“, „glauben“ und ähnlicher Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf angemessenen Annahmen. Es kann trotzdem nicht gewährleistet werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein ungebührliches Vertrauen entgegengebracht werden.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!


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