Immer top

informiert!

News

26.03.2018
Marapharm Ventures Inc. unterzeichnet Absichtserklärung zur Erweiterung seiner Betriebe im US-Bundesstaat Washington und begrüßt Verabschiedung des Maßnahmenpakets zur globalen Mittelzuweisung (Omnibus Appropriations Package 2018) d

Marapharm Ventures Inc.  unterzeichnet Absichtserklärung zur Erweiterung seiner Betriebe im US-Bundesstaat Washington und begrüßt Verabschiedung des Maßnahmenpakets zur globalen Mittelzuweisung (Omnibus Appropriations Package 2018) durch den US-Kongress

 

26. März 2018, Kelowna, BC - Marapharm Ventures, Inc. (CSE: MDM) (OTCQX: MRPHF) (FWB: 2M0) („Marapharm“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass das Unternehmen - vorbehaltlich einer Due-Diligence-Prüfung - eine Absichtserklärung (die „Vereinbarung“) hinsichtlich des Erwerbs bestimmter betrieblicher Vermögenswerte und möglicherweise auch Land- und Wasserrechte - gemäß eines Vorkaufsrechts in der Pachtvereinbarung - in Okanogan County im US-Bundesstaat Washington unterzeichnet hat.

 

Die Vereinbarung sieht vor, dass Marapharm verschiedene betriebliche Vermögenswerte sowie möglicherweise 20 Acres landwirtschaftliche Nutzflächen erwirbt, die sich für den Outdoor-Anbau von Cannabis eignen (das „Grundstück“). Das Grundstück beinhaltet auch die Rechte und Zugang zu zwei Wasserbrunnen.

 

Parallel dazu hat AlphaPheno (Lizenznummer 412104) (der „WA-Lizenznehmer“) eine Option auf den Erwerb einer Tier-2- und einer Tier-3-Produktions- und Verarbeitungslizenz (die „Lizenzen“) im Grundstück verhandelt. Mit dem Erwerb der Lizenzen kann AlphaPheno einen zusätzlichen Cannabispflanzenbewuchs auf 40.000 Quadratfuß realisieren. Der Kaufpreis für die Vermögenswerte beträgt 4.000.000 Stammaktien von Marapharm, was zum Zeitpunkt des Abschlusses der Absichtserklärung 2.760.000 CAD entspricht. Die Option auf den Erwerb der Lizenz ist der behördlichen Genehmigung durch das Liquor and Cannabis Control Board des US-Bundesstaats Washington vorbehalten.

 

Marapharm geht davon aus, dass in der Anbausaison 2018 mit den Lizenzen rund 4.200 Pfund getrocknetes Cannabis und 933 Pfund Cannabis-Verarbeitungsreste (Trim and Shake) zu anfänglichen Produktionskosten von etwa 500.000,00 $ hergestellt werden können. Diese zusätzliche Produktion wird die Finanzlage von AlphaPheno weiter stärken und beachtliche Mengen an zusätzlichem Produkt für die geplante Extraktionsanlage von AlphaPheno liefern.

 

Marapharm-CEO Linda Sampson erklärte: „Wir arbeiten engagiert daran, unsere Anlage in Washington fertigzustellen und die Verarbeitungsmerkmale und -funktionen am Standort zu erweitern. Dies wird es unserem Pächter und unseren zukünftigen Pächtern ermöglichen, die Entwicklung und Lieferung von Verbraucherprodukten zu diversifizieren und einer wachsenden Nachfrage nachzukommen. Wir bemühen uns um eine schnelle Mobilisierung für den Ausbau der Verarbeitungskapazität unserer Anlage in Lynden (Washington), um uns wichtige Marktanteile zu sichern.“

 

Marapharm Ventures begrüßt Verabschiedung des Maßnahmenpakets zur globalen Mittelzuweisung (Omnibus Appropriations Package 2018) durch den US-Kongress

 

Marapharm Ventures freut sich bekannt zu geben, dass der Gesetzesentwurf zur globalen Mittelzuweisung (Omnibus Appropriations Bill 2018) vom US-Kongress verabschiedet wurde. Im Gesetzesentwurf enthalten ist auch das sogenannte „Rohrabacher-Leahy Amendment“, eine Novellierung, welche die Möglichkeiten des US-Justizministerium (DOJ) einschränkt, in die Rechte von Patienten und medizinischen Cannabisunternehmen, die gemäß den einzelstaatlichen Gesetzen operieren, einzugreifen. Zu diesen Unternehmen zählen auch die Marapharm-Betriebsstätten in den Vereinigten Staaten.

 

Die Unterstützung für den Novellierungsvorschlag von Rohrabacher-Leahy durch den US-Kongress und die Exekutive der US-Bundesregierung ist eine klare Abweichung von der bisherigen politischen Linie der US-Bundesregierung, seit von US-Justizminister Jeff Sessions am 4. Januar 2018 ein Memorandum unterzeichnet wurde, mit dem das während der Amtszeit von Präsident Obama eingeführte „Cole Memorandum“ (das den Cannabisunternehmen mit einzelstaatlicher Lizenz Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung auf Bundesebene zugesagt hatte) aufgehoben wurde.

 

Linda Sampson, CEO von Marapharm Ventures, erklärt: „Der Gesetzesentwurf enthält Formulierungen, die im Wesentlichen besagen, dass das US-Justizministerium keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen legale Cannabiszüchter, Vertriebsunternehmen und Lizenznehmer erwirken kann, die im Einklang mit den einzelstaatlichen Gesetzen operieren. Ich bin sehr zufrieden, dass der US-Kongress diesen wichtigen Schritt gesetzt hat, um die Rechte von Patienten und die Rechte von medizinischen Cannabisunternehmen, die im Einklang mit den einzelstaatlichen Gesetzen operieren, zu schützen. Wir als Unternehmen sind glücklich, dass die Zeit der Unsicherheit nach der Aufhebung des Cole Memorandum nun ein Ende hat.“

 

ÜBER MARAPHARM VENTURES INC.

www.marapharm.com

 

Marapharm ist ein börsennotiertes Unternehmen, das seit 2014 in Cannabis zur medizinischen und Freizeitanwendung investiert. Marapharm ist schnell gewachsen und umfasst nunmehr auch Aufzucht-, Produktions- und Abgabestandorte in den wichtigen nordamerikanischen Bundesstaaten Washington, Nevada und Kalifornien. Das Unternehmen sucht außerdem nach Expansionsmöglichkeiten in allen Teilen der Welt.

 

WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE ÜBER:

www.marapharm.com oder Linda Sampson, CEO (Tel. 778-583-4476, E-Mail info@marapharm.com).

 

SOZIALE MEDIEN:

 

Facebook:  facebook.com/marapharm

Twitter:  twitter.com/marapharm  

Webprogramm: marapharm.tv

 

BÖRSEN:

 

Die Aktien von Marapharm notieren in Kanada unter dem Börsenkürzel „MDM“ an der CSE, in den USA unter dem Börsenkürzel „MRPHF“ an der OTCQX sowie in Europa unter dem Börsenkürzel „2M0“ an der Frankfurter Börse. Die Aktien von Marapharm werden auch an anderen renommierten europäischen Marktplätzen wie etwa Stuttgart, Tradegate, L & S, Quotnx, Düsseldorf, München und Berlin gehandelt. 

 

Weder CSE noch FWB oder OTCQX® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt noch abgelehnt. Weder CSE, noch FWB oder OTCQX® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

ENGAGEMENT IN DER MARIHUANABRANCHE:

 

Die guten Beziehungen zu an der kanadischen Börse (CSE) notierten Unternehmen bleiben aufrecht, solange diese die von den Regulierungsbehörden verlangten Auskünfte erteilen und die anwendbaren Lizenzierungsanforderungen sowie die rechtlichen Bestimmungen erfüllen, die in dem Bundesstaat, in dem sie tätig sind, anwendbar sind. Marapharm besitzt Marihuanalizenzen in Kalifornien und Nevada.  Marihuana wurde in beiden Bundesstaaten legalisiert, ist gemäß der US-Bundesgesetzgebung jedoch weiterhin illegal, auch wenn die Vollstreckung der US-Bundesgesetzgebung gegen Marihuana im Wandel begriffen ist.

 

Aktionäre und Investoren müssen sich dessen bewusst sein, dass negative Vollstreckungsaktionen Auswirkungen auf ihre Investitionen haben könnten und dass die Fähigkeit von Marapharm, Zugang zu privatem und öffentlichem Kapital für die Fortsetzung der laufenden Betriebe zu erhalten, betroffen oder nicht mehr gegeben sein könnte.  Marapharm führt seine Geschäfte gemäß der staatlichen Gesetzgebung und im Einklang mit den Lizenzierungsanforderungen durch. 

 

Kopien der Lizenzen wurden auf der Webseite von Marapharm veröffentlicht.  Marapharm wendet interne Konformitätsverfahren an und verfügt über auf Konformität fokussierte Anwälte, die in den jeweiligen Rechtsprechungen tätig sind, um kontinuierlich zu überprüfen, ob es zu Gesetzesänderungen hinsichtlich der Konformität mit staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen gekommen ist.  Diese Anwaltskanzleien informieren über etwaige erforderliche Änderungen unserer Bestimmungen und Verfahren hinsichtlich der Konformität in Kanada und den USA. 

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

 

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Mit der Verwendung von Ausdrücken wie „prognostizieren“, „fortsetzen“, „schätzen“, „erwarten“, „können“, „werden“, „planen“, „sollten“, „glauben“ und ähnlichen Ausdrücken soll auf zukunftsgerichtete Aussagen hingewiesen werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf angemessenen Annahmen. Es kann trotzdem nicht gewährleistet werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein ungebührliches Vertrauen entgegengebracht werden.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:
Englische Originalmeldung
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link:
Übersetzung

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:



Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach:
Newsletter...

Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.