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04.10.2007
WaveLight AG (WKN 512560) bleibt dem transparenten Kapitalmarkt erhalten

WaveLight AG (WKN 512560) bleibt dem transparenten Kapitalmarkt erhalten

Die SONEVA S.A. hat zusammen mit der Orsus Consult GmbH und weiteren, durch die RRS Capital Strategies Services GmbH vertretenen, Investoren zum 6. September 2007 Stück 400.000 Aktien der WaveLight AG erworben. Dies entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital in Höhe von 6,08 %. Damit ist die Alcon, Inc. nicht mehr in der Lage, an den genannten Investoren vorbei, die für ein möglicherweise beabsichtigtes Squeeze Out benötigte Beteiligungsschwelle von 95% am Grundkapital der WaveLight AG zu erwerben und in dessen Folge die Einstellung der Börsennotierung zu betreiben. Entsprechend bleibt die Aktie der WaveLight AG dem transparenten Kapitalmarkt erhalten.

Am 13. August gab die Alcon, Inc. ein freiwilliges Übernahmeangebot für die Aktien der WaveLight AG zum Preis von 15 Euro je auf den Inhaber lautender, nennwertloser Aktie der WaveLight AG bekannt. Am 28. September meldete die Alcon, Inc. gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) am Grundkapital und den Stimmrechten der WaveLight AG einen Anteil von 76,94% erworben zu haben.

Soneva S.A., Orsus Consult GmbH und RRS Capital Strategies Service GmbH sind sich darin einig, dass das von der Alcon, Inc. abgegebene Angebot in Höhe von 15,00 Euro je Aktie der WaveLight AG den wahren Wert des Unternehmens nicht angemessen reflektiert.

So hat sich die WaveLight AG, deren Börsengang im Jahre 1999 zu einem Emissionspreis von 15,00 Euro je Aktie erfolgte, nach Ansicht der genannten Investoren zum weltweiten Technologieführer im Bereich der auf Lasertechnik basierenden Augenheilkunde (Ophthamologie) entwickelt. Zusätzlich verfügt die WaveLight AG heute als einzige nicht US-Unternehmung innerhalb der Gruppe ihrer Wettbewerber über weltweite Vertriebszulassungen im Bereich der refraktiven Chirurgie. Übernahmen von Wettbewerbern der WaveLight AG, wie VISX und IntraLase Corp., erfolgten zu Bewertungen, die einem mehrfachen der zuletzt erzielten Jahresumsätze entsprachen (bis zum 7-fachen des letzten Jahresumsatzes). Das Angebot von Alcon Inc. bewertet die WaveLight AG jedoch nur mit dem circa 1,2-fachen des letztjährigen Jahresumsatzes. Zudem sind sowohl die bereits am Markt eingeführten als auch die noch in der Entwicklung befindlichen Produkte der WaveLight AG für die Alcon, Inc. von großer strategischer Bedeutung. Durch den Einstieg von Alcon, Inc. werden die Produkte der WaveLight AG zukünftig nicht nur über das eigene sondern vor allem auch über das globale Vertriebsnetz von Alcon Inc. verkauft.

WaveLight AG erspart dies erhebliche Vertriebs- und Marketingkosten (in der Vergangenheit beliefen sich diese auf etwa 25% des Umsatzes) was schlussendlich zu einer höheren Profitabilität führt.

Aufgrund der Überschreitung der 75% Schwelle seitens Alcon Inc. gehen die Soneva S.A., Orsus Consult GmbH und RRS Capital Strategies Service GmbH davon aus, dass es zwischen der Alcon, Inc. und der WaveLight AG in einem ersten Schritt zum Abschluß eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gem. § 291 Aktiengesetz kommen wird. In einem solchen Fall steht allen verbliebenen freien Aktionären gem. § 304 ff Aktiengesetz eine jährliche Ausgleichszahlung zu. Deren Höhe sollte aufgrund der zu erwartenden Synergien deutlich höher als eine normale Dividende ausfallen.

Im Zuge dieser Einschätzung erwarten die Soneva S.A., Orsus Consult GmbH und RRS Capital Strategies Service GmbH, daß es zu einer zügigen Annäherung des Kurses der WaveLight AG Aktie an den mit 25 Euro veranschlagten Wert kommen wird.

Aussender:
Orsus Consult GmbH
Schachtgasse 1a
95362 Kupferberg