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24.05.2018
US Cobalt erhält endgültige Genehmigung für Übernahme durch First Cobalt

US Cobalt erhält endgültige Genehmigung für Übernahme durch First Cobalt

 

TORONTO, ON - (23. Mai 2018) - US Cobalt Inc. (TSX-V: USCO, OTCQB: USCFF) („US Cobalt“) und First Cobalt Corp. (TSX-V: FCC; ASX: FCC; OTCQX: FTSSF) („First Cobalt“ - https://www.youtube.com/watch?v=RFF7GH4WKSU&t=7s ) freuen sich bekannt zu geben, dass US Cobalt einen endgültigen Beschluss des Supreme Court of British Columbia erhalten hat, in dem die bereits angekündigte Übernahme durch First Cobalt genehmigt wird.

 

Die Übernahme von US Cobalt wird die Stellung von First Cobalt als vertikal integriertes reines Kobalt-Unternehmen mit drei bedeutenden nordamerikanischen Anlagen stärken: 50 ehemalige Minen im Canadian Cobalt Camp, das Iron Creek Projekt in Idaho, USA, und die einzige zugelassene Kobalt-Raffinerie in Nordamerika, die Batteriematerial herstellen kann.

 

Für das Iron Creek Projekt gibt es eine frühere Mineralressourcenschätzung (nicht konform gemäß NI 43-101) von 1,3 Mio. Tonnen mit einem Gehalt von 0,59% Kobalt. Eine neue Ressourcenschätzung wird bis Oktober 2018 erwartet.

 

Vorbehaltlich aller erforderlichen regulatorischen und behördlichen Genehmigungen wird erwartet, dass die Transaktion am oder um den 31. Mai 2018 abgeschlossen sein wird.

 

First Cobalt hat sich außerdem bereit erklärt, US Cobalt einen Überbrückungskredit in Höhe von bis zu 5 Millionen Dollar zur Verfügung zu stellen, um das laufende Bohrprogramm auf dem Iron Creek Projekt bis zum Abschluss der Transaktion aufrechtzuerhalten. Vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung wird es sich bei dem Überbrückungskredit um ein Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von zwei Jahren und einer Verzinsung zum Leitzins plus 1% handeln. Nach Abschluss der Transaktion wird der Überbrückungskredit zu einer konzerninternen Verbindlichkeit und wird gekündigt. Wird die Transaktion beendet, kann First Cobalt die Rückzahlung aller aufgelaufenen Zinsen und des aus dem Überbrückungskredit geschuldeten Kapitals verlangen

 

Über US Cobalt

 

US Cobalt konzentriert sich auf den Erwerb und die Entwicklung von hochwertigen Batterie-Metall-Lagerstätten in Nordamerika. Das Iron Creek Cobalt Projekt, das sich im produktiven Idaho Cobalt Belt befindet, steht im Mittelpunkt einer 40-Loch, 35.000 Fuß (10.700 Meter) Bohrkampagne zur Bestätigung einer früheren Schätzung von 1,3 Mio. Tonnen mit 0,59% Kobalt (nicht konform gemäß NI 43-101). Eine gemäß NI 43-101 erstellte Ressourcenschätzung wird für das Projekt im Jahr 2018 erwartet.

 

Über First Cobalt

 

First Cobalt ist bestrebt, das größte reine Kobaltexplorations- und -erschließungsunternehmen der Welt zu werden. Das Unternehmen kontrolliert über 10.000 Hektar an vielversprechendem Land, das über 50 historische Minen sowie Mineralverarbeitungseinrichtungen im Cobalt Camp (Ontario, Kanada) umfasst. Die Raffinerie von First Cobalt ist die einzige zugelassene Einrichtung in Nordamerika, die in der Lage ist, Kobalt-Batteriematerialien zu produzieren.

 

First Cobalt ist bestrebt, mittels neuer Entdeckungs-, Mineralverarbeitungs- und Wachstumsmöglichkeiten einen Aktionärswert zu schaffen, wobei das Hauptaugenmerk auf Nordamerika gerichtet ist.

 

Für First Cobalt Corp.

 

Trent Mell

President & Chief Executive Officer

 

Für US Cobalt Inc.

 

Wayne Tisdale

President

 

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.firstcobalt.com oder kontaktieren Sie:

 

Heather Smiles

Investor Relations

info@firstcobalt.com

+1.416.900.3891

 

Wayne Tisdale

President

info@uscobaltinc.com

+1.604.639.4457

www.uscobaltinc.com

 

Swiss Resource Capital AG

Jochen Staiger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

 

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (entsprechend der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

 

Hinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

 

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) im Sinne der gültigen Wertpapiergesetze und des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995. Sämtliche Aussagen in dieser Pressemitteilung, außer Angaben über historische Tatsachen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Im Allgemeinen können als zukunftsgerichtete Aussagen diejenigen Angaben bezeichnet werden, die Begriffe wie „planen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „antizipieren“, „glauben“ oder die Ableitungen derartiger Wörter enthalten, oder Erklärungen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „werden“ „möglicherweise“ „eintreten“ oder „erzielt werden“ „könnten“ oder „würden“. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse, Leistungen und Möglichkeiten erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten insbesondere Aussagen zum Abschluss der Transaktion, einschließlich der zu erwartenden Ergebnisse der Transaktion und Aussagen zum Überbrückungskredit. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören auch die jene, die in der Management Discussion and Analysis  und anderen öffentlich dargelegten Risikofaktoren von First Cobalt und US Cobalt (unter www.sedar.com abrufbar) enthalten sind. Auch wenn First Cobalt und US Cobalt die Informationen und Annahmen, die diesen zukunftsgerichteten Aussagen zugrunde liegen, für angemessen hält, sollte man sich nicht übermäßig auf diese Aussagen verlassen, die nur am Tag der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zutreffend sind, und es kann nicht zugesichert werden, dass solche Ereignisse im angegebenen Zeitraum oder überhaupt stattfinden werden. Sofern nicht durch gültiges Gesetz gefordert, beabsichtigen First Cobalt und US Cobalt nicht und sind auch nicht dazu verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus sonstigen Gründen.

 

Historische Schätzungen

 

US Cobalt betrachtet die oben erwähnten Schätzungen der Kobalt- und Kupfermengen und -gehalte als historische Schätzungen. Die historischen Schätzungen weisen keine Kategorien auf, die den aktuellen CIM Definition Standards on Mineral Resources and Mineral Reserves gemäß den Standards of Disclosure for Mineral Projects („NI 43-101“) entsprechen, und wurden nicht als konform mit den aktuellen CIM Definition Standards erachtet. Sie wurden in den 1980er Jahren - noch vor Einführung und Umsetzung der Vorschrift NI 43-101 - vorgenommen. Es wurden keine ausreichenden Arbeiten durch einen qualifizierten Sachverständigen durchgeführt, um die historischen Schätzungen als aktuelle Mineralressourcen einstufen zu können. US Cobalt betrachtet die historischen Schätzungen daher nicht als aktuelle Mineralressourcen. Weitere Arbeiten - unter anderem auch Bohrungen - sind erforderlich, um die geschätzten Ressourcen in die entsprechenden Kategorien laut CIM Definition Standards einstufen zu können. Anleger werden darauf hingewiesen, dass aus den historischen Schätzungen nicht abgeleitet werden sollte, dass es tatsächlich wirtschaftliche Lagerstätten im Konzessionsgebiet Iron Creek gibt. US Cobalt hat keine unabhängige Untersuchung der historischen Schätzungen durchgeführt und hat auch die Ergebnisse vorangegangener Explorationsarbeiten nicht auf unabhängige Weise analysiert, um die Genauigkeit der Daten verifizieren zu können. US Cobalt glaubt, dass die historischen Schätzungen für die weitere Exploration im Konzessionsgebiet Iron Creek relevant sind.

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!


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