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05.04.2017
Uranium Energy Corp erhält Ausnahmegenehmigung für Grundwasserleiter für sein ISR-Projekt Burke Hollow in Südtexas

Uranium Energy Corp erhält Ausnahmegenehmigung für Grundwasserleiter für sein ISR-Projekt Burke Hollow in Südtexas

 

Corpus Christi, TX, 5. April 2017 – Uranium Energy Corp (NYSE MKT: UEC, das „Unternehmen“ oder „UEC - http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=297402) gibt bekannt, dass die US-Umweltschutzbehörde (EPA) eine Ausnahmegenehmigung vom Grundwasserschutzgesetz für das 5.384 Acres umfassende unternehmenseigene Projekt Burke Hollow in Südtexas erteilt hat. Burke Hollow ist das dritte Projekt, das im Rahmen der Hub-and-Spoke-Strategie des Unternehmens, die auf einen kostengünstigen In-situ-Bergbaubetrieb (ISR) mit Verarbeitung in der nahegelegenen Hobson-Anlage ausgerichtet ist, erschlossen wurde.

 

Die Genehmigung wurde erteilt, kurz nachdem im Dezember 2016 die Texas Commission on Environmental Quality (TCEQ) die endgültige Bergbaugenehmigung für 11.000 Acre erteilt hat. Zwei weitere Genehmigungen für Entsorgungsbohrlöcher wurden im Juli 2015 erteilt, sodass drei der vier wichtigsten Genehmigungen für das Projekt nun vorliegen. Die letzte wichtige Genehmigung ist die Genehmigung von radioaktivem Material (Radioactive Material License), die zurzeit vom TCEQ fachlich überprüft wird.

 

Anfang der Woche, am 3. April, wurde mit dem diesjährigen Bohrprogramm des Unternehmens auf Burke Hollow begonnen. Dies umfasst zwei vertraglich vereinbarte Bohranlagen und es sollen bis zu 100 Abgrenzungs- und Explorationsbohrlöcher niedergebracht werden. Primäres Ziel dieses Bohrprogramms ist der Abschluss der Explorations- und Abgrenzungsphase von zwei verwandten Goliad Lower B-Trends, welche Burke Hollows „Production Area 1“ bilden werden. Es konnte nachgewiesen werden, dass die zwei Lower B-Trends sich über eine Strecke von 1,7 Meilen erstrecken. Die nordwestliche Seite des Erzkörpers ist offen und nur geringfügig exploriert. Es besteht großes Potenzial, dass er um bis zu weitere 3.000 Fuß erweitert werden kann.

 

Über Uranium Energy Corp

 

Uranium Energy Corp ist ein Uranbergbau- und -explorationsunternehmen mit Sitz in den USA. Die unternehmenseigene Verarbeitungsanlage Hobson, die über alle erforderlichen Lizenzen verfügt, ist von sämtlichen Projekten in Südtexas - i.e. dem ISR-Betrieb Palangana, dem genehmigten ISR-Projekt Goliad und dem im Erschließungsstadium befindlichen IRS-Projekt Burke Hollow - zentral erreichbar. Darüber hinaus kontrolliert das Unternehmen mehrere im fortgeschrittenen Explorationsstadium befindliche Projekte in Arizona, Colorado und Paraguay. Die Betriebe des Unternehmens werden von anerkannten und namhaften Branchenexperten geleitet, die über viele Jahrzehnte praktische Erfahrung in den wichtigsten Bereichen der Uranexploration, -erschließung und -förderung verfügen.

 

Kontaktdaten für Anleger von Uranium Energy Corp:

Tel: (866) 748-1030 (gebührenfrei)

Fax: (361) 888-5041

E-Mail: info@uraniumenergy.com

 

In Europa:

Swiss Resource Capital AG

Jochen Staiger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

Börseninformationen:

NYSE MKT: UEC

Symbol Börse Frankfurt: U6Z

WKN: AØJDRR

ISN: US916896103

 

Safe Harbor-Erklärung

 

Abgesehen von den hier getätigten Aussagen zu historischen Tatsachen handelt es sich bei den Informationen in dieser Pressemitteilung um zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der in den Vereinigten Staaten und Kanada geltenden Wertpapiergesetze. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Alle anderen Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Worten oder Phrasen wie „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „geht davon aus“ oder „geht nicht davon aus“, „plant“, „schätzt“ oder „beabsichtigt“ beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „könnten“, „würden“ oder „werden“), stellen keine historischen Tatsachen dar und sollten als „zukunftsgerichtete Aussagen“ betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Zu solchen Risiken und anderen Faktoren zählen unter anderem auch die tatsächlichen Ergebnisse der Explorationsaktivitäten, Abweichungen bei den zugrundeliegenden Annahmen im Zusammenhang mit der Schätzung oder Realisierung von Mineralressourcen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die im Rahmen der Mittelaufbringung aus dem Verkauf von Aktien resultierende Verwässerung, Unfälle, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere Risiken der Bergbaubranche, die ohne Einschränkung auch umweltbezogene Risiken, Verzögerungen beim Erhalt von Regierungsgenehmigungen, Lizenzen oder Finanzierungen bzw. bei der Fertigstellung der Erschließungs- und Bauarbeiten, Eigentums- bzw. Haftungsansprüche und der Versicherungsschutz beinhalten. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Den Lesern wird daher empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, die entweder in dieser Pressemeldung oder in anderen Dokumenten, auf welche die Pressemeldung Bezug nimmt, enthalten sind.

 

Bestimmte Angelegenheiten, die in dieser Pressemeldung erörtert werden sowie mündliche Aussagen, die von Zeit zu Zeit von den Vertretern des Unternehmens getätigt werden, stellen möglicherweise zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der bundesstaatlichen Wertpapiergesetze dar. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bestimmten Risiken, Trends und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den prognostizierten Ergebnissen abweichen. Viele dieser Faktoren können vom Unternehmen nicht beeinflusst oder vorhergesagt werden. Wichtige Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse deutlich abweichen, und die das Unternehmen und die Aussagen in dieser Pressemeldung beeinflussen können, sind in den Unterlagen, die das Unternehmen bei der Securities and Exchange Commission einreicht, angeführt. Das Unternehmen beruft sich in Zusammenhang mit den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung auf den Schutz durch die Safe-Harbor-Erklärung für zukunftsgerichtete Aussagen, die im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten sind. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu ergänzen, weder aufgrund neuer Informationen bzw. zukünftiger Ereignisse noch aus sonstigen Gründen. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf von Wertpapieren dar.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com , www.sec.gov , www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 

 


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