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30.05.2018
SpeakEasy unterzeichnet mit der HerbaMedica GmbH eine MOU, um hochwertiges Cannabis nach Deutschland und in die Europäische Union zu bringen

 

SpeakEasy unterzeichnet mit der HerbaMedica GmbH eine MOU, um hochwertiges Cannabis nach Deutschland und in die Europäische Union zu bringen

 

DIESE PRESSEMELDUNG IST NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE BESTIMMT.

 

 

29. Mai 2018, Vancouver, B.C., – Speakeasy Cannabis Club Ltd. (CSE: EASY) (Frankfurt: 39H) (das „Unternehmen“ oder „SpeakEasy“), das kurz vor dem Erhalt einer Anbaulizenz gemäß den Access to Cannabis for Medical Purposes Regulations („ACMPR“) steht, freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit der HerbaMedica GmbH eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, „MOU“) hinsichtlich des Exports von hochwertigem Cannabis nach Deutschland und in die EU-Märkte unterzeichnet hat.

 

HerbaMedica wird eine festgelegte Menge an Produkten von SpeakEasy kaufen und vertreiben und SpeakEasy wird diese Menge jedes Jahr zur Verfügung stellen, wobei diese Verpflichtung für zunächst drei Jahre nach dem verbindlichen Vertragsschluss besteht. Die vorgenannte Menge wird zwischen den Parteien festgelegt, sobald die deutschen Behörden die Lizenz erteilt haben. Die Unternehmen werden dann eine endgültige Vereinbarung unterzeichnen, wobei unabhängig von den dieser Lizenz zufolge zulässigen Mengen weitere Einzelheiten bereitgestellt werden. Im vorgenannten Zeitraum von zunächst drei Jahren wird der Partner in Deutschland und der EU Produkte nur über HerbaMedica vertreiben oder verkaufen. Durch den EU-weiten Vertrieb unserer Produkte durch HerbaMedica erhalten wir Zugang zu einem großen potenziellen Kundenkreis. Derzeit gibt es nur 7 zugelassene Cannabis-Importeure in Deutschland. SpeakEasy freut sich, als ein Lizenzanwärter die Möglichkeit zu haben, dieser ausgewählten Gruppe anzugehören.

 

HerbaMedica möchte SpeakEasy durch die Antragstellung und Bezahlung der Inspektion Zugang zum deutschen und dem EU-Markt (soweit dieser in den Zugang zum deutschen Markt einbezogen ist) verschaffen. Die Inspektion besteht aus zwei Phasen. Zunächst wird ein spezialisiertes Beratungsunternehmen im Hinblick auf die GMP (Good Manufacturing Practice) der EU und die GACP (Good Agricultural Cultivation Practice) der EU die Standorte inspizieren und das Unternehmen bezüglich notwendiger Verbesserungen/Änderungen für die Erlangung der EU-Lizenz beraten. Danach werden die Standorte von den zuständigen deutschen Behörden inspiziert. Die externen Kosten für die Inspektion werden von HerbaMedica getragen, die internen Vorbereitungs-/Verbesserungskosten von SpeakEasy bleiben zu Lasten von SpeakEasy.

 

SpeakEasy passt hervorragend zu HerbaMedica, da Marc und sein Team umfangreiche Kenntnisse in allen Facetten der Cannabisbranche mitbringen. Die Schwerpunkte unserer beiden Unternehmen ergänzen sich sehr gut,“ sagte David Hohne, CEO von HerbaMedica.

Über HerbaMedica:

 

HerbaMedica hat eine Lizenz für den Import von Cannabis nach Deutschland beantragt. HerbaMedica wurde im Sommer 2017 mit dem Ziel gegründet, ein Importeur von hochwertigen Cannabisblüten und Cannabisprodukten nach Deutschland und in die Europäische Union zu werden. Derzeit gibt es sieben Importeure, die alle Produkte aus denselben Quellen für den Import nach Deutschland beziehen.

 

IM NAMEN VON SPEAKEASY CANNABIS CLUB LTD.

(gezeichnet) „Marc Geen

Chief Executive Officer

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Speakeasy Cannabis Club Ltd.

www.speakeasygrowers.com

Telefon: 604-283-1722

 

SPEAKEASY CANNABIS CLUB LTD.

Suite 800-1199 West Hastings Street, Vancouver, BC V6E 3T5

T 604-283-1722

F 888-241-5996

 

Nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten oder über US-Nachrichtendienste bestimmt. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere wurden bzw. werden nicht unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung („U.S. Securities Act“) oder unter anderen einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an  US-Personen abgegeben bzw. verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem U.S. Securities Act und den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen erfolgt bzw. keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierungsverpflichtung besteht.

 

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsgerichtete Informationen oder zukunftsgerichtete Aussagen (gemeinsam die „zukunftsgerichteten Aussagen“), zu denen auch solche zählen, die anhand von Begriffen wie „prognostizieren“, „glauben“, „planen“, „schätzen“ „erwarten“, „beabsichtigen“, „können“, „sollten“ und ähnlichen Ausdrücken - soweit sich diese auf das Unternehmen oder seine Unternehmensführung beziehen - zu erkennen sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind keine historischen Tatsachen, sondern spiegeln die aktuellen Erwartungen im Hinblick auf zukünftige Ergebnisse oder Ereignisse wider. Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Erwartungen sowie verschiedenen Schätzungen, Faktoren und Annahmen und sind daher mit bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren verbunden.

 

Aussagen zu den Plänen der zukünftigen Anlagenerweiterung oder zum Antrag auf Erteilung einer ACMPR-Lizenz sind zukunftsgerichtete Informationen.

 

Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und sind mit Risiken, Unsicherheiten und Annahmen verbunden, die schwer vorauszusagen sind. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem der Nichterhalt der behördlichen Genehmigungen, die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel, sowie die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Diese vorsorglichen Hinweise gelten ausdrücklich für die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung. Diese Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse ausgelegt werden. Solche Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Leistungskennzahlen wesentlich von jenen abweichen, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht werden. Obwohl solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen der Unternehmensführung basieren, kann nicht garantiert werden, dass die Aussagen sich als richtig herausstellen oder das sich die Erwartungen oder Schätzungen der Unternehmensführung im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen, Umstände oder Ergebnisse erfüllen. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Aktualisierung oder Berichtigung der zukunftsgerichteten Informationen, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu tragen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf die zukunftsgerichteten Aussagen des Unternehmens zu verlassen.

 

Die Canadian Securities Exchange (CSE) und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der CSE als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

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