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25.04.2018
Prairie Mining Limited: Update der Konzession Jan Karski und positives Gerichtsurteil

Prairie Mining Limited: Update der Konzession Jan Karski und positives Gerichtsurteil

 

Am 3. April 2018 gab Prairie Mining Limited („Prairie“ oder das „Unternehmen“) bekannt, dass es rechtliche Schritte gegen das polnische Umweltministerium (das „UM“) eingeleitet hat, da dieses verabsäumte, Prairie eine Abbau-Nutzungsvereinbarung für jene Konzessionen zu gewähren, die die Mine Jan Karski umfassen („Jan Karski“ oder das „Projekt“). Das Unternehmen möchte damit auch seinen Rechtsschutz hinsichtlich des Projekts wahren.

 

Hinsichtlich der eingeleiteten rechtlichen Schritte freut sich das Unternehmen bekannt zu geben, dass

 

-          das polnische Zivilgericht zugunsten von Prairie entschieden und eine einstweilige Verfügung erlassen hat, die das UM daran hindert, Erkundungs-, Explorations- und Abbaukonzessionen an andere Parteien zu erteilen und mit diesen Nutzungsvereinbarung zu unterzeichnen, bis die Gerichtsverfahren zur Gänze abgeschlossen sind;

-          diese Entscheidung gibt Sicherheit über die Jan-Karski-Konzessionen und sichert wirksam die Rechte von Prairie am Projekt bis zum Abschluss des vollständigen Gerichtsverfahrens; und

-          der Umweltminister der Region Lublin eine offizielle Benachrichtigung herausgegeben hat, in der darauf hingewiesen wird, dass das Verfahren hinsichtlich einer Entscheidung über die Umweltgenehmigung für Jan Karski – die letzte Genehmigung, die Prairie benötigt, um einen Antrag auf eine Abbaukonzession einbringen zu können – bis 30. Juni 2018 abgeschlossen sein wird.

 

Polnisches Zivilgericht erlässt einstweilige Verfügung gegen polnisches Umweltministerium zugunsten von Prairie

 

Das regionale Zivilgericht in Warschau hat ein Urteil gefällt, das eine einstweilige Verfügung vorsieht, die das UM daran hindert, Explorations- oder Abbau-Nutzungsvereinbarung mit anderen Parteien (ausgenommen die 100-Prozent-Tochtergesellschaft von Prairie Mining, PD Co Sp. z o.o.) hinsichtlich des Minengebiets Jan Karski (einschließlich der Lagerstätte Lublin sowie der ehemaligen Konzessionsgebiete K-4-5, K-6-7, K-8 und K-9) abzuschließen. Das Gericht hat außerdem angeordnet, dass das UM niemandem außer PD Co Sp. z o.o. Konzessionen (für Erkundungs-, Explorations- und/oder Abbauarbeiten) gewähren darf. Dieses äußerst positive Gerichtsurteil wurde als Reaktion auf den im Rahmen der rechtlichen Schritte eingebrachten Antrag zur Wahrung des Rechtsschutzes von Prairie bei seinem Landbesitz bei Jan Karski gefällt.

 

Infolge des Urteils des regionalen Zivilgerichts in Warschau bleibt der Rechtsschutz der Jan-Karski-Konzessionen gewahrt, bis die Gerichtsverfahren zur Gänze abgeschlossen sind. Es ist davon auszugehen, dass die gesamten Gerichtsverfahren zwölf Monate oder mehr in Anspruch nehmen könnten.

 

In der Urteilsbegründung sagte der Richter: „Aufgrund der Beweislage kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass der Kläger [Prairie Mining] gemäß Artikel 15 des Geologie- und Bergbaugesetzes das Recht hat, den Abschluss des entsprechenden Abbau-Nutzungsvereinbarung für das Hartkohlegebiet Lublin (auch als Jan Karski bekannt) anzufordern.“

 

Regionaler Umweltminister setzt neue Frist für Entscheidung über Umweltgenehmigung

 

Prairie hat eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung durchgeführt und im Oktober 2017 beim regionalen Umweltminister von Lublin (der „RDOS“) Anträge hinsichtlich einer Entscheidung über eine Umweltgenehmigung für Jan Karski eingebracht. Der RDOS hat eine Benachrichtigung herausgegeben, in der darauf hingewiesen wird, dass die Umweltverfahren hinsichtlich einer Entscheidung über die Umweltgenehmigung bis 30. Juni 2018 abgeschlossen werden. Der RDOS hat auch den Erhalt aller erforderlichen Meinungen von anderen Regierungsbehörden bestätigt, einschließlich der regionalen Wasserbehörde in Lublin.

 

Nach dem Beginn der Gerichtsverfahren wurde das Team von Prairie vom RDOS aufgefordert, weitere Informationen vorzulegen. Wir arbeiten gemeinsam mit den ernannten Umweltberatern daran, diese Informationen bereitzustellen, was in den kommenden Wochen abgeschlossen werden soll.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

 

Prairie Mining Limited

Ben Stoikovich, Chief Executive Officer

Sapan Ghai, Head of Corporate Development

Tel: +44 207 478 3900

E-Mail: info@pdz.com.au

 

Hintergrund

 

Im April 2018 gab Prairie bekannt, dass es wegen eines Verstoßes gegen das polnische Geologie- und Bergbaugesetz aus dem Jahr 2011 (das „GBG“) hinsichtlich der Gewährung einer Abbau-Nutzungsvereinbarung an Prairie bei Jan Karski rechtliche Schritte gegen das UM eingeleitet hat.

 

Prairie hat dem UM alle gemäß dem polnischen Gesetz erforderlichen Unterlagen bereitgestellt, um eine Abbau-Nutzungsvereinbarung abzuschließen, einschließlich der Genehmigung der geologischen Dokumentation und eines offiziellen Antrags auf eine Abbau-Nutzungsvereinbarung.

 

Das UM hat Prairie bis dato noch immer keine Abbau-Nutzungsvereinbarung für Jan Karski gewährt.

 

Auf Grundlage einer professionellen Beratung ist Prairie der Auffassung, dass das UM gegen das GBG und das polnische Gesetz verstoßen hat, und verteidigt seine Position mit der Einleitung rechtlicher Schritte gegen das UM an polnischen Gerichten, um seinen Rechtsschutz hinsichtlich Jan Karski zu wahren.

 

Im Juli 2015 gab Prairie bekannt, dass es sich infolge seiner geologischen Dokumentation für die Lagerstätte Jan Karski, die vom polnischen UM genehmigt wurde, das Exklusivrecht auf die Beantragung einer Abbaukonzession für Jan Karski gesichert hat. Die genehmigte geologische Dokumentation umfasst Bereiche aller vier ursprünglichen Explorationskonzessionen, die Prairie gewährt wurden (K-4-5, K-6-7, K-8 und K-9), und beinhaltet alle im Minenplan für Jan Karski angepeilten Ressourcen. Infolge des Exklusivrechts war Prairie bis 2. April 2018 das einzige Unternehmen mit einem Rechtsanspruch auf die Einreichung eines Antrags auf eine Abbaukonzession für Jan Karski. Gemäß dem polnischen GBG beinhaltet der Antrag auf eine Abbaukonzession die Einreichung eines Lagerstättenerschließungsplans (der „LEP“), die Genehmigung eines räumlichen Erschließungsplans (Neuzonierung von Land zur Nutzung als Bergbaugebiet) sowie eine Entscheidung über eine Umweltgenehmigung. Prairie hat bereits zuvor bekannt gegeben, dass der LEP und die räumlichen Erschließungspläne für Jan Karski bereits genehmigt worden waren. Am Tag der Veröffentlichung dieser Meldung hat Prairie jedoch noch nicht die erforderliche Entscheidung über die Umweltgenehmigung erhalten, die nach wie vor ausständig ist. Prairie hat eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung durchgeführt und im Oktober 2017 beim RDOS Anträge hinsichtlich einer Entscheidung über eine Umweltgenehmigung eingebracht. Prairie war aufgrund der verzögerten Entscheidung über eine Umweltgenehmigung nicht in der Lage, eine Abbaukonzession für Jan Karski zu beantragen. Die Verfahren der Umweltgenehmigung gehen wie oben beschrieben voran.

 

Die Genehmigung der geologischen Dokumentation von Prairie im Jahr 2015 bedeutete für Prairie auch den Rechtsanspruch auf eine Abbau-Nutzungsvereinbarung für Jan Karski für weitere zwölf Monate über April 2018 hinaus, womit andere Parteien von der Erteilung einer Konzession für alle Jan-Karski-Konzessionen, oder Teile davon, ausgeschlossen sind. Gemäß dem polnischen Gesetz ist das UM ausdrücklich dazu verpflichtet, eine Abbau-Nutzungsvereinbarung innerhalb von drei Monaten nach dessen Beantragung zu gewähren. Es muss darauf hingewiesen werden, dass das UM das Vorrecht von Prairie in zwei schriftlichen Erklärungen bestätigt hat (in einer endgültigen administrativen Entscheidung vom 11. Februar 2016 und in einem formellen Schreiben vom 13. April 2016). Prairie hat Ende Dezember 2017 beim UM eine Abbau-Nutzungsvereinbarung für Jan Karski beantragt. Am Tag dieser Meldung hat das UM Prairie noch keine Abbau-Nutzungsvereinbarung für Jan Karski gewährt und somit gegen die verbindliche Frist von drei Monaten für den Abschluss eines Abkommens verstoßen. Die von Prairie in Anspruch genommene Rechtsberatung kam zum Ergebnis, dass die Weigerung des UM, Prairie die Abbau-Nutzungsvereinbarung zu gewähren, einen Verstoß gegen das polnische Gesetz darstellt. Das Unternehmen hat daher an polnischen Gerichten rechtliche Schritte gegen das UM eingeleitet, um den Rechtsschutz des Unternehmens hinsichtlich der Jan-Karski-Konzessionen zu wahren. Da das UM nach drei Monaten noch immer keine Entscheidung über den Antrag von Prairie auf eine Abbau-Nutzungsvereinbarung gefällt hat, kann das polnische Zivilgericht den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem UM erzwingen. Falls dem Unternehmen keine Abbau-Nutzungsvereinbarung zu akzeptablen Bedingungen gewährt wird oder das Unternehmen aus anderen Gründen keine Abbau-Nutzungsvereinbarung unterzeichnet, können andere Parteien Explorations- oder Abbaurechte für das gesamte Konzessionsgebiet Jan Karski, oder Teile davon, beantragen. Angesichts der Tatsache, dass das Zivilgericht den Antrag von Prairie auf ein Verfahren gegen das UM wie oben beschrieben genehmigt hat, wird das UM nun daran gehindert, eine Nutzungsvereinbarung oder eine Konzession mit anderen Parteien als Prairie zu unterzeichnen, bis die Gerichtsverfahren zur Gänze abgeschlossen sind.

 

Das Unternehmen wird etwaige weitere erforderliche Schritte in Erwägung ziehen, um sicherzustellen, dass seine Konzessionsrechte gewahrt werden, was dazu führen könnte, dass das Unternehmen weitere Maßnahmen gegen das UM ergreift, um den Schutz des Unternehmens gemäß etwaigen bi- oder multilateralen Investitionsabkommen zu wahren, oder andere Maßnahmen, die das Unternehmen zu gegebener Zeit als angemessen erachten könnte.

 

Prairie wird den Markt über diese Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

 

Prairie hat seine Geschäfte in Polen stets gemäß dem polnischen Gesetz durchgeführt und wird auch weiterhin den Weg für die Beantragung internationaler Standards für Erschließungs- und Machbarkeitsarbeiten in Polen bereiten, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Wert seiner erstklassigen Kokskohleprojekte für alle Aktionäre maximiert wird, dass die strengen Anforderungen hinsichtlich internationaler Finanzierungen erfüllt werden und dass die Herstellung eines qualitativ hochwertigen Kokskohleprodukts für regionale Stahlerzeuger in Europa gewährleistet werden kann.

 

Polen ist eine repräsentative Demokratie mit mehreren Parteien und seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Prairie Mining notiert seit September 2015 an der Warschauer Börse und verfügt über eine starke und wachsende polnische Aktionärsbasis. Prairie profitiert von der beträchtlichen Unterstützung lokaler Gemeinden und regionaler Regierungen und seine Aktivitäten werden gemäß den Bestimmungen der polnischen Regierung durchgeführt, die Kohle als das Herzstück der polnischen Rohstoffsicherheit erachtet, die polnische Industrie erneuern möchte und bestrebt ist, die wirtschaftliche Entwicklung im Osten Polens, wo sich auch die Mine Jan Karski befindet, voranzutreiben.

 

Australien weist in Polen und jenen Ländern, die im Jahr 1991 ein Investitionsförder- und -schutzabkommen (Promotion and Protection of Investment Agreement) – ein bilaterales Investitionsabkommen, das gegenseitigen Schutz von Investitionen durch Einwohner und Unternehmen beider Länder bietet, einschließlich Konzessionen für die Exploration und den Abbau von Rohstoffen – unterzeichnet haben, den Status einer meistbegünstigten Nation (Most Favoured Nation) auf. Prairie behält sich das Recht vor, gegen den polnischen Staat in Zukunft Ansprüche gemäß dem Investitionsförder- und -schutzabkommen geltend zu machen.

 

Die Kokskohleprojekte von Prairie

 

Die Mine Debiensko

 

Die Mine Debiensko („Debiensko“) ist ein Hartkokskohleprojekt im Oberschlesischen Kohlebecken im Südwesten der Republik Polen. Sie ist etwa 40 Kilometer von der Stadt Kattowitz und 40 Kilometer von der Tschechischen Republik entfernt.

 

Debiensko grenzt im Nordwesten an die Mine Knurow-Szczyglowice und im Nordosten an die Mine Budryk, die sich beide im Besitz von JastrzÄ™bska SpóÅ‚ka WÄ™glowa SA („JSW“), dem führenden europäischen Produzenten von Hartkokskohle, befinden und von diesem auch betrieben werden.

 

Die Mine Debiensko wurde ursprünglich im Jahr 1898 eröffnet und von unterschiedlichen polnischen Bergbauunternehmen betrieben, ehe die Minenbetriebe im Jahr 2000 aufgrund einer größeren Umstrukturierung der Kohlebranche seitens der Regierung infolge eines Rückgangs der globalen Kohlepreise stillgelegt wurden. Anfang 2006 wurde Debiensko von New World Resources PLC („NWR“) erworben, das mit der Planung von Debiensko gemäß den polnischen Bergbaustandards begann, um Zugang zu Hartkokskohleflözen zu erhalten und diese abzubauen.

 

Im Oktober 2016 wurde Debiensko von Prairie erworben, um einen überarbeiteten Erschließungsansatz umzusetzen, der möglicherweise den frühen Abbau von erstklassigen profitablen Hartkokskohleflözen zu minimalen Investitionskosten ermöglicht. Prairie kann ein umfassendes Know-how bei der Definierung kommerziell solider Projekte und bei der Anwendung internationaler Standards in Polen vorweisen. Die die Tatsache, dass Debiensko eine vormals aktive Mine ist und sich in der Nähe zweier benachbarter Kokskohleproduzenten im selben geologischen Umfeld befindet, bekräftigt das beträchtliche Potenzial, Debiensko wieder in Betrieb zu bringen.

 

Die Mine Jan Karski

 

Jan Karski ist ein groß angelegtes Projekt mit halbweicher Kokskohle im Kohlebecken Lublin im Südosten von Polen. Das Kohlebecken Lublin ist eine etablierte kohleproduzierende Provinz, die über eine moderne und effiziente Infrastruktur verfügt, die das Potenzial für eine kostengünstige Minenerschließung aufweist. Jan Karski befindet sich neben der Kohlemine Bogdanka, die sich seit 1982 in kommerzieller Produktion befindet und der kostengünstigste Hartkohleproduzent Europas ist.

 

Der Einsatz moderner Explorationstechniken seitens Prairie wird Jan Karski weiterhin revolutionieren, zumal die jüngsten Bohrergebnisse die Fähigkeit des Projekts untermauern, hochwertige halbweiche Kokskohle mit äußerst geringem Aschegehalt zu produzieren, die in Polen auch als Typ-34-Kohle bekannt ist.

 

Die Qualität der Kokskohle ist höher als in den Bohrergebnissen vom Mai 2017 gemeldet und bestätigt ein weiteres Mal, dass Jan Karski eine Lagerstätte mit halbweicher Kokskohle bzw. Typ-34-Kokskohle von globaler Bedeutung ist, die das Potenzial aufweist, eine hochwertige halbweiche Kokskohle mit äußerst geringem Aschegehalt und einer Kokskohle-Produktteilung von bis zu 75 Prozent zu produzieren.

 

Zu den wichtigsten Vorteilen für die lokale Gemeinde und die Regionen Lublin und Chelm in Zusammenhang mit der Erschließung, der Errichtung und dem Betrieb von Jan Karski zählen folgende:

 

-          Schaffung von 2.000 direkten und 10.000 indirekten Arbeitsplätzen in der Region, sobald die Mine in Betrieb ist

-          Höhere Qualifikation der Arbeitskräfte durch die Durchführung von Schulungsprogrammen gemäß den internationalen Standards

-          Förderung der Entwicklung von Bildung, Gesundheitsdienstleistungen und der Kommunikation innerhalb der Region

-          Errichtung einer Mine, die neue Arbeitsplätze für zukünftige Generationen schafft, damit Familien in der Region bleiben

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 


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