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11.10.2012
Mindoro meldet Ergebnisse der außerordentlichen Aktionärsversammlung und stellt Update zur Privatplatzierung bereit
Mindoro meldet Ergebnisse der außerordentlichen Aktionärsversammlung und stellt Update zur Privatplatzierung bereit

MELBOURNE, AUSTRALIEN, 10. Oktober 2012 - Mindoro Resources Ltd. (TSXV: MIO; ASX: MDO; FFT: OLM) („Mindoro“ oder „das Unternehmen“) ist erfreut, die Ergebnisse einer außerordentlichen Versammlung der Aktionäre des Unternehmens (die „Sonderversammlung“), die am 9. Oktober 2012 stattfand, bekanntzugeben und ein Update hinsichtlich der zweiten Tranche der Privataplatzierung mit TVI Pacific Inc. („TVI“) bereitzustellen.

Ergebnisse der Sonderversammlung

Die für die Sonderversammlung benötigte beschlussfähigte Anzahl an Aktionären des Unternehmens war anwesend und jeder der Beschlüsse (mit 1 bis 4 in der Ankündigung der Sonderversammlung nummeriert) wurde von den Aktionären des Unternehmens ordnungsgemäß gebilligt.

Die Beschlüsse 1 bis 3 bezogen sich auf die Genehmigung von vergangenen Wertpapierausgaben im Sinne der Australian Stock Exchange Listing Rule 7.4, zu denen die Ausgabe von 18.779.353 Einheiten an TVI am 28. September 2012 im Rahmen der Tranche-1-Investition von TVI gehörte, wobei jede Einheit („Einheit“) aus einer Stammaktie und einem Aktienkauf-Warrant des Unternehmens umfasste (siehe Mindoro-Pressemitteilung vom 1. Oktober 2012).

Beschluss Nummer 4 in der Form, in der er bei der Versammlung genehmigt wurde, billigte TVI als neue „Kontrollperson“ des Unternehmen und genehmigte somit die zweite Tranche der Privatplatzierung von 44.336.206 Einheiten des Unternehmens an TVI. Der Beschluss wurde von über 99% der abgegebenen Stimmen angenommen.

Update zur Tranche-2-Investition von TVI

Am 28. September 2012 unterzeichnete TVI eine zweite Zeichnungsvereinbarung mit Mindoro, die den Abschluss der zweiten Tranche der Privatplatzierung (die „zweite Tranche“) vorsieht, jedoch der Erfüllung oder Befreiung von verschiedenen Bedingungen einschließlich des Erhalts der Zustimmung der Mindoro-Aktionäre und der Durchführung einer zufriedenstellenden Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) durch TVI vorbehalten ist (siehe Mindoro-Pressemitteilung vom 1. Oktober 2012). Die Zeichnungsvereinbarung für die zweite Tranche der Privatplatzierung sieht vor, dass TVI zu einem Preis von 0,05 C$ pro Einheit weitere 44.336.206 Einheiten von Mindoro erwerben wird, was einer Investition von insgesamt 2.216.810 C$ entspricht.

Am 9. Oktober 2012 unterzeichneten Mindoro und TVI eine geänderte Vereinbarung und eine weitere Zeichnungsvereinbarung (die „Zeichnungsvereinbarung für die Tranche 2B“), die folgendes vorsieht:

1. TVI wird im Rahmen der zweiten Tranche der Privatplatzierung (die „Tranche 2A der Privatplatzierung“) unter Vorbehalt der Erfüllung oder Befreiung von verschiedenen Bedingungen zu einem Preis von 0,05 C$ pro Einheit 24.000.000 Einheiten (im Gegensatz zu den ursprünglich vorgesehenen 44.336.206 Einheiten) erwerben, was einer Gesamtinvestition von 1.200.000 C$ entspricht. Die Tranche 2A der Privatplatzierung soll im Laufe des heutigen Tages abgeschlossen werden.

2. Gemäß der Zeichnungsvereinbarung für die Tranche 2B hat TVI das Recht, bis zum 9. Oktober 2013 nach seiner Wahl die verbleibenen 20.336.206 Einheiten zu erwerben. Die Zeichnungsvereinbarung für die Tranche 2B ist der Erfüllung oder Befreiung von verschiedenen Bedingungen vorbehalten. Jede Einheit, die TVI sich entschließt, zu erwerben, wird einen Preis haben, der dem höheren der folgenden Beträge entsprechen wird, 0,05 C$ oder dem gemäß den Regelungen der TSX Venture Exchange maximal möglichen Vorzugsbörsenkurs, der am Tag von TVIs Entscheidung zum Erwerb bestimmt werden wird. Jede Einheit wird aus einer Aktie und einem Aktienkauf-Warrant (ein „Tranche-2B-Warrant“) bestehen. Jeder Tranche-2B-Warrant berechtigt TVI in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Ausgabe der Tranche-2B-Warrants jederzeit zum Erwerb einer weiteren Aktie, deren Preis dem höheren der folgenden Beträge entsprechen wird, 0,10 C$ pro Aktie oder dem Börsenkurs gemäß den Regelungen der TSX Venture Exchange, der am Tag von TVIs Entscheidung zum Erwerb bestimmt werden wird. Dies ist Änderungen vorbehalten.

Jon Dugdale, President und CEO von Mindoro, sagte: „Wir sind hocherfreut, dass TVI nun ein wichtiger Aktionär des Unternehmens ist, und dass TVI weiterhin das Recht hat, weitere Investitionen in Mindoro vorzunehmen, bis Cashflow erlangt wird. Wir sehen der Zusammenarbeit mit TVI zur Förderung der Joint-Venture-Projekte bis zum Erlangen dieses Ziels entgegen.“

Für das Board of Directors:

Jon Dugdale,
President und CEO

Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch über das Büro von Mindoro in Melbourne: +61 3 9614 5055.

Informationen für Investoren erhalten Sie per E-Mail unter ir@mindoro.com bzw. telefonisch über folgende Ansprechpartner:

Australien: Jon Dugdale, Tel: +61 3 9614 5055

Kanada: Jeanny So, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 225
Jeremy Hill, CHF Investor Relations, Tel: +1 416 868 1079 DW 238

Deutschland: Robert Sarcher, Aprendo Capital, Tel: +49 821 6089051

Website: www.mindoro.com

Über Mindoro Resources

Mindoro ist ein an der TSX Venture Exchange (MIO), der Australian Securities Exchange (MDO) und der Börse Frankfurt (WKN 906167) notierendes Tier 1-Unternehmen. Mindoro konzentriert sich in erster Linie auf die Exploration und Erschließung von Nickel-, Gold- und Kupfer-Gold-Projekten auf den Philippinen. Hier hält das Unternehmen eine 75 %-Beteiligung am Nickelprojekt Agata, das sich derzeit im Vormachbarkeitsstadium befindet (November 2011). Dieses Projekt verfügt über NI 43-101-konforme Mineralressourcen, die sich in insgesamt 42,76 Millionen Tonnen gemessene und angezeigte Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 1,01 %, entsprechend 430.000 Tonnen Nickel, sowie 2,435 Millionen Tonnen abgeleitete Ressourcen mit einem Nickelgehalt von 0,99 % aufteilen (September 2011) . Daneben verfügt das Unternehmen über NI 43-101-konforme Mineralressourcen in seinen zu 100 % unternehmenseigenen Projekten in der Provinz Batangas (diese umfassen 393.000 Unzen Gold an angezeigten Ressourcen - Archangel: 9.879.000 Tonnen mit 1,1 g/t Au; Lobo: 270.000 Tonnen mit 6,49 g/t Au - sowie 108.000 Unzen Gold an abgeleiteten Ressourcen - Archangel: 3.741.000 Tonnen mit 0,8 g/t Au; Lobo: 61.000 Tonnen mit 5,35 g/t Au), (2005) und Archangel (2010), ein Kupfer-Gold-Schwefel-Explorationsziel im Projekt Pan de Azucar in Iloilo (75 %-Beteiligung) bzw. 10 bedeutende Porphyr-Kupfer-Gold-Projekte in unterschiedlichen Stadien der Erschließung.

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Die Ziele des Unternehmens im Hinblick auf die Erschließung und Produktion sollen einen Eindruck der aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung vermitteln und haben einen rein konzeptionellen Charakter. Es ist ungewiss, ob ausreichende Ressourcen nachgewiesen werden können bzw. ob diese Ressourcen bei Nachweis tatsächlich zu wirtschaftlich rentablen Förderreserven umgewandelt werden können. Bis zur Fertigstellung einer Machbarkeitsstudie ist nicht abzusehen, ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden können. Die Explorationsprogramme von Mindoro werden unter der Aufsicht von Tony Climie, P.Geo. vorbereitet und/oder geplant und durchgeführt. Herr Climie hat als qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101 und gemäß JORC Code die in dieser Pressemeldung offengelegten explorationsbezogenen Fachinformationen geprüft und bestätigt. Sämtliche Ressourcenschätzungen des Unternehmens wurden gemäß den in Kanada geltenden Richtlinien (Canadian National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects of the Canadian Securities Administrators/„NI 43-101“) und nach dem Klassifizierungssystem des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum erstellt. NI 43-101 ist eine von der kanadischen Börsenaufsicht entwickelte Vorschrift, welche die Veröffentlichung wissenschaftlicher und technischer Informationen zu Rohstoffprojekten regelt. Sämtliche Ressourceninformationen werden auch im Einklang mit den Bestimmungen des JORC-Codes veröffentlicht. Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen, die sich auf Explorationsergebnisse oder Mineralressourcen beziehen, basieren auf Datenmaterial, das von Jon Dugdale zusammengestellt wurde. Jon Dugdale ist Mitglied des Australasian Institute of Mining and Metallurgy, Jon Dugdale hat ausreichende Erfahrung, wie sie für die Art der hier dargestellten Mineralisierung bzw. Lagerstätte und auch für die von ihm durchgeführten Tätigkeiten wesentlich ist. Er hat somit die entsprechenden Qualifikationen, die ihn zum Sachverständigen gemäß den einschlägigen australischen Richtlinien der Berichterstattung („Australasian Code for Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves“, Ausgabe 2004) befähigen. Jon Dugdale stimmt zu, dass die auf den einschlägigen Informationen basierenden Angaben in einer der Form und dem Zusammenhang entsprechenden Weise in den Bericht aufgenommen werden.

Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten; dazu zählen auch die vom Management bewertete zukünftige Planung und Betriebstätigkeit sowie Erwartungen in Bezug auf die zukünftige Produktion. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen und beinhalten daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von jenen unterscheiden, die derzeit erwartet werden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen - ohne Einschränkung - auch Risiken in Zusammenhang mit dem Minenbetrieb und der Exploration (z.B. betriebliches Risiko im Hinblick auf die Erschließung, Exploration und Produktion; Verzögerungen oder Änderungen bei der Planung im Zusammenhang mit der Exploration oder Erschließung von Projekten bzw. Investitionskosten; Unsicherheiten in Bezug auf Reservenschätzungen; Unsicherheiten in Bezug auf die Explorationsergebnisse; Unsicherheiten bei Schätzungen und Prognosen in Bezug auf die Produktion und Unsicherheiten in Bezug auf das verfügbare Kapital). Annahmen, auf denen solche Informationen beruhen, könnten sich möglicherweise als ungenau herausstellen, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung für vernünftig gehalten werden. Zukunftsgerichtete Aussagen können daher nicht als verlässlich gelten. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.

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Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
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