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28.09.2017
Sibanye-Stilwater: Benachrichtigung hinsichtlich Bedingungen von Abschnitt 45(5) des Companies Act 71 von 2008

Sibanye-Stilwater: Benachrichtigung hinsichtlich Bedingungen von Abschnitt 45(5) des Companies Act 71 von 2008

 

Westonaria, 28. September 2017. Nach dem Abschluss des Erwerbs von Stillwater Mining Company (eingetragen im US-Bundesstaat Delaware) („Stillwater http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=297484) hat das Unternehmen den Rückfinanzierungsprozess des Überbrückungskredits finalisiert, den das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften verwendet haben, um die Übernahme von Stillwater (die „Akquisitionsverbindlichkeiten“) mit unterschiedlichen Mitteln zu finanzieren, was im jüngsten Wandelanleihenangebot des Unternehmens (die „Wandelanleihe“) gipfelte, das am 26. September 2017 abgeschlossen wurde.  Das Unternehmen unterzeichnet auch Abkommen, um Stillwater in bestehende Dispositionskredite der Sibanye-Stillwater Group (die „bestehenden Dispositionskredite“) zu integrieren.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Board of Directors des Unternehmens gemäß den Bedingungen von Abschnitt (Section) 45(5) des Companies Act 71 von 2008 (der „Companies Act“) und gemäß einem bei der Jahreshauptversammlung des Unternehmens am 23. Mai 2017 (die „Jahreshauptversammlung“) gefassten Sonderbeschluss einen Beschluss gefasst hat, dem zufolge Thor US Holdco Inc. („US Holdco“), einer indirekten 100-Prozent-Tochtergesellschaft des Unternehmens, finanzielle Unterstützung bereitgestellt wird, indem US Holdco 362,4 Millionen US-Dollar (das „Darlehen“) zum Zweck der Kapitalisierung seiner 100-Prozent-Tochtergesellschaft Stillwater überwiesen wird.  Diese Verwendung der Einnahmen aus den Wandelanleihen durch das Unternehmen wird es Stillwater ermöglichen, die Akquisitionsverbindlichkeiten direkt zu begleichen. Das Darlehen stellt eine direkte und/oder indirekte finanzielle Unterstützung gemäß den Bedingungen von Abschnitt 45(2) des Companies Act dar.

 

Das Unternehmen hat bestimmte Zusätze der bestehenden Dispositionskredite vereinbart, um die jüngsten Änderungen in der Sibanye-Stillwater Group widerzuspiegeln. Diese Zusätze erfordern, dass das Unternehmen die seinen Tochtergesellschaften bereitgestellten Garantien und die finanzielle Unterstützung gemäß Abschnitt 45 des Companies Act bestätigt.

 

Es muss daher auch darauf hingewiesen werden, dass das Board gemäß den Bedingungen von Abschnitt 45(5) des Companies Act und gemäß dem bei der Jahreshauptversammlung gefassten Sonderbeschluss entsprechende Beschlüsse gefasst hat, um Tochtergesellschaften des Unternehmens sowie verbundenen und miteinander verbundenen Unternehmen und Organisationen weiterhin Garantien und finanzielle Unterstützung gemäß den geänderten Bedingungen der bestehenden Dispositionskredite bereitstellen wird, die allesamt eine direkte und/oder indirekte finanzielle Unterstützung gemäß den Bedingungen von Abschnitt 45(2) des Companies Act darstellen.

 

Unter Berücksichtigung aller vernünftigen finanziellen Umstände des Unternehmens hinsichtlich der Bestimmungen von Abschnitt 45 in Zusammenhang mit Abschnitt 4 des Act gibt das Board bekannt, dass

 

- das Unternehmen unmittelbar nach der Bereitstellung der oben beschriebenen finanziellen Unterstützung den Solvenz- und Liquiditätstest gemäß Abschnitt 4 des Act bestehen würde;

 

- alle relevanten Bedingungen und Einschränkungen hinsichtlich der Gewährung einer solchen finanziellen Unterstützung durch das Unternehmen gemäß der Gründungsurkunde des Unternehmens erfüllt werden;

 

- die Bedingungen, denen eine solche finanzielle Unterstützung unterliegt, für das Unternehmen fair und vernünftig sind.

Kontakt:

 

James Wellsted

Head of Investor Relations

Sibanye Gold Limited

Tel. +27 83 453 4014

ir@sibanyegold.co.za

 

In Europa:

Swiss Resource Capital AG

Jochen Staiger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

 

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited

 

Vorausschauende Aussagen

 

Diese Pressemitteilung enthält „vorausschauende Aussagen“ gemäß der „Safe Harbor“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995, inklusive aller Aussagen die in Zusammenhang mit den erwarteten Produktionsvolumen stehen. Vorausschauende Aussagen können durch folgende Worte identifiziert werden wie z.B. „anvisieren“, „werden“, „vorhersagen“, „erwarten“, „planen“, „Potenzial“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „erwarten“, „können“ und andere ähnliche Ausdrücke, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen historischer Tatsachen sind. Die vorausschauenden Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten eine Anzahl bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, wobei viele dieser schwer vorherzusagen sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle Sibanye-Stillwaters liegen. Diese könnten dazu fuhren, dass Sibanye-Stillwaters tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den historischen Ergebnissen oder etwaigen zukünftigen Ergebnissen abweichen, die durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye-Stillwater ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 


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