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19.05.2021
Canasil schließt überzeichnete, nicht vermittelte Privatplatzierung in Höhe von 790.000 $ zur Finanzierung von Bohrprogrammen bei Silber-Gold-Projekten in Mexiko ab

Vancouver, 18. Mai 2021. Canasil Resources Inc. (TSX-V: CLZ, DB Frankfurt: 3CC, „Canasil“ oder das „Unternehmen“) meldet den Abschluss einer nicht vermittelten Privatplatzierung (die „Platzierung“) von 7.900.000 Einheiten (die „Einheiten“) zu einem Preis von 0,10 $ pro Einheit (Bruttoeinnahmen von insgesamt 790.000 $ per 17. Mai 2021). Die Platzierung wurde zunächst mit 500.000 $ gemeldet und anschließend durch Pressemitteilungen am 27. April und 11. Mai 2021 auf 750.000 $ erhöht. Der Abschluss der Platzierung unterliegt einer endgültigen Genehmigung der TSX Venture Exchange. Die Wertpapiere, die in Zusammenhang mit der Platzierung ausgegeben werden, unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag nach dem Ausgabedatum. Auf einen Teil der Einnahmen aus der Platzierung ist eine Vermittlungsprovision in Höhe von 6 % (5.700 $) zu entrichten. Die Einnahmen werden zur Finanzierung weiterer Bohrprogramme bei den Silber-Gold-Explorationsprojekten des Unternehmens in den mexikanischen Bundesstaaten Durango und Zacatecas sowie als Betriebskapital verwendet werden.

 

Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens und einem halben nicht übertragbaren Aktienkaufwarrant. Jeder ganze Warrant (ein „Warrant“) kann innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss der Platzierung zum Erwerb einer Stammaktie des Unternehmens ausgeübt werden, und zwar zum Preis von 0,15 Dollar im ersten Jahr und zum Preis von 0,20 Dollar im zweiten Jahr. Sollte der Schlusskurs der Aktien des Unternehmens ab dem vierten Monat nach Abschluss der Platzierung an 20 aufeinanderfolgenden Handelstagen (das „Auslösedatum“) mehr als 0,25 Dollar betragen, hat das Unternehmen das Recht, den Verfall der Warrants auf den 30. Tag nach dem Auslösedatum vorzuziehen. Dazu muss das Unternehmen innerhalb von drei Handelstagen nach dem Auslösedatum eine Pressemeldung veröffentlichen, in der der vorgezogene Verfall der Warrants bekannt gegeben wird.

 

Gemäß dem Aktienoptionsplan des Unternehmens hat das Unternehmen Directors, Officers, Beratern und Mitarbeitern 1.900.000 Incentive-Aktienoptionen gewährt. Die Optionen können innerhalb von fünf Jahren nach dem Gewährungsdatum zu einem Preis von 0,15 $ ausgeübt werden. Die Optionen werden im Rahmen der jährlichen Prüfung der ausstehenden Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsplans des Unternehmens gewährt.

 

Über Canasil:

 

Canasil ist ein kanadisches Mineralexplorationsunternehmen mit einem umfangreichen Portfolio an zu 100 % unternehmenseigenen Silber-, Gold-, Kupfer-, Blei- und Zink-Explorationsprojekten in den mexikanischen Bundesstaaten Durango und Zacatecas bzw. in der kanadischen Provinz British Columbia. Zu den Direktoren und Führungsmitgliedern des Unternehmens zählen Fachleute der Branche, die bereits umfangreiche Erfahrungen in der Auffindung und im Ausbau von erfolgreichen Rohstoffexplorationsprojekten über die Entdeckung bis hin zur Erschließung sammeln konnten. Das Unternehmen führt aktiv Explorationsarbeiten in seinen Mineralprojekten durch und betreibt in Durango (Mexiko) ein Tochterunternehmen. Die dort beschäftigten geologischen Vollzeitkräfte und das Hilfspersonal sind für die Betriebsstätten in Mexiko verantwortlich.

 

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über:

 

Bahman Yamini

President and C.E.O.

Canasil Resources Inc.

Tel: (604) 709-0109

www.canasil.com  

 

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Diese Pressemeldung stellt in Rechtsgebieten, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, kein Verkaufsangebot bzw. Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere dar. Die Wertpapiere werden bzw. wurden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (das „Gesetz von 1933“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft bzw. an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S des Gesetzes von 1933) weder angeboten noch verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 oder den entsprechenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen besteht bzw. keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungspflicht vorliegt.

 

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