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25.10.2019
Sibanye-Stillwater refinanziert erfolgreich seine Rand-Revolving-Kreditlinie

 

Johannesburg, 25. Oktober 2019: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL - https://www.youtube.com/watch?v=BHb5SLrbq8s&t=4s ) gibt bekannt, dass es seine bestehende Revolving Credit Facility (Existing ZAR RCF) im Umfang von 6 Mrd. Rand mit einer Laufzeit bis zum 15. November 2019 erfolgreich mit einer neuen Revolving Credit Facility (New ZAR RCF) im Umfang von drei Jahren mit einem Volumen von 5,5 Mrd. Rand zu ähnlichen Konditionen refinanziert hat. Die neue ZAR RCF hat einen anfänglichen Anlagenwert von 5,5 Mrd. Rand und beinhaltet eine R2 Milliarden Akkordeon-Option, die ein zukünftiges Upsize auf 7,5 Mrd. Rand ermöglicht, während der dreijährige Tenor um zwei weitere einjährige Verlängerungen verlängert werden kann.

"Wir freuen uns über die anhaltende Unterstützung unserer Kreditgeber. Die neue ZAR RCF erfüllt die Anforderungen der Gruppe zufriedenstellend und beinhaltet die Möglichkeit, den Tenor der letzten drei Jahre potenziell zu verlängern, sowie die Option, die neue ZAR RCF durch die Akkordeonoption zu erweitern und damit zusätzliche Finanzierungsflexibilität für die Gruppe zu schaffen", sagte Sibanye-Stillwater Chief Financial Officer, Charl Keyter.

 

Die wichtigsten Bestimmungen der neuen ZAR RCF, die mit einem Konsortium lokaler und internationaler Banken unter der Führung der Absa Bank Limited (über ihre Sparte Corporate and Investment Banking) und der Nedbank Limited (über ihre Sparte Nedbank Corporate and Investment Banking) abgeschlossen wurde, lauten wie folgt:

 

-                      Erster Kreditbetrag von 5,5 Mrd. R5

-                      Eine Akkordeon-Option für Sibanye-Stillwater, um die Anlagengröße vorbehaltlich der Zustimmung des Kreditgebers um weitere 2 Milliarden Rand auf 7,5 Milliarden Rand zu erhöhen.

-                      Die Laufzeit der neuen ZAR RCF beträgt drei Jahre, mit der Option, den Tenor um zwei weitere einjährige Verlängerungen zu verlängern, sofern die Kreditgeber zustimmen.

-                      Der Zinssatz ist gestaffelt zwischen dem Johannesburg Interbank Average Rate (JIBAR) plus 2,40% und dem JIBAR plus 2,60% in Abhängigkeit vom Verschuldungsgrad.

-                      Kreditnehmer und Bürgen sind diejenigen unter der bestehenden ZAR RCF, die das Unternehmen (Sibanye Gold Limited), Stillwater Mining Company Limited, Sibanye Rustenburg Platinum Mines (Pty) Ltd, Kroondal operations (Pty) Ltd und Western Platinum Ltd sind.

 

45 Abs. 5 des Aktiengesetzes

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne der Bestimmungen des § 45 Abs. 5 AktG 71 von 2008 (das "Aktiengesetz") und aufgrund des Sonderbeschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Mai 2019 (die "Hauptversammlung"), Der Aufsichtsrat der Gesellschaft (der "Aufsichtsrat") hat einen Beschluss gefasst, um die Verschuldung anderer Mitglieder der Gruppe im Rahmen des Kreditvertrags zu garantieren, der eine direkte und/oder indirekte finanzielle Unterstützung von verbundenen und miteinander verbundenen Unternehmen und Körperschaften der Gesellschaft im Sinne von § 45 Abs. 2 des Aktiengesetzes darstellt.

 

Nach Prüfung aller angemessenen finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft im Sinne und gemäß den Bestimmungen des § 45 in der Fassung des § 4 AktG hat sich der Vorstand davon überzeugt:

 

-                      unmittelbar nach der Gewährung der oben genannten finanziellen Unterstützung würde die Gesellschaft den in § 4 des Aktiengesetzes vorgesehenen Solvenz- und Liquiditätstest erfüllen.

-                      alle relevanten Bedingungen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Gewährung einer solchen finanziellen Unterstützung durch die Gesellschaft, die in der Gründungsurkunde der Gesellschaft enthalten sind, erfüllt sind.

-                      die Bedingungen, zu denen diese finanzielle Unterstützung gewährt werden soll, sind für die Gesellschaft fair und angemessen.

 

Kontakte:

 

E-Mail: ir@sibanyestillwater.com

James Wellsted

Leiter Investor Relations

+27 (0) 83 453 4014

 

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa (Proprietary) Limited (Eigene Anteile)

 

Sibanye Gold Limited

Handel als Sibanye-Stillwater

Reg. 2002/031431/06

Eingetragen in der Republik Südafrika

Code teilen: SGL

ISIN - ZAE000173951

Emittentencode: SGL

("Sibanye-Stillwater","das Unternehmen" und/oder "der Konzern")

 

Geschäftsadresse:

Libanon Business Park

1 Krankenhausstraße

(Off Cedar Ave)

Libanon, Westonaria, 1780

 

Postanschrift:

Private Bag X5

Westonaria, 1780

 

Tel. +27 11 278 9600

Fax +27 11 278 9863

 

In Europa:

Swiss Resource Capital AG

Jochen Staiger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

 

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

 

Diese Mitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "Ziel", "wird", "Prognose", "erwarten", "potenziell", "beabsichtigen", "schätzen", "erwarten", "können" und anderen ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte sind. Die in dieser Mitteilung dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater befinden, was dazu führen könnte, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von allen zukünftigen Ergebnissen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieser Mitteilung widerzuspiegeln oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu reflektieren, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

 


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