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22.03.2012
Mindoro bringt Privatplatzierung in Höhe von 0,3 Mio. C$ zum Abschluss
Mindoro bringt Privatplatzierung in Höhe von 0,3 Mio. C$ zum Abschluss

• Investitionen von Board-Mitgliedern belaufen sich auf insgesamt 0,25 Mio. C$

MELBOURNE (AUSTRALIEN), 21. März 2012 – Mindoro Resources Ltd (TSXV: MIO; ASX: MDO; Frankfurt: WKN 906167) gab heute bekannt, dass es durch den Abschluss der Privatplatzierung, die am 9. März 2012 bekanntgegeben wurde, 0,3 Millionen C$ erhoben hat. Die Mitglieder des Board of Directors des Unternehmens steuerten entsprechend der Zustimmung der Aktionäre, die bei der außerordentlichen Aktionärsversammlung am 8. März 2012 eingeholt wurde, insgesamt 0,25 Millionen C$ zur Privatplatzierung bei. Das Unternehmen gab 2.464.729 Stammaktien bzw. CDIs an Board-Mitglieder des Unternehmens sowie einen qualifizierten Investoren, der CDIs erwarb, aus. Die CDIs wurden an Investoren in Australien ausgegeben. Die den CDIs zugrundeliegenden Stammaktien wurden im sogenannten CHESS Depository hinterlegt. Im Rahmen der Privatplatzierung wurden keine Makler- oder Vermittlungsprovisionen ausgezahlt.

Einzelheiten zu den im Rahmen der aktuellen Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapieren

Sämtliche im Rahmen dieser Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen in Kanada einer behördlichen Haltefrist von vier Monaten und können in diesem Zeitraum nicht an der TSX Venture Exchange gehandelt oder in Kanada verkauft werden; es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung von den geltenden Prospektanforderungen in Kanada vor. Die CDIs, die in Australien ausgegeben werden, können an der ASX gehandelt werden, dürfen gemäß den kanadischen Wertpapierbestimmungen während der viermonatigen Haltefrist in Kanada jedoch nicht in Aktien umgewandelt werden. Das Unternehmen hat entsprechende Überwachungsmaßnahmen bei seinen Aktienregistern implementiert, um die Einhaltung der kanadischen behördlichen Anforderungen sicherzustellen.

Die Privatplatzierung ist bestimmten Bedingungen, zu denen unter anderem der Erhalt aller notwendigen behördlichen Zustimmungen einschließlich der Zustimmung der TSX Venture Exchange zählt, vorbehalten.

Australische Veröffentlichungsrichtlinien in Bezug auf die Ausgabe von CDIs:

Das Unternehmen hat seine laufenden Veröffentlichungspflichten vollständig eingehalten und mit Ausnahme von Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen, wurden keine Informationen von der Veröffentlichung zurückgehalten. Insbesondere gibt das Unternehmen gemäß Absatz 708A(5)(e) des Australian Corporations Act (Act) bekannt, dass die CDIs ohne Veröffentlichung gemäß Teil 6D.2 des Gesetzes ausgegeben wurden. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe erfüllt das Unternehmen die für das Unternehmen geltenden Anforderungen in Kapitel 2M des Gesetzes bzw. in Abschnitt 674 des Gesetzes. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe gibt es keine von einer solchen Bekanntgabe ausgeschlossenen Informationen, wie sie in den Abschnitten 708A(7) oder 708A(8) des Gesetzes angeführt sind.

Weder die Stammaktien noch die CDIs wurden in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen daher in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung bzw. ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von den Registrierungsbestimmungen weder angeboten noch verkauft werden. Diese Pressemeldung stellt in keinem Rechtsstaat, wo ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, ein Verkaufsangebot bzw. Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf der Wertpapiere dar.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Jon Dugdale, President und CEO über das Büro von Mindoro in Melbourne unter +61 3 9614 5055.

Informationen für Investoren erhalten Sie per E-Mail unter ir@mindoro.com bzw. telefonisch über folgende Ansprechpartner:

Australien: Jon Dugdale, Tel: +61 3 9614 5055
Kanada: Jeanny So, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 225
Jeremy Hill, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 238
Deutschland: Robert Sarcher, Aprendo Capital, Tel: +49.821.6089051

Website: www.mindoro.com

ÜBER MINDORO

Mindoro ist ein an der TSX Venture Exchange (MIO), der Australian Securities Exchange (MDO) und der Börse Frankfurt (WKN 906167) notierendes Tier 1-Unternehmen. Mindoro konzentriert sich in erster Linie auf die Exploration und Erschließung von Nickel-, Gold- und Kupfer-Gold-Projekten auf den Philippinen. Hier hält das Unternehmen eine 75%-Beteiligung am Nickelprojekt Agata, das sich derzeit im Vormachbarkeitsstadium befindet (November 2011). Dieses Projekt verfügt über NI 43-101-konforme Mineralressourcen, die sich in insgesamt 42,76 Millionen Tonnen gemessene und angezeigte Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 1,01%, entsprechend 430.000 Tonnen Nickel, sowie 2,435 Millionen Tonnen abgeleitete Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 0,99 % aufteilen (September 2011) . Daneben verfügt das Unternehmen über NI 43-101-konforme Mineralressourcen bei den unternehmenseigenen Gold-Silber-Projekten Lobo (2005) und Archangel (2010) und kann 10 wichtige Porphyr-Kupfer-Gold-Projekte in unterschiedlichen Stadien der Erschließung vorweisen.

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Die Ziele des Unternehmens im Hinblick auf die Erschließung und Produktion sollen einen Eindruck der aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung vermitteln und haben einen rein konzeptionellen Charakter. Es ist ungewiss, ob ausreichende Ressourcen nachgewiesen werden können bzw. ob diese Ressourcen bei Nachweis tatsächlich zu wirtschaftlich rentablen Förderreserven umgewandelt werden können. Bis zur Fertigstellung einer Machbarkeitsstudie ist nicht abzusehen, ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden können. Die Explorationsprogramme von Mindoro werden unter der Aufsicht von Tony Climie, P.Geo. vorbereitet und/oder geplant und durchgeführt. Herr Climie hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 und gemäß JORC Code die in dieser Pressemeldung offengelegten explorationsbezogenen Fachinformationen geprüft und bestätigt. Boyd Willis (FAusIMM) hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 die in dieser Pressemeldung offengelegten Informationen zur Erschließung und metallurgischen Verarbeitung geprüft und bestätigt. Sämtliche Ressourcenschätzungen des Unternehmens wurden gemäß den in Kanada geltenden Richtlinien (Canadian National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects of the Canadian Securities Administrators/„NI 43-101“) und nach dem Klassifizierungssystem des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum erstellt. NI 43-101 ist eine von der kanadischen Börsenaufsicht entwickelte Vorschrift, welche die Veröffentlichung wissenschaftlicher und technischer Informationen zu Rohstoffprojekten regelt. Sämtliche Ressourceninformationen werden auch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des JORC-Codes veröffentlicht.

Diese Pressemitteilung könnte zukunftsgerichtete Aussagen enthalten; dazu zählen auch die vom Management bewertete zukünftige Planung und Betriebstätigkeit sowie Erwartungen in Bezug auf die zukünftige Produktion. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen und beinhalten daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von jenen unterscheiden, die derzeit erwartet werden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen - ohne Einschränkung - auch Risiken in Zusammenhang mit dem Minenbetrieb und der Exploration (z.B. betriebliches Risiko im Hinblick auf die Erschließung, Exploration und Produktion; Verzögerungen oder Änderungen bei der Planung im Zusammenhang mit der Exploration oder Erschließung von Projekten bzw. Investitionskosten; Unsicherheiten in Bezug auf Reservenschätzungen; Unsicherheiten in Bezug auf die Explorationsergebnisse; Unsicherheiten bei Schätzungen und Prognosen in Bezug auf die Produktion und Unsicherheiten in Bezug auf das verfügbare Kapital). Annahmen, auf denen solche Informationen beruhen, könnten sich möglicherweise als ungenau herausstellen, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung für vernünftig gehalten werden. Zukunftsgerichtete Aussagen können daher nicht als verlässlich gelten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!


Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
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