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12.11.2014
MIRANDA GOLD unterzeichnet Joint-Venture-Vereinbarung, um sein hochgradiges Projekt Willow Creek zu einem Förderbetrieb auszubauen

MIRANDA GOLD unterzeichnet Joint-Venture-Vereinbarung, um sein hochgradiges Projekt Willow Creek zu einem Förderbetrieb auszubauen

 

Vancouver, BC, Kanada – 12. November 2014 – Miranda Gold Corp. („Miranda“) (TSX-V: MAD) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen mit Gold Torrent, Inc. („Gold Torrent“) (GTOR: OTCBB) eine definitive Vereinbarung für sein Projekt Willow Creek in Alaska unterzeichnet hat. Diese Vereinbarung ersetzt die am 6. August 2014 angekündigte Absichtserklärung.

 

Wie am 23. Oktober 2014 mitgeteilt wurde, hat Miranda einen NI 43 101-konformen technischen Bericht eingereicht, der die erste unabhängige Ressourcenschätzung für die Lagerstätte Willow Creek Coleman bestätigt. Es ergeben sich in der gemessenen und angezeigten Kategorie 62.100 Feinunzen Gold, die in 78.700 Tonnen mit einem Erzgehalt von 24,6 g Au/t enthalten sind, und in der abgeleiteten Kategorie 4.100 Feinunzen Gold, die in 5.300 Tonnen mit einem Erzgehalt von 24,2 g Au/t enthalten sind. Für alle Ressourcenkategorien gilt ein Cutoff-Wert von 7,0 g Au/t.

 

Über das Joint Venture

 

Die wesentlichen Konditionen des Joint Venture (das JV) basieren auf den für Limited Liability Companies vorgesehenen Unterlagen der Rocky Mountain Mineral Law Foundation.

 

Im Rahmen des JV sind folgende Punkte vorgesehen:

 

ï‚·         Gold Torrent fungiert als Betreiber des JV.

 

ï‚·         Gold Torrent wird die erste Teilinvestition in Höhe von 10 Millionen US$ („Erstfinanzierung“) im Rahmen des JV alleine finanzieren, um sich sukzessive eine Beteiligung von 70 % am JV zu sichern. Der restliche Anteil von 30 % am JV verbleibt im Besitz von Miranda.

 

ï‚·         Die Vertragsparteien werden alle Investitionen, die eine Summe von 10 Millionen US$ überschreiten („Überschusskapital“), ihrer Beteiligung entsprechend bereitstellen.

 

ï‚·         Miranda erhält 10 % des zur Ausschüttung vorgesehenen Cashflows bis die Erstfinanzierung von Gold Torrent getilgt ist. Danach erhält Miranda 20 % des zur Ausschüttung vorgesehenen Cashflows bis der von Gold Torrent bereitgestellte Teilbetrag des Überschusskapitals getilgt ist. Zuletzt erhöht sich der Cashflow auf 30 %.

 

Gold Torrent plant den raschen Ausbau der Lagerstätte Coleman zu einem Förderbetrieb und will während des Bau- und Förderbetriebs intensive Explorationsaktivitäten unter Tage durchführen, um die Ressourcen entscheidend zu erweitern. Zahlreiche historische Bohrabschnitte mit hochgradiger Mineralisierung lassen darauf schließen, dass sich die Mineralisierung unterhalb der Lagerstätte Coleman fortsetzt, in der Mine Lucky Shot im Fallwinkel ebenfalls ausdehnt und auch in der Zone Murphy umfangreiches Potenzial aufweist. Diese Bereiche grenzen an das Projekt Coleman und könnten rasch in einen Abbauplan eingebunden werden.

 

Die jüngsten Boden- und Gesteinsproben zwischen dem Erzgang Murphy und der Mine Gold Bullion in 2 km Entfernung lassen darauf schließen, dass sich in einem Bereich, der noch keine moderne Exploration erfahren hat, zahlreiche parallel verlaufende Erzgänge befinden dürften. Sollte sich diese Annahme bestätigen, dann könnten diese Erzgänge durch Grabungen und Bohrungen abgegrenzt und möglicherweise bereits gleichzeitig mit der Lagerstätte Coleman abgebaut werden, wodurch sich das erste Förderprofil entscheidend erweitern ließe.

 

Gold Torrent wird nun mit den für die Genehmigung zuständigen Behörden und auch mit allen anderen Interessengruppen, die von der Erschließung des Projekts Willow Creek betroffen sind, Gespräche führen. Durch die Nutzung der bestehenden Straßen, Tunnel und ausgelagerten Verarbeitungsanlagen wird der Betrieb nur in geringem Maße zu einer optischen und physischen Beeinträchtigung führen.

 

Joseph Hebert, Executive Vice President von Miranda, erklärt: „Die Errichtung eines Förderbetriebs in der Region Willow Creek erfolgt im Einklang mit der Joint Venture-Strategie des Unternehmens, ermöglicht aber einen strafferen Zeitplan bis zur Einleitung der Produktion. Die Errichtung eines Förderbetriebs bei Willow bietet Miranda die Möglichkeit, sich auch weiterhin auf erstklassige Entdeckungen zu konzentrieren. Das Unternehmen wird sich von vielen Mitbewerbern dadurch abheben, dass es eine Ressourcenbasis, einen hochgradigen Produktionsbetrieb in einer Region mit gutem Explorationspotenzial und einen internen Cashflow nach Kapitalrückerstattung vorweisen kann.“

 

Einzelheiten zum Projekt

 

Die Goldmineralisierung bei Willow ist in mesothermalen Quarzgängen mit geringem Sulfidanteil enthalten, die in eine in Ost-West-Richtung verlaufende, flache bis leicht gegen Norden abfallende Scherungszone eingebettet sind. Miranda hat das Projekt Willow Creek, das sich auf dem Straßenweg rund 166 km nördlich von Anchorage befindet, von Alaska Hardrock Inc. für 80 Jahre in Pacht übernommen. Das Projektgelände liegt östlich der Stadt Willow und ist über eine gut gewartete Kiesstraße erreichbar. Das Projekt Willow Creek erstreckt sich über einen Großteil der historischen Bergbauregion Willow Creek und besteht aus 75 patentierten Bergbaukonzessionen sowie 62 Bergbaukonzessionen des Bundesstaates Alaska, die sich gemeinsam über rund 8.700 Acres (3.520 Hektar) Grundfläche erstrecken. Auf dem Projektgelände befinden sich zahlreiche historische Abbaustätten wie z.B. Lucky Shot, Coleman, War Baby, Nippon und Gold Bullion. Das Gold ist normalerweise grobkörnig und steht mit Telluriden und zu einem geringeren Anteil auch mit Sulfiden in Verbindung.

 

In der Vergangenheit wurden aus den von Miranda kontrollierten Gebieten nach Schätzung mehr als 500.000 Unzen mit einem Goldgehalt 1,2 Unzen pro Tonne (41,14 g Au/t) gefördert. Diese stammen in erster Linie aus drei engstehenden Abbaustätten im Bereich des Erzgangs Lucky Shot. Miranda nimmt an, dass sich in der Nähe anderer historischer Abbaustätten in der Region mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls produktive Erzgänge befinden.

 

Qualifizierter Sachverständiger

Die in dieser Pressemeldung veröffentlichten Informationen wurden von Mirandas Executive Vice President Joseph Hebert, C.P.G., BSc. Geology, in seiner Funktion als qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 geprüft und bestätigt.

 

Über Miranda

 

Miranda ist ein Unternehmen, das sich auf die Exploration von Goldvorkommen in Nevada, Alaska und Kolumbien spezialisiert hat. Der Schwerpunkt liegt auf Goldexplorationsprojekten, die beste Aussichten auf die Entdeckung hochwertiger Goldvorkommen haben. Miranda führt eigene Basisexplorationsarbeiten durch und wendet anschließend ein Joint-Venture-Geschäftsmodell für seine Projekte an. Damit sollen die Fundergebnisse optimiert und das Explorationsrisiko gleichzeitig möglichst gering gehalten werden. Miranda arbeitet zur Zeit mit den Unternehmen Agnico Eagle Mines Ltd., Prism Resources, Montezuma Mines Inc. und Red Eagle Mining Corporation zusammen.

 

Weitere Informationen zu Miranda erhalten Sie über Executive Vice President Joe Hebert (Tel. 775-738-1877). www.mirandagold.com

 

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

 

Miranda Gold Corp.

Unit 1, 15782 Marine Drive,

White Rock, BC. V4B 1E6

Tel: (604)536-2711    

www.mirandagold.com

 

OTCBB: MRDDF             

TSX-V: MAD             

FWB: MRG

 

 

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den derzeitigen Erwartungen und Schätzungen des Unternehmens basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen zeichnen sich häufig durch Worte aus wie „planen‟, „erwarten‟, „prognostizieren‟, „beabsichtigen‟, „glauben‟, „vorhersehen‟, „schätzen‟, „annehmen‟, „hinweisen‟ und ähnliche Begriffe oder Aussagen, wonach bestimmte Ereignisse oder Bedingungen eintreten „können‟ oder „werden‟. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den erwarteten Ereignissen oder Ergebnissen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, abweichen. Zu diesen Faktoren zählen u.a. die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsaktivitäten; Schlussfolgerungen zu wirtschaftlichen Bewertungen; Änderungen der Rahmenbedingungen von Projekten im Zuge der weiteren Planung; mögliche Abweichungen bei Erzgehalt und Ausbeute; Unfälle; arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau auftretende Risiken; Verzögerungen bei der behördlichen Genehmigung bzw. bei Finanzierungstransaktionen; und Schwankungen bei den Metallpreisen. Auch andere Faktoren können dazu führen, dass Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse anders als erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt, zu dem sie erstellt werden. Das Unternehmen hat daher nicht die Absicht oder Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse bzw. Ergebnisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert. Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und es ist daher zu empfehlen, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten nicht überzubewerten.

 

Hinweis für Anleger in den USA:

Anleger in den USA werden darauf hingewiesen, dass Mineralvorkommen in angrenzenden Lagerstätten keinerlei Aufschluss über Mineralvorkommen in unseren Lagerstätten geben. Im Übrigen weisen wir US-Anleger darauf hin, dass die Bergbaurichtlinien der US-Börsenaufsicht SEC Informationen dieser Art in Dokumenten, die bei der SEC eingereicht werden, strengstens untersagen.

Diese Pressemeldung verwendet die Begriffe „gemessene Ressourcen“, „angezeigte Ressourcen“ und „abgeleitete Ressourcen“. Die Schätzung dieser Ressourcen erfolgt gemäß der kanadischen Vorschrift National Instrument 43-101 und dem Klassifizierungssystem des Canadian Institute of Mining and Metallurgy. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass diese Begriffe von den kanadischen Regulierungsbehörden anerkannt und gefordert werden. Securities and Exchange Commission jedoch keine Gültigkeit haben. US-Investoren dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Minerallagerstätten dieser Kategorien, oder auch nur Teile davon, jemals in Reserven umgewandelt werden. Außerdem sind „abgeleitete Ressourcen“ mit großen Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Existenz sowie ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit behaftet.  Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder auch nur Teile davon, jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Bestimmungen dürfen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nur in Ausnahmefällen als Grundlage für Machbarkeits- oder Vormachbarkeitsstudien dienen.  US-amerikanische Investoren dürfen nicht annehmen, dass alle abgeleiteten Mineralressourcen, oder auch nur Teile davon, existieren bzw. wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind.

 

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

 


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